Hallo Werner,
Es gabe ein Angebot für Fliesen und Verlegung, sagen wir mal
ca. 4000 und 3000 Euro (im Angebot stand netto, auch sehr
schön).
? Ist das nicht üblich daß in einem Angebot/Rechnung alles als Netto und als Brutto steht?
So, die Leistung wurde zwar erbracht, ist auch soweit ok,
leider gabs aber immer wieder Probleme.
Nachträglich etwas abändern zu wollen ist immer so eine Sache.
Diese waren absprachefehler
Gibt es Zeugen für irgendwelche mündlichen Absprachen?
Wurden die Absprachen schriftlich fixiert und beidseitig unterschrieben?
Verzug das hat 4 Monate gedauerd
Gibt es da schriftliche Interlagen? mahnung wegen Terminberschreitung mit Androhung von Auftragsentziehung, Betragskürzung usw.?
und war
immer wieder da zum Nachbessern usw), und kleine
Schönheitsfehler.
„klein“ ist sehr relativ.
Jetzt kam die Rechnung, um etwa 4000 Euro höher.
Da kann letztlich nur ein Jurist sich alles schriftlich fixierte anschauen. ggfs. einen Gutachter beauftragen die handwerkliche Ausführung zu beurteilen.
Ein von dir beauftragter Jurist kommt dann ggfs. zu einer anderen Auufassung als ein vom Plattenleger beauftragter.
Dann kommt ein dritter Jurist hinzu, nennen wir ihn mal Richter, der wirft dann eine Münze und endscheidet dann welche Version ihm besser passt. Diese Spielchen kann man dann jahrelang mit immer neuen Richtern treiben 
Darauf sind extrastunden verrechnet sowie diverses Zubehör.
Hier nicht klärbar ob berechtigt oder nicht.
Prinzipiell gilt einzig das was schriftlich im Auftrag steht. Mündliches gilt zwar genauso, da haperts halt an der Beweisführung daß es so gesagt wurde.
Das Kleber usw. im Angebot mit drin ist, wurde uns damals
mündlich zugeteilt. Sonstiges Material ist ja auch ok.
Ja und, jetzt stand der Kleber als Posten auf der Rechnung oder wie sollte man dies deuten?
Nun kommts, auch für die Badewanne wurden 12 extrastunden
draufgeschrieben und im Keller für eine Ecke Estrich ca 1mx1m
4h
Auch da kommt es darauf an was vereinbart wurde. Verfliesung der Badewanne, dann sind die extra Badewannenstunden für Badewannenverfliesung falsch.
Mußten z.B., was vor Auftragsbeginn nicht erkennbar war, vom Plattenleger Zu- oder Ableitungsrohre der Wanne neu verlegt werden, so hätte er normalerweise bevor er dies tut, Rücksprache mit dir halten um abzuklären daß er das auch tun soll im Rahmen eines erweiterten Auftrages.
Mein Gefühl sagt mir, in dem Fall hat der Platenleger schlechte Karten mit den 12 Stunden, je nachdem was da berechnet wurde und welche Münzseite beim Richter obenliegt *gg*
Höhe des Stundenlohns 35 Euro. Das ist meiner meinung nach
schon überzogen.
Ist im üblichen Bereich für eine Fachkraft.
Zudem sind die Mängel an der Badewanne, das sie nicht
untermauert wurde, somit weiss ich nicht, wie lange das so
hält bzw. die Badewanne verruckbar ist. Sie wurde nur mit
Kombischaum am Rand gegen verrücken befestigt.
Die Wanne hat ein Eigengewicht. Wenn sie dann noch an zwei Seiten eine Silikonverbindung zu den Wänden hat, verrückst du da nix mehr.
Wäre mir neu daß eine Wanne untermauert sein muß.
Ansonsten sind
so leichte Platten (keine Ahnung wie die heissen zum Abstützen
der Ablageflächen eingearbeitet).
Wedi Platten?
http://de.wedi.de/baustoffe/bauplatten/design_vielfa…
Die sind hochstabil, leicht, nicht billig und werden oft genau dafür genommen.
Jeder dem ich das bisher
gesaggt hatte, sagte, das das Pfusch wäre.
Ich teile deren Ansicht nicht.
Zudem hat sich der vordere Rand der Badewanne um ca. 1,5 cm
abgesenkt, somit ist die Ablage nicht ganz eben.
15mm sind gewaltig viel. Normal füllt man die Wanne mit Wasser und fliest sie dann ein, dann läßt man sie 2 Tage in Ruhe.
Danach senkt sich da nix mer sichtbar.
Ausnahmen sind natürlich irgendwelche örtliche gegenbenheiten wie Ruhrgebiet o.ä. wo sich das ganze haus verändern kann durch Untergrundbewegungen.
Auch in einem frisch gebauten Haus gibt es Veränderungen.
Gibts hier eine Vorschrift bzw. wie hoch kann man hier den
Abzug ansetzen. Ansonsten sind bei den Bordüren noch einige
grössere Fugenstellen (also nicht einheitlich).
Sache eines Gutachters. Die Klasse eines Plattenlegers zeigt sich ja erst wenn er z.B. billige Fliesen hat die rel. stark in den Abmessungen varieren, diese so zu verarbeiten das man im Gesamtbild der Fliesen davon sowenig wie möglich erkennt.
Und, es gehört m.E. mit zu seinem Job vor Beginn die Wände abzuchecken, auszumessen und dich fragen ob er alle Wände erstmal begradigen soll und in 90 Grad zueinander bringen soll.
Bei der heutigen Klebetechnik kann er nicht mehr viel ausgleichen beim Fliesen kleben, so wie früher in der Dickbettechnik.
Im Keller
wurde vom hintersten Raum her verlegt, im vorderen Bereich
ergeben sich somit unschöne Kanten bzw. kleine Fliesenstellen.
M.E. Pfusch, vor Beginn hat sich der Plattenleger Gedanken zu machen wie das Gesamtbild dann aussieht.
Solche Sachen eben, ist das Grund eines Abzugs und um Wieviel.
Inwieweit man deshalb kürzen dürfte weiß ich nicht.
Wäre schön, wenn hier mal ein Profi was zu sagen könnte.
Ruf bei deiner IHK an, frage wer da als Gutachter tätig ist und frag was der kostet.
Logischerweise mußt erst mal du den Gutachter bezahlen.
Natürlich kann und eher weil er nicht darf, kriegst von ihm keine verbindliche Rechtsauskunft, aber er war mit Sicherheit schon öfters bei Gerichtsverhandlungen zu diesem Thema dabei und kann dir sicher einen Rat geben was du tun solltest oder besser lassen solltest.
Ich denke kaum das der Fliesenleger die Badewanne nachbessert,
auch sonst wären die Ausbesserungen mit hohem Aufwand
verbunden.
Alle meine Hinweise sind als Laienauskunft zu bewerten.
Gruß
Reinhard
Mfg Werner Wild