Hi,
ich möchte, um mich zu beschweren, rausfinden, wer bei einer
bestimmten Krankenkasse die Geschäftsführung / Vorstandsvorsitz o.ä. hat.
Meine Fragen:
Stimmt die Position die ich suche überhaupt oder heisst so etwas
bei einer Krankenkasse anders?
Kennen Sie etwas im Internet, wo ich das rausfinde? - bei der kk selbst ist diese Info nicht zu finden.
Es heißt Vorstand, und der Vorsitzende des Vorstands heißt logischerweise Vorstandsvorsitzender.
Wenn Du Dich direkt dort beschweren willst, adressiere Deine Beschwerde direkt an den Vorstand. Der Brief wird dann im Normalfall erst von der Vorzimmerdame geöffnet.
und wenn Du 100 %ig sicher sein willst, dass nur er (der Vorstandsvorsitzende) diesen Brief erhält und auch öffnet, dann mache es wie folgt:
Verwende stilvolles Briefpapier, eine schöne Briefmarke, nimm den Füllfederhalter und schreibe die Adresse (oder bitte eine(n)
Bekannte(n) mit einer guten Handschrift den Umschlag zu schreiben), füge nach der Namenszeile den Zusatz - persönlich - ein und wichtig: lass, (nur auf dem Umschlag!) den Absender weg:wink:
Jede Wette, keine Sekretärin der Welt, würde je so einen Brief öffnen:wink:))
Hallo,
glauben Sie mir, eine Beschwerde beim Vorstandsvorsitzenden
ist genauso erfolgreich oder erfolglos (suchen Sie sich eine
Version aus) wie eine Beschwerde beim Bundeskanzler.
Wenn Sie ein konkretes persönliches Problem haben, dann
gehen Sie persönlich zu Ihrer Kasse und sprechen dort vor Ort
mit dem Menschen, der die Verantwortung für Beitragseinstufung
oder Leistungsgewährung trägt.(Vielleicht könnte ich Ihnen ein Tipp geben - mailen Sie mich an)
Sie sparen sehr, sehr viel Zeit.
Sollte es sich allerdings um ein grundsätzliches, vielleicht
sogar auch um ein sozialpolitisches Problem handeln, dann
hilft z.B. ein Leserbrief oder Kontakt mit einem „kompetenten“
Politiker.
Gruss
Hi Maik,
Krankenkassen sind in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden von einem Vorstand geleitet, dem ein Geschäftsführer oder mehrere Geschäftsführer vorstehen.
Öffentlichrechtliche Körperschaften müssen allerdings verantwortliche Vertreter wie den Geschäftsführer öffentlich angeben.
Da eigentlich alle krankenkassen im Internet vertreten sind, kannst du darüber auch den gesetzlichen Vertreter in Erfahrung bringen.
Ansonsten versuche es beim Krankenkassenverband. Die geben dir sicherlich gerne die gewünschte Auskunft.