ich habe bei Ebay einen gebrauchten 26 Zoll LCD Monitor verkauft.
Im Text schrieb ich ausrücklich das er mit Wanhalter ist.
Beim Monitor abei waren noch Lautsprecher für 300 Euro und aneres Zeug.
Ich habe das Oriiginale Samsung Werbebild verwenet auf dem ein Monitor mit ganz gross Samsung rauf abgebilet ist.
Nun sagt er Käufer das auf diesen Bild der Monitor mit einen Stanfuss und nicht mit Wanhalterung zu sehen war und ich ihm nun einen Stanfuss für 150 Euro (Bei Conrad kosten die nur 25 Euro) besorgen oder ihm 150 Euro zahlen muss. Ansonsten geht er zu einen Anwalt.
Ich habe ihm en Monitor in sehr guter Qualität un alles so wie im Artickeltext beinhaltet gesendet. Also an sich meinen Part erfüllt.
Kannst du bitte die Artikelnummer angeben, damit ich selbst
mal in die Auktion reinschauen kann?
Dann könnte ich weiteres sagen.
Ist leider gelöscht worden.
Ist voll doof, da wir beruflich nie Monitore mit Stanfüssen haben sondern diese immer an Wan, Einbaurahmen, Decke etc. mintieren.
Die auch gar nicht mit Stanfuss geliefert bekommen, sondern immer etwas passenes kaufen, kahm ich auch nicht auf die Idee es noch exlizieter zu schreiben.
Im Artickeltext habe ich *Wanhalterung* geschrieben, diese ist auch dabei. Weiter unten habe ich geschrieben das alle Ständer, Halter und Einbaurahmen des Herstellers verwendet werden können.
nimms bitte nicht persönlich, aber wenn deine Artikelbeschreibungen so aussehen wie deine Beiträge hier im Forum, solltest du froh sein, überhaupt einen Käufer gefunden zu haben.
was bitteschön ist denn eine ‚Wanhalterung‘?
wenn in der Artikelbeschreibung steht: Abb. ähnlich und du im Text eindeutig darauf hinweist, dass KEIN Standfuß im Preis beinhaltet ist, dürfte dein Gegenüber schwierigkeiten haben, irgendetwas zu beanspruchen.
btw: du als Verkäufer solltest auch Kopien der Auktionen haben…
off topic
Hi,
wenn Du in Deiner Artikelbeschreibung so viele Rechtschreibfehler gemacht hast wie in diesem Posting, da wundert es mich kaum noch, dass der Käufer evtl. was anderes erwartet hat. Sorry, aber das musste jetzt sein.
an der klassischen WAN-Halterung wird das WAN festgemacht, das du für deine DSL-Verbindung brauchst, aber WAN-Halterungen gibt´s normalerweise nur im Set mit der dazugehörigen WLAN-Halterung für Wireless Netze ;o)
Ohne die Artikelbeschreibung kann jede Seite behaupten was sie will. Alles schönreden und das Blaue von Himmel lügen.
Da kann hier keiner helfen.
Am Ende kommt es immer darauf an was wie im Kaufvertrag vereinbart wurde.
z.B.: ein Bild kann alles mögliche zeigen wenn im Text drin stand das kein Standfuß mitgeliefert wird (sowas steht auch im Lieferumfang) sondern eine Wandhalterung.
Hast Du denn dazugeschrieben, dass die Abbildung nicht stimmt?
Ich bin jedenfalls total sauer, wenn ich einen Artikel gekauft habe und feststellen muss, dass die Abbildung etwas ganz anderes zeigt.
Und, ganz nebenbei - hattest Du überhaupt die Genehmigung, dieses fremde Bild zu verwenden oder war es geklaut?
Ich kann mir gut vorstellen, dass sich der Käufer beim ersten Blick auf die Beschreibung (bei ähnlicher Qualität wie hier im Forum) gedacht hat „ein Bild sagt mehr als 1000 Worte“ und darauf verzichtet hat, sich noch mehr von dem Text anzutun.
Es ist dann völlig klar, dass er sauer ist. Denn geliefert hast Du nicht das, was auf dem Bild zu sehen ist, sondern etwas ganz anderes!
Es lohnt sich in der Regel nicht, fremde Bilder zu verwenden! Man sollte sich einfach die Mühe machen, selbst zu fotografieren. Das vermeidet viel Ärger! Das Mindeste wäre, ein Bild zu nehmen, das exakt den gleichen Artikel zeigt. Ähnliche Abbildungen sind nichts wert. Wenn ich so etwas lese, biete ich niemals!
Vermutlich hat er gedacht, es handelt sich um einen Monitor mit Standfuß UND Wandhalterung. Ursache dafür ist die Verwendung des falschen Fotos.
Du solltest zu Deinem Fehler stehen und nicht auf stur stellen. Einige Dich mit ihm oder seinem Anwalt!
Viele Grüße
Anne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich habe das Oriiginale Samsung Werbebild verwenet auf dem ein
Monitor mit ganz gross Samsung rauf abgebilet ist.
Oooohhh…das hört sich ja sehr nach Urheberrechtsverletzung an.
Wenn man sich mit jemandem streitet, sollte man nicht noch
solche groben Schnitzer machen.
Nun sagt er Käufer das auf diesen Bild der Monitor mit einen
Stanfuss und nicht mit Wanhalterung zu sehen war
Klar, das Bild ist genauso Grundlage für den Verkauf, wie der
Text. Was meinst Du, warum in einem Werbeprospekt immer dabei
steht „ohne Dekoration“, obwohl das a*klar ist, dass die Deko
nicht dazu gehört.
Ich würde sagen, wenn Du zum Bild nicht dazu geschrieben hast,
dass das Bild NICHT die Ware zeigt, wie sie geliefert wird, dann
hast Du schlechte Karten.
nun einen Stanfuss für 150 Euro (Bei Conrad kosten die nur 25
Euro) besorgen oder ihm 150 Euro zahlen muss. Ansonsten geht
er zu einen Anwalt.
Auf dem Bild steht aber sicher auch nicht drauf „Standfuß für
150 EUR.“ Da hat ER schlechte Karten. Er darf sich freuen,
wenn Du ihm einen Standfuß schickst, aber Anspruch auf den
Wert des Dings hat er nicht.
Und „sonst gehe ich zum Anwalt“ ist meist eine leere Drohung.
Er will Dir Angst machen. Bist Du rechtschutzversichert oder
hast noch ein paar Flöhe übrig? Dann lass es drauf ankommen.
Oder gehe gleich zu einem Anwalt, Erstberatung max. 190 EUR.