Guten Tag,
bräuchte Hilfe zum folgendem Sachverhalt:
Unsere Familie hat vor vielen Jahren ein Grundstück (ca. 8000 qm) vererbt bekommen. Das Grundstück gehört zu 6/24 mir und meiner Schwester und zu 18/24 jemand anderen. Es steht allerdings nicht fest welche Stücke wem gehören. Die andere Person will unbedingt schon seid Jahren, dass wir aus dem Gemeinschaftbesitz (weiß nicht genau wie es auf deutsch heißt) austretten und das Grosse Grundstück aufgeteillt werden kann. Das wurde aber bis heute nicht getan. Jetzt wollen wie unseren Teil verkaufen, aber bei der Besichtigung haben wir festgestellt, dass der andere sich bereits einen Teil eingezäumt und ein Haus gebaut hat. Es ist jetzt noch ein Stück vorhanden was zwar unseren ca. 2000 qm entspricht - es aber ein langes spitzes Dreieck ist. Zudem besteht zu diesem Stück nur eine Zufahr von einer Schnellstrasse. Besteht durch die ungünstige Form und die Zufahr - Wertminderung? Lohnt es sich bei so etwas rechtlich vorzugehen? Was kann erreicht werden?
Hallo,
Genaues kann ich da nicht sagen, ich würde mich aber nach den rechtlichen Dingen beim Anwalt (auf jeden Fall) erkundigen. MfG
Hallo, kenne mich bei polnischem Grundstücksrecht nicht aus, empfehle aber mit einem polnischen Anwalt ein Beratungsgespräch zu führen. Preis vorher aushandeln. Gruß, Karl
Sorry,
das deutsche Recht gilt nicht in Polen! In Polen gibt es andere Gesetze. Da müßte sich jemand befassen, der sich mit polnischem Recht auskennt.
Viel Glück noch.
Hallo Anfrager Waldhoff 23,
selbstverständlich ist eine Antwort auf eine solche Beschreibung nicht einfach, da man die realen Details nicht kennt.
Miteigentum heißt in Deutschland= ideeller Anteil - Ihnen gehört nicht irgendein bestimmter Teil, sonder nur 6/24 des Ganzen.
Nach deutschem Recht wäre eine Bebauung eines Teils ohne Ihre Zustimmung wohl nicht möglich. Eine einseitige Aufteilung ohnehin nicht.
In Deutschland lässt man sich vom Katasteramt einen Bodenrichtwert geben - d.h. es wird aus den Verkäufen des letzten oder der letzten 2 Jahre ein Mittelwert für eine ähnliche Fläche in der Gegend gebildet und veröffentlicht. Das wäre dann der qm-Wert.
Wie das in Polen ist ???
Mit dem Wert könnten Sie dann von den Mieteigentümern eine entsprechende Zahlung verlangen.
Sollten Sie damit nicht weiterkommen, wäre wohl rechtlicher Rat in Polen angesgt.
viel Glück