Probleme mit Lehrerin

Hallo,

An einer Grund-Schule gibt es Probleme mit einer Lehrerin (1.Klasse). Sie schreit die Kinder an, wenn sie etwas nicht sofort verstehen und benutzt als Disziplinierungsmaßnahme Ziehen am Ohrläppchen. Und noch einige „Kleinigkeiten“ die für sich einzeln genommen wirklich Kleinigkeiten wären aber im gesamten dadurch der Lehrerin einen irgendwie überforderten Eindruck vermitteln.
(sie war seit letzten Sommer schon 4 mal krank. immer länger als eine Woche. Da kann sie natürlich nichts für, trotzdem wollte ich es erwähnen)

In der Vergangenheit gab es schon ab und an mal Beschwerden und sie war auch in jungen Jahren als Lehrerin mit Zuckerbrot und Peitsche bekannt, wobei letzteres nicht unbedingt schlimm sein muss, aber inzwischen häufen sich eben die Situationen in denen sie nicht in angemessenem Rahmen agiert

Die Rektorin dieser Schule wurde anscheinend schon über das Fehlverhalten der Lehrerin informiert, hat aber bisher nicht darauf reagiert.

Da sich die Vorfälle inzwischen häufen und ein Kind aus ihrer Klasse massive Angst hat in die Schule zu gehen wollen die Elternsprecher einen Elternabend einberufen, bei dem die Lehrer ausgeschlossen sein sollen.
(Wäre es nicht besser einen Vertrauenslehrer im Boot zu haben?)

Was kann man denn eigentlich noch machen, wenn die Rektorin keinen Handlungsbedarf sieht?
Welche Möglichkeiten seht Ihr denn? Wie geht man denn so ein Problem taktisch klug an, so dass am Ende die Kinder nicht noch mehr leiden als jetzt??

Danke und Gruß
Maja

Hallo Maja

nach meiner Erfahrung ist es sehr gut, wenn man - natürlich nachdem man den direkten Kontakt versucht hat, aber das ist ja wohl geschehen - sich mit dem zuständigen Schulrat in Verbindung setzt.

Dieser Schritt wird oft gescheut, aber sobald ein Vorgesetzter im Spiel ist, werden manche Lehrer plötzlich sehr kooperativ.

Ansonsten ist es ja auch nicht so, dass den Lehrern etwas Schlimmes passiert, wenn der Schulrat informiert wird.

Viele Grüße
Thea

Hi,

also wenn die direkten Gespräche nichts nutzen wäre es schon sinnvoll über die Elternsprecher an die Schulleitung heranzutreten. Ferner würde ich auch vorschlagen schriftlich die wesentlichen Punkte der Schule gegenüber zu fixieren und ggf. weiter Schritte ankündigen (nicht androhen) sofern es zu keinen erkennbaren Veränderungen kommt.

Was die vielen Fehlzeiten angeht so finde ich es schlimm wenn dergleichen zu lasten der Kinder gehen sollte und wer weiss schon warum sie so oft ausfällt (könnte ja auch damit zu tun haben das sie überfordert ist). Nichts desto trotz ist es bzw kann es in der freien Wirtschaft mittlerweile ein Kündigungsgrund sein (siehe unten)

Alles in allem würde ich es mir nicht gefallen lassen (und schon gar nicht das jemand mein Kind körperlich bedroht, was übrigens eine Straftat ist)

