Probleme mit Käufer - eBlöd wird immer schlechter

Hallo,

nehmen wir folgenden Fall an. Ein Verkäufer V hat einen Artikel A. V stellt den Artikel bei eBlöd ein und er endet mit einem Gebot. V muss jedoch kurzfristig in Urlaub und sendet Käufer K den Artikel bereits vor Eingang der Zahlung. K erhält den Artikel und zahlt nicht, er schickt V eine eMail, er sei in Geldnot geraten und die Zahlung verzögert sich. V setzt eine Frist, kein Geld kommt. V hat eBlöd informiert. Streitfall wird akzeptiert, Auktionsgebühr zurück. V droht K mit einer Abmahnung. K reagiert nicht, welche Möglichkeiten hat V überhaupt noch?? V hat über 700 pos. Bewertungen, aber solch einen Fall noch nicht erlebt. Hier ist nichts mehr zu machen, oder? K hat auch keine Festnetznummer um mal persönlich nachzufragen.

Ich weiß, V ist der Eigentümer, K nur der mittelbare Besitzer, aber das bringt ja nichts. Es handelt sich lediglich um einen betrag von etwa 20 Euro.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße BombardeoNo8

Hi

nehmen wir folgenden Fall an. Ein Verkäufer V hat einen
Artikel A. V stellt den Artikel bei eBlöd ein und er endet mit
einem Gebot. V muss jedoch kurzfristig in Urlaub und sendet
Käufer K den Artikel bereits vor Eingang der Zahlung.

Ich weiß ja nicht, warum man kurzfristig in den Urlaub muß und wie lange so ein unerwarteter kurzfristiger Urlaub dauert, aber der V sollte beim nächsten mal, wenn er mal in so eine Situation kommt, trotzdem den Eingang des Geldes abwarten und dann notfalls - sollte der kurzfristig, angetretene Urlaub ein paar Wochen dauern - jemand beauftragen, der den Artikel nach dem ok des V verschickt.
Damit vermeidet man es zumindestens Geld und Ware zu verlieren.

Gruß
Edith

Hallo,

Ich hatte den Fall auch schon mal, habe bevor ich in Urlaub fuhr mehrere noch nicht bezahlte Artikel verschickt, um die Käufer nicht warten zu lassen. Und hatte plötzlich 10 % Nichtzahler, gegenüber sonst 2-3 % bei Versand nach Zahlungseingang. Ebay Käufer sind Versand vor Zahlungseingang einfach nicht gewohnt, bzw. Verkäufer die regelmäßig auf Rechnung schicken haben wohl entsprechende Mahn- und Zahlungseintreibungs Verfahren.

Will man sich keinen Streß mit Mahnbescheiden, gerichtlichen Mahnbescheiden und was es sonst noch alles gibt machen, ist das Geld wohl weg.

Stephanie

Hi

sendet
Käufer K den Artikel bereits vor Eingang der Zahlung.

aber der V sollte beim nächsten mal, wenn er mal in so eine
Situation kommt, trotzdem den Eingang des Geldes abwarten und
dann notfalls - sollte der kurzfristig, angetretene Urlaub ein
paar Wochen dauern - jemand beauftragen, der den Artikel nach
dem ok des V verschickt.

Wie is der VK jetzt dran Schuld?
Kauf auf Rechnung is nix utopisches und auch nix verwerfliches weswegen man sich schämen oder gar Vorwürfe machen muss oder anhören muss.

Wer hier was vorstreckt, ob VK die Ware, oder K die Kohle, ist eigentlich egal. Ist mal nicht der K der Dumme der keine Ware erhält und Geld futsch is, sondern der VK der kein Geld sieht. Wo soll da ein Unterschied sein?
Gehandhabt wird es gleich.

eBay als Vermittlungsplattform hat da keine rechtliche Gewalt drüber.
Wenn einer nicht zahlen will bleibt einem nur Mahnbescheid etc.
Versandhäuser sind da auch nicht besser dran.

