Probleme mit Kaufvertrag

Hallo,

ich betreibe ein Nebengewerbe und habe folgendes Problem:

Ich habe einige Artikel im Ausland bestellt, habe schließlich die Ware und die Lieferung bezahlt. Nun ist die Ware auf dem Weg zu mir. Jedoch wird die Ware nun von dem Verkäufer aufgehalten, weil dieser aufgrund des Wechselkurses mir pro bestellte Einheit 35,00€ zusätzlich berechnen möchte. Zusammen ergibt das einen Betrag von 350,00€. Die ganze Transaktion/Kooperation hat mehrere Wochen gedauert, da es bei der Lieferung einige Probleme gab. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich verpflichtet bin diesen Betrag zu bezahlen. Schließlich ist das doch ein abgeänderter Vertrag oder liege ich da falsch mit meiner Behauptung?

Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Situation ist? Muss ich zahlen?

Ich bin für jede schnelle Antwort dankbar.

Servus,

auf welche Währung lautete denn das Angebot und der Auftrag? Falls auf Euro: War von diesem Vorbehalt betreffend Wechselkursschwankunen schon irgendwann vorher (z.B. beim Angebot) die Rede?

Schöne Grüße

MM

Servus,

auf welche Währung lautete denn das Angebot und der Auftrag?
Falls auf Euro: War von diesem Vorbehalt betreffend
Wechselkursschwankunen schon irgendwann vorher (z.B. beim
Angebot) die Rede?

Schöne Grüße

Danke erstmal für die schnelle Antwort. Also, ich habe alles in Euro bezahlt. Rechnungsbetrag war auch in Euro.
Es war nie die Rede davon, dass sich der Preis evtl. ändern könnte also keine Freizeichnungsklausel oder so.

Servus,

Also, ich habe alles
in Euro bezahlt. Rechnungsbetrag war auch in Euro.

das ist aber bloß ein Teil vom Ganzen. Bevor es zur Fakturierung und Bezahlung kam, gab es doch ein Angebot: Der Händler hat angeboten, die Ware zu irgendeinem Preis zu verkaufen. In welcher Währung war dieser Preis formuliert?

Und der Auftrag selber war entweder auf das Angebot (ggf. einschließlich irgendwelcher allgemeinen Bedingungen, die dort nicht ausformuliert waren) bezogen, oder es wurde im Auftrag selber ausformuliert, zu welchen ggf. abweichenden Bedingungen (einschließlich Preis) der Auftrag erteilt wurde - und der Händler hat diesen Auftrag angenommen = bestätigt oder nicht.

Fakturierung und Zahlung kann dann irgendwie vereinbart werden, auch in einer anderen Währung, falls man sich über den jeweils anzuwendenden Wechselkurs einig ist.

Wer das Wechselkursrisiko trägt, ist zum Zeitpunkt der Fakturierung schon vereinbart. Wenn nichts explizit vereinbart ist, und wenn auch keine Vorbehalte formuliert sind (einzelvertraglich oder per AGB), ergibt sich das aus der Währung, zu der angeboten und beauftragt wurde.

Zur Gültigkeit von AGB im internationalen Verkehr gibts allerlei Uneinigkeit. Freihändig kann ich da aber bloß betreffend Dienstleistungen sagen, dass dort AGB in der Regel nicht als Bestandteil des Vertrages akzeptiert werden müssen - ist zwei Jahre her, aber ich bin da mal über entsprechende Rechtsprechung gestolpert. Das macht allerdings in dem Moment keinen dramatischen Unterschied, wo der Inhalt von AGB des Lieferanten explizit bei Auftragserteilung bestätigt wird.

Interessant wäre im vorliegenden Sachverhalt, worauf sich der Lieferant mit seiner Nachforderung bezieht - und ob da deutsches oder US-Recht (von dem ich noch weniger Ahnung als vom deutschen habe) anwendbar ist: Auch das dürfte entsprechend vereinbart sein, in der Regel wird der Händler von vornherein US-Recht zugrunde legen und es dem Kunden überlassen, ob er das schluckt oder nicht.

Und damit wäre dann mein Horizont schon weit überschritten und ich passe und gebe weiter.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Also, ich habe alles
in Euro bezahlt. Rechnungsbetrag war auch in Euro.

das ist aber bloß ein Teil vom Ganzen. Bevor es zur
Fakturierung und Bezahlung kam, gab es doch ein Angebot: Der
Händler hat angeboten, die Ware zu irgendeinem Preis zu
verkaufen. In welcher Währung war dieser Preis formuliert?