Viele Grüße
Me

Besondere Krankheitsanfälligkeit kann krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen
Lassen häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers auf eine besondere Krankheitsanfälligkeit schließen, so kann dies eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus krankheitsbedingten Gründen rechtfertigen. Die negative Gesundheitsprognose kann der Arbeitnehmer nicht schon dadurch entkräften, dass er darlegt, dass die einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen ausgeheilt sind. Er muss vielmehr konkret vortragen, dass und warum die Ärzte für die Zukunft von einer geringeren Anfälligkeit ausgehen. Im vorliegenden Fall war die Klägerin zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung 30 Jahre alt. Sie war seit 1995 bei der Beklagten beschäftigt und hat in dieser Zeit zwei Kinder bekommen. Soweit sie sich nicht in Elternzeit befand, war sie regelmäßig an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr und damit jeweils rund drei Monate im Jahr arbeitsunfähig erkrankt. Den Fehlzeiten lagen verschiedene Krankheitsursachen zugrunde. Bei den Krankheiten handelte es sich insbesondere um Infekte, Kreislaufbeschwerden, Kopf- und Rückenschmerzen, Schwindel und Erschöpfungszustände. Die Beklagte musste nahezu für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit der Klägerin Entgeltfortzahlung leisten. Dabei liefen in den Jahren 1995 bis 2004 Kosten in einer Gesamthöhe von rund 21.500 Euro auf. Am 20. Oktober 2004 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin aus krankheitsbedingten Gründen zum 31. Dezember 2004. Mit der hiergegen gerichteten Kündigungsschutzklage machte die Klägerin geltend, dass die in den vergangenen Jahren aufgetretenen Krankheiten ausgeheilt seien. Deshalb fehle es an einer negativen Zukunftsprognose. Sie kam damit aber sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch für dem Landesarbeitsgericht nicht durch. Die Kündigung der Beklagten, befanden die Richter, sei aus personenbedingten (krankheitsbedingten) Gründen gemäß Paragraf 1 Abs.2 S.1 KSchG gerechtfertigt. Auch häufige Kurzerkrankungen könnten eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen. Voraussetzung hierfür sei dass eine negative Gesundheitsprognose bestehe, die Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen geführt hätte n und es dem Arbeitgeber billigerweise nicht zugemutet werden könne, diese Beeinträchtigungen weiter hinzunehmen. Diese Voraussetzungen seien im Streitfall erfüllt. Die Klägerin habe insbesondere die sich aus den erheblichen Fehlzeiten indizierte negative Gesundheitsprognose nicht entkräftet. Hierfür reiche die Darlegung, dass die einzelnen Erkrankungen jeweils ausgeheilt seien, nicht aus. Denn aus der Gesamtheit des Krankheitsbildes der Klägerin ergebe sich eine überdurchschnittlich hohe Krankheitsanfälligkeit. Die Klägerin, so die Richter, habe nicht dargelegt, dass diese hohe Krankheitsanfälligkeit überwunden und deshalb in Zukunft nicht mehr mit derart häufigen Kurzerkrankungen zu rechnen sei. Sie hätte konkret vortragen müssen, dass und auf Grund welcher neuen Tatsachen oder Umstände die Ärzte für die Zukunft von einer geringeren Krankheitsanfälligkeit ausgingen.

Hallo Maja,

Da sich die Vorfälle inzwischen häufen und ein Kind aus ihrer
Klasse massive Angst hat in die Schule zu gehen wollen die
Elternsprecher einen Elternabend einberufen, bei dem die
Lehrer ausgeschlossen sein sollen.
(Wäre es nicht besser einen Vertrauenslehrer im Boot zu
haben?)

Mal was zum lesen http://www.prof-kurt-singer.de/eltern1.htm
ist zwar lang aber lesenswert.

Was kann man denn eigentlich noch machen, wenn die Rektorin
keinen Handlungsbedarf sieht?

Anzeige erstatten und zwar schnell!

Welche Möglichkeiten seht Ihr denn? Wie geht man denn so ein
Problem taktisch klug an, so dass am Ende die Kinder nicht
noch mehr leiden als jetzt??

Taktisch klug gibt es in solchen Fällen meist nicht
mehr, ihr braucht einen neuen Lehrer!

Gruß
Stefan

…und benutzt als Disziplinierungsmaßnahme
Ziehen am Ohrläppchen. Und noch einige „Kleinigkeiten“ die für
sich einzeln genommen wirklich Kleinigkeiten wären

Ich sehe das nicht als „Kleinigkeit“ an, wenn die Lehrerin statt pädagogische körperliche Maßnahmen ergreift. Ein körperliches Züchtigungsrecht ist mittlerweile auch an der Schule nicht mehr gegeben!

Die Rektorin dieser Schule wurde anscheinend schon über das
Fehlverhalten der Lehrerin informiert, hat aber bisher nicht
darauf reagiert.

Da hilft nur noch ein erneutes persönliches Gespräch unter Hinzuziehung der betreffenden Lehrerin. Hier muss klar gemacht werden, dass die Aufsichtsbehörde (das ist von Land zu Land verschieden) eingeschaltet wird, wenn sich nichts ändert.

Das Problem ist und wird sein, dass häufig solcherlei Probleme „unter den Teppich gekehrt“ werden. Ich habe da schon Dinge erlebt… Da heißt es, stur bleiben und auf sein Recht bestehen. Es darf nicht so weit kommen, dass die Kinder keine Lust mehr oder sogar Angst davor haben, in die Schule zu gehen.