Tät dem K jedoch vorschlagen die Ware zurückzuschicken (auf seine Kosten) und damit wäre alles beglichen.
Ansonsten tät ich den Mahnbescheid holen (kostet keine 2 Euro im Schreibwarenhandel) und wohl bis zur Vollstreckung durchziehen. Gerade bei so Kleckerbeträgen (+Gebühren, den finanziellen Aufwand den du leisten musst um an dein Geld zu kommen kannst auch von ihm verlangen) hat man eher die Chance das Geld zu sehen als bei hohen Beträgen wo oft nichtmal was zum pfänden in dem Wert gibt.

Paar Links die helfen:
http://www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-l…
http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteRecht/Mahnve…

MfG
Lilly

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Was heißt hier ‚eBlöd wird immer schlechter‘??
Hallo,

einem Gebot. V muss jedoch kurzfristig in Urlaub und sendet
Käufer K den Artikel bereits vor Eingang der Zahlung. K erhält
den Artikel und zahlt nicht, er schickt V eine eMail, er sei
in Geldnot geraten und die Zahlung verzögert sich. V setzt
eine Frist, kein Geld kommt. V hat eBlöd informiert.

ganz ehrlich: Wenn man Ware im Vertrauen verschickt, dass der Käufer diese nach Erhalt zahlen wird, ist man naiv oder liebt das Risiko.

Wenn ich mein Auto über ide Tageszeitung verkaufe, gebe ich das auch erst nach Erhalt des Kaufpreises raus und gebe schon gar nicht der Zeitung die Schuld dafür, wenn ich es anders mache un der Käufer dann nicht zahlt.

Insofern ist die Aussage „eBlöd wird immer schlechter“ doch völlig fehl am Platze.

Gruß

S.J.

Hi

Wie is der VK jetzt dran Schuld?

Woraus schließt Du das?

Kauf auf Rechnung is nix utopisches und auch nix verwerfliches
weswegen man sich schämen oder gar Vorwürfe machen muss oder
anhören muss.

Woraus konstruierst Du einen Vorwurf?

Es war einfach ein Tip, um beim nächsten Mal dem Verkäufer davor zu bewahren Geld und Ware zu verlieren.

Je größer ein Auktionshaus wird, um so größer ist auch die Wahrscheinlichkeit an unredliche Käufer oder Verkäufer zu geraten, so gesehen hat der Fragesteller mit seiner Formulierung, daß es immer schlechter wird schon recht. Als Verkäufer hat er aber zumindestens eine Möglichkeit sich ein wenig abzusichern, indem er erst nach Eingang des Geldes liefert.
Wenn er mal wieder kurzfristig in den Urlaub muß, dann sollte er Vorsorge treffen, daß ein Artikel von ihm erst nach Einlangen des Geldes verschickt wird. Wo bei diesem Tip ein Vorwurf sein soll, mußt Du mir erklären.

Gruß
Edith

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Hi,
das ganze hat nichts mit „eblöd“ zu tun sondern mit mißbrauchtem Vertrauen.
Das gibts aber andersherum genauso wo man als Käufer überweist um nach Wochen schlecht verpackten Müll bekommt.
In beiden Fällen, sieht aber unser/euer Rechssystem Möglichkeiten vor, um dagegen vorzugehen.
Ich machs meist nicht, da ich im Gegenzug schon oft wirkliche Schnäppchen ersteigert habe.
Aber eigentlich wäre es richtig und wichtig auch bei kleinen Beträgen, notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenns nur nicht so mühsam wäre, bis zu ein paar hundert Euro, ist natürlich der persönliche Einsatz eigentlich zu hoch.
Voraussetztung dazu aber ist daß man sich selbst völlig korrekt verhalten hat, sonst geht der Schuß unter Umständen nach hinten los (zB.: Gewerbeanmeldung etc.)
Ol

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Was ist nun zu tun? Der Verkäufer hat trotz letzter Frist nicht bezahlt. Es geht zwar nur um 15 Euro, aber ich würde dem Käufer doch gerne signalisieren, dass es sich gehört zu bezahlen, wenn man ersteigert. Was kann ich nun tun? Gerichtlicher Mahnbescheid? Einfach im Bürobedarf kaufen, ausfüllen und dann?
Wie teuer wird der Vorgang nun? Für mich? Für ihn?
Was ist, wenn der Käufer auch dann nicht zahlt?

Es tut mir sehr Leid solche (primitiven) Fragen stellen zu müssen, aber soweit musste ich (zum Glück) noch nie gehen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

BombardeoNo8