Probleme mit handwerker

Liebe/-r Experte/-in,

wir bräuchten Ihren Rat in einer etwas heiklen Angelegenheit.

Wir haben in unserem Haus eine Arbeiten in unserem Garten machen lassen wollen
(Neue Treppe setzen, Mauerwerk ausbessern, Treppe reparieren)

Wir hatten dazu auf einer Internetplattform durch Zufall einen Anbieter entdeckt,
und diesen kontaktiert.

Der Handwerker hatte dort zwei gute Bewertungen erhalten, und sein Fachgebiet entsprach in etwa unseren Anforderungen.

Nach einer kurzen Besichtigung vor Ort waren wir uns schnell über einzelnen Punkte einig
und auch der Preis war angemessen. (Wir reden über ca. 1000 €)

Auf unsere Nachfrage hin, ob das auf Rechnung geschehe, schmunzelte „unser“ Handwerker und
meinte, das ginge auch, aber dann würde es teurer.

Wir haben uns dann auf 1000 € geeinigt (ja ,im Wissen, dass es zumindest der Schwarzarbeit nahekommt)

Bei dem Vertragsabschluss waren ein Bekannter (angeblich sein Schwiegersohn ) des Handwerkers und meine Ehefrau zugegen.

Einige Wochen lang dann sich nichts, dann erschien der Handwerker plötzlich auf unserem Grundstück, ohne sich vorher noch einmal anzumelden. (was im Prinzip nicht schlimm gewesen wäre, aber das Verhalten passte leider zu dem späteren Geschäftsgebaren.)

Nachdem ein kleiner Teil der Arbeiten (zum Teil auch ganz ordentlich) gemacht wurden, verlangte der Handwerker eine Anzahlung; wir haben ihm anhand der Arbeitsleistung 350 € bezahlt, ohne Rechnung natürlich.

Danach hat der Handwerker aber nur noch ca. 2 Stunden eine „halbe“ Gartentreppe zusammengeschustert,die weder unseren (natürlich mündlichen) Vereinbarungen entsprach, noch stabil war /ist.

Nun fordert der Handwerker die Restzahlung (bis auf 10 % der Summe als Sicherheit für die restlichen Arbeiten), wir haben das rundweg abgelehnt.

Um es deutlich zu sagen: Wir möchten den Handwerker nicht prellen, und sind auch bereit
den fairen Preis zu zahlen, aber

  • die Leistung entspricht nur in Ansätzen unseren (mündlichen) Vereinbarungen

  • es wurden minderwertige Materialien eingesetzt als vereinbart war

  • das Verhalten des Handwerkers wurde bei jedem seiner selten Besuche auf der
    Baustelle seltsamer; teilweise stark alkoholisiert, zudem kamen plötzlich
    Mitarbeiter, die u. E. nach nur sehr eingeschränkt einsatzfähig schienen

Ich bin selber mit zwei linken Händen gesegnet, denke aber durchaus, dass unser Handwerker
technisch sehr begabt ist;
von unserer Seite aus, müsste jemand mit diesen Qualitäten in einem Wochenende die notwendigen
Restarbeiten durchführen können.

Wir hatten ihm auch wiederholt angeboten, dieses Mal eine schriftliche Vereinbarung über die noch zu machenden Leistungen zu machen, und das Geld auf ein Sperrkonto zu legen.

Das alles wurde leider abgelehnt, stattdessen droht uns der Handwerker mit seinem Rechtsanwalt.

Dauernd erzählt er uns von seinen Schulden, seinen Mitarbeitern die er auch bezahlen müsse,
und von hohen Materialkosten.

Wir persönlich haben den Eindruck, dass er den Aufwand schlicht unterschätzt hat; dafür können
aber wir nichts als Auftraggeber.

Wie sollen wir uns verhalten. ? (Ich hoffe, dass uns unsere Rechtsschutzversicherung in diesem
Fall helfen wird)

Ehrlich gesagt, sind wir von dem Verhalten des Handwerkers inzwischen sehr enttäuscht.

Können wir eigentlich als Privatpersonen überprüfen, ob der Handwerker einen Gewerbeschein
o. ä. hat ?

Danke im voraus

Hallo Balma,

Ich bin Sachverständiger für Dachdecker- und Gerüstbauarbeiten, kein Rechtsanwalt.
Nur Rechtsanwälte dürfen rechtlich beraten.
Unabhängig davon können Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Garten- und Landschaftsbau beauftragen und die erbrachten Leistungen von ihm überprüfen lassen.
Das kostet Sie ihr Geld, Sie wissen dann, ob die ausgeführten Arbeiten den technischen Regeln entsprechen, aber das Wissen wird ihnen wenig nutzen, denn so wie Sie es schildern, haben Sie es mit einem recht krummen Hund zu tun. Ob der sich von einem objektiven Gutachten motivieren lässt, bezweifle ich.
Der Sachverständige wird Probleme damit haben, weil keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen.
Buchen Sie das Geld auf das Konto Ausbildungskosten, schreiben Sie dem Ausführenden, das Sie ihm den mündlich erteilten Auftrag kündigen und von ihm keine weiteren Leistungen wünschen. Hoffentlich sehen Sie ihn dann nie wieder.
Ziehen Sie Ihre Schlüsse daraus und lernen Sie für Ihre Zukunft. Nur gebrannte Kinder scheuen das Feuer.
Besprechen Sie das genaue Vorgehen mit ihrem Anwalt.

Einen schönen Tag wünsche ich noch.

kann ich leider nicht weiterhelfen !