Da sich die Vorfälle inzwischen häufen und ein Kind aus ihrer
Klasse massive Angst hat in die Schule zu gehen wollen die
Elternsprecher einen Elternabend einberufen, bei dem die
Lehrer ausgeschlossen sein sollen.
(Wäre es nicht besser einen Vertrauenslehrer im Boot zu
haben?)

Warum sollten die Lehrer ausgeschlossen werden? Ich würde eher vorschlagen, sie dazu zu verpflichten, an dem Termin teilzunehmen - gerne auch im großen Kollegium. Es muss dann nur jemand aus der Elternschaft da sein, der sich auch traut, etwas zu sagen. Häufig ist dann ja zu beobachten, dass „gekuscht“ wird. Die Eltern sollten sich schon so abgesprochen haben, dass ein Sprecher (der Elternsprecher) sich auch auf Rückhalt aus der Elternschaft verlassen kann.

Was kann man denn eigentlich noch machen, wenn die Rektorin
keinen Handlungsbedarf sieht?

Dienstaufsichtsbeschwerde (aber: hier gelten wieder die berühmten drei f: formlos-fristlos-fruchtlos)

Ansonsten wirklich: nächsthöhere (Aufsichts-)Behörde.

Vielleicht kann man ja auch noch Eltern von Schülern aus anderen Klassen, die dieselbe Lehrerin haben, mobilisieren.

Welche Möglichkeiten seht Ihr denn? Wie geht man denn so ein
Problem taktisch klug an, so dass am Ende die Kinder nicht
noch mehr leiden als jetzt??

Das (dass die Kinder noch mehr leiden als jetzt) wird wohl nicht ausgeschlossen werden können. So schlimm das auch ist…

Danke und Gruß
Maja

Viel Glück! Und Durchhaltevermögen :smile:

Baba

Hallo Maja,

An einer Grund-Schule gibt es Probleme mit einer Lehrerin
(1.Klasse). Sie schreit die Kinder an, wenn sie etwas nicht
sofort verstehen und benutzt als Disziplinierungsmaßnahme
Ziehen am Ohrläppchen. Und noch einige „Kleinigkeiten“ die für
sich einzeln genommen wirklich Kleinigkeiten wären aber im
gesamten dadurch der Lehrerin einen irgendwie überforderten
Eindruck vermitteln.
(sie war seit letzten Sommer schon 4 mal krank. immer länger
als eine Woche. Da kann sie natürlich nichts für, trotzdem
wollte ich es erwähnen)

Das ziehen am Ohrläppchen ist eine körperliche Züchtigung und bei uns verboten!!!
Aber ich kenne zwei ähnlich gelagerte Fälle aus dem Bekanntenkreis. Wobei die eine Lehrerin erst aus disziplinarischen Gründen von der Schule verwiesen wurde als das Kultusministerium eingeschaltet worden ist. Solange hat man an dieser Schule versucht alles unter den Teppich zu kehren (besagte Lehrerin hat sogar einen Schüler aus dem Fenster geschubst vor Zeugen).

In der Vergangenheit gab es schon ab und an mal Beschwerden
und sie war auch in jungen Jahren als Lehrerin mit Zuckerbrot
und Peitsche bekannt, wobei letzteres nicht unbedingt schlimm
sein muss, aber inzwischen häufen sich eben die Situationen in
denen sie nicht in angemessenem Rahmen agiert

Die Rektorin dieser Schule wurde anscheinend schon über das
Fehlverhalten der Lehrerin informiert, hat aber bisher nicht
darauf reagiert.

Nun solange nur mündlich agiert wird besteht für den Rektor auch nicht unbedingt Handlungsbedarf, vor allen wenn dies Zwei-Augen-Gespräche sind. Man kann ja immer abstreiten dies je so verstanden zu haben.
Also alles schriftlich und unter Zeugen, nochmal zu zweit zum Rektor und die Beschwerde schriftlich dokumentieren. Man kann die Beschwerde z.B. schriftlich verfassen und sich den Empfang quittieren lassen. Auf der Beschwerde sollten alle betroffenen Eltern oder wenigstens der Großteil unterschrieben haben. Auch sollte die Lehrerin für eine Stellungnahme zugegen sein und mit Gegenzeichnen, sollte sie dies verweigern - notieren.
Im übrigen darauf hinweisen das wenn sich nichts ändert bzw wieder etwas vorfällt man sich an die nächst höhere Instanz wendet. Je nach Bundesland ist dies verschieden, bei uns in S-H ist es die Schulamt oder die Schulaufsicht.
Hier gilt im übrigen ein ähnliches Vorgehen, immer alles schriftlich machen.
Und danach kommt dann die weiteren Instanzen ect pp.

Da sich die Vorfälle inzwischen häufen und ein Kind aus ihrer
Klasse massive Angst hat in die Schule zu gehen wollen die
Elternsprecher einen Elternabend einberufen, bei dem die
Lehrer ausgeschlossen sein sollen.
(Wäre es nicht besser einen Vertrauenslehrer im Boot zu
haben?)

Nun ich würde sagen macht einen Elternabend auf privater Basis wo ihr denn auch schon mal das vorbereitete Schreiben dabei habt damit die Eltern dieses unterschreiben können.
Und dann wie oben beschrieben.

Was kann man denn eigentlich noch machen, wenn die Rektorin
keinen Handlungsbedarf sieht?
Welche Möglichkeiten seht Ihr denn? Wie geht man denn so ein
Problem taktisch klug an, so dass am Ende die Kinder nicht
noch mehr leiden als jetzt??

Hab ich oben bereits beschrieben, und geht durchaus davon aus das eure Kinder in der ersten Zeit bis es greift mehr leiden werden. Aber das Ziel ist das ihr die Lehrerin los werdet um euren Kindern einen viel längeren Leidensweg zu ersparen. Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist aber bei uns betreut die Klassenlehrerin ihre Klasse die volle Grundschulzeit hindurch.

Nordische Grüße
Andrea

Hallo,
wie sieht es denn eigentlich jetzt mit einem Gespräch zwischen Eltern (allein oder als Gruppe) und dieser Frau aus?
Hat so ein Gespräch stattgefunden oder nicht?
Wenn ja was hat die Lehrerin gesagt?

Sorry aber wenn ich vor einer Lehrerin/Lehrer sitze und diesem jenigen sage das er weder mein Kind noch ein anderes Kind an den Ohren zu ziehen hat und der macht das trotzdem dann gibt es nicht nur den Weg über Behörden, Vorgesetzte oder den Papst. Da gibt es auch noch andere Methoden.

Welche ich damit meine bleibt ganz eurer Fantasie überlassen.

mfg

Bert

Hallo Maja,
natürlich sollte man/frau zunächst das direkte Gespräch mit dieser offensichtlich überforderten Dame suchen.Meine Erfahrungen waren diesbezüglich aber immer erfolglos, bis ich der Lehrerin einmal klar machte, daß sie auch nur einfacher Facharbeiter sei, der wg. Schlechterfüllung seines Arbeitsvertrages genauso belangt werden kann wie jeder andere AN auch. Ich machte ihr weiter klar, daß das meinerseits gesuchte Gespräch für sie nur eine Chance zur Einsicht bedeuten kann, ich nämlich bei Wiederholung sofort( ohne Ankündigung und Info der Schulleitung )den Weg zum lokalen Schulrat suchen werde.Sollte ich auch da nicht auf das nötige Gehör stoßen, würde ich die lokale Presse mit ins Boot holen.
Du wirst sehen, da wird auch so ein No-Name wie die Lehrerin echt geschmeidig !

Ich drück dir die Daumen, zeig der Dame welche Position wir als Eltern haben !

Hallo Ihr alle :smile:

Vielen herzlichen Dank für die rege Teilnahme!

Ich nehme Eure Ratschläge an wenn ich ein persönliches Gespräch am Freitag mit ihr habe und ringe wirklich mit mir, sachlich zu bleiben…ich hoffe es gelingt mir.

Die Elternsprecher rühren aber anscheinend parallel schon, da andere Eltern bereits fruchtlose Gespräche hinter sich haben.

Sie lässt die Kinder der ersten Klasse auch nicht ausserhalb der Pausen auf die Toilette. Schon 3 Kinder saßen mit nassen Klamotten in der Klasse :frowning:

LG
Maja

PS ich melde mich, wie das Gespräch ausgegangen ist

Moin Maja,

ich kann dir nur raten, nicht allein zu dem Gespräch zu gehen, sondern jemanden mitzunehmen. (Hast du keinen Anwalt im Freundeskreis ?). Dann kannst du sie ganz konkret auf bestimmte Vorfälle ansprechen und hast einen Zeugen, falls du tatsächlich in Erwägung ziehst, Anzeige zu erstatten. Eine andere Möglichkeit ist, bei dem Gespräch mitzuschreiben, und dies von der Lehrerin gegenzeichnen zu lassen.

Gruß
Marion

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Volle Zustimmung owt.
owt

Hallo Maja!

Ich nehme Eure Ratschläge an wenn ich ein persönliches