Um die Sache besser dazustellen, hier das Angebot (eMail);

Hello,

Thanks for your interest in our products on Europages
We have XXXXXX @ 167 EUR and the shipping charge to Germany is 30 EUR. From any of the our warehouse that will be selected to supply you

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The payment for the shipping charges will be send to any of our warehouses that will supply your order by western union.

Send us your Name, delivery address, Phone Number, Fax Number; So that we can generate your invoice and package your order for immediate shipping today.

After payment confirmed by the warehouse today, you will get your tracking number in 2 hours after confirmation of payment from the supplying warehouse.
_______________________________________________________________________

Also das war das Angebot.
Nun wie schon einmal geschrieben, stellt mir der Händler 350,00€ zusätzlich in Rechnung. Begründung: Wechselkursschwankungen und Arbeitsaufwand, da der Händler einige Zahlungen (Einfuhrgebühr) an die Transportfirma weiterleiten musste, dies aber auch nur weil der Händler für den Transport verantwortlich war.

Weiß leider noch immer nicht, ob ich den Betrag wirklich bezahlen muss.

Bin für jede weiter Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Servus,

damit:

Thanks for your interest in our products on Europages
We have XXXXXX @ 167 EUR and the shipping charge to Germany is
30 EUR.

hat der Händler doch schon ausgedrückt, dass er das Wechselkursrisiko trägt.

Ist sich die Kasche: Welche Möglichkeiten bestehen unabhängig davon, dass die Nachforderung wohl unbegründet ist, rein technisch überhaupt, den bereits bezahlten Vorkassebetrag wieder zu bekommen bzw. die Lieferung zu den vereinbarten Konditionen zu erzwingen?

Der Händler hat die Ware und das Geld in der Hand, und das (z.B.) Amtsgericht Fulda wird ihn faktisch kaum dazu bewegen können, eins von beiden herauszugeben.

Weiterführendes, für künftige Transaktionen, unter dem Stichwort „Akkreditiv“.

Schöne Grüße

MM

Danke erstmal für die Antwort. Aber das hilft mir nicht wirklich weiter…gibt es vielleicht irgendwelche Paragraphen, die ich dem Händler schicken könnte oder irgendwelche andere Möglichkeiten? Ich möchte an meine Ware kommen, am besten so schnell wie möglich.

Bin für jede weiter Antwort dankbar. Danke im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo

Deutsche Paragrafen nützen im Ausland herzlich wenig. Du kannst
entweder auf die Mehrforderung eingehen (was ich nicht tun würde) oder
versuchen, das Geld zurückzubekommen.

Viel Glück
Heinz

Ok, ich habe nun einige Antworten gehört, weiß aber noch immer nicht wie genau ich nun gegen den Händler vorgehen kann. Würde es mir was bringen wenn ich durch einen Anwalt rechtliche Schritte einleiten würde oder gibt es andere Möglichkeiten den Händler davon zu überzeugen, dass er nicht nach Vertragsschluss noch mehr Geld verlangen kann.
Will die Ware unbedingt haben, da ich sonst hohe Verluste habe.

Danke im Voraus. Schöne Grüße

Hallo

Ok, ich habe nun einige Antworten gehört, weiß aber noch immer
nicht wie genau ich nun gegen den Händler vorgehen kann.

Das wirst Du selber entscheiden müssen. Ein Anwalt kostet Dich
vermutlich mehr als die Nachforderung Deines Lieferanten.

Will die Ware unbedingt haben, da ich sonst hohe Verluste
habe.

Dann musst Du Dich fragen, ob die Nachzahlung von 350 Euro nicht das
kleinere Übel ist. Das kann Dir keiner abnehmen.

Das Risiko, dass Du die bereits geleistete Zahlung auch verlieren
könntest, musst Du natürlich bei einem (möglicherweise) unseriösen
Vertragspartner ebenfalls in Betracht ziehen.

Gruss
Heinz

Moimoin!

In Angebot/KV habe ich keinerlei Regelungen gesehen, dass der Verkäufer Kosten/Gefahren der Lieferung übernimmt, mit Begründung der Mehrzahlung geht aber in diesen Bereich hinein. Sollte etwas vereinbart sein, dann werden INCO-TERMS verwendet, die ich hier nicht finden konnte. Also muss somit der Käufer alle Kosten/Gefahren tragen, die bei der Lieferung entstehen. Das kann auch dazu führen, dass sich die Kosten erhöhen nach Abschluss KV. So habe ich es jedenfalls im internationen Geschäft während meiner Ausbildung erfahren.
Ich würde daher erstmal die 350 € zahlen und dann weiter sehen was passiert.

Alternativ kann man auch einen US-Anwalt befragen, was er nicht kostenlos beantworten wird…

Viel Glück beim Verlauf dieses Deals!