A, B und C erhalten einen vom Gericht bestellten Verwalter für ihre WEG (drei Eigentumswohnungen), nachdem sich A mit den beiden anderen nie über wichtige Dinge einigen konnten. Nachdem die erste Versammlung abgehalten wurde, erfolgte über verschiedene Dinge eine Abstimmung. U.a. wurde beschlossen, dass B von A und C ausstehende Versicherungsbeiträge für die Wohngebäude- und Brandversicherung der Jahre 2009-2011 zu erhalten hätte. Die Abstimmung erfolgte einstimmig, dass man sich dahingehend einig wäre.
Der Verwalter wollte die Abrechnung dann im Januar 2012 machen, erledigte dies dann nach Aufforderung per E-Mail erst am 30.1.2012.
Dann forderte er den Querulanten A auf binnen 14 Tagen den fälligen Betrag auf das Konto der WEG zu bezahlen (C hat alles ordnungsgemäß erledigt!). Der Querulant A reagiert nicht, er bekommt eine Nachfrist und reagiert immer noch nicht. Erst nach Aufforderung von B an den Verwalter 14 Tage nach der ersten abgelaufenen Frist und der „Drohung“ mit dem Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid verspricht A den Betrag zu überweisen.
Dies macht er dann auch, allerdings mit der Auflage/Aufforderung an den Verwalter den Betrag nicht an B auszuzahlen.
Der Verwalter will dies genau so tun, er möchte den Betrag auf dem WEG-Konto „ruhen“ lassen bis zu einer Klärung. Eine Begründung dafür liefert er nicht.
Da die Forderungen berechtigt waren, von A und C auch in der Versammlung anerkannt wurden, einstimmig abgestimmt wurde und auch sonst alle Formen und Fristen eingehalen wurden, stellt sich das Problem, wie A zu der Aufforderung an den Verwalter kommt bzw. wieso er sich darauf einläßt.
Allerdings hat der Verwalter auch schon erklärt, dass er den Vertrag beenden will, obwohl für ein Jahr abgeschlossen wurde, weil kein gedeihliches Verhältnis möglich ist miteinander, und will die Zustimmung von den Parteien.
B sieht das Problem, dass der Verwalter bzw. A möchten, dass der Vertrag aufgelöst wird, dann die auf dem Konto befindlichen Beträge jeweils wieder ausbezahlt werden und die ganzen Forderungen wieder von vorne losgehen.
Müssen in einer Versammlung beschlossenen Punkte nicht vom Verwalter durchgesetzt werden bzw. kann er eine Auszahlung einfach so verhindern bzw. kann er überhaupt einen Vertrag kündigen, ohne konkrete gravierende Gründe dafür?
B sieht vermutlich nur den Weg über einen Rechtsanwalt oder das Gericht, zudem stellt sich die Frage der Zinsen für das geschuldete Geld bzw. eine evtl. Haftung des Verwalters für die Sache bzw. ein Fehlverhalten seinerseits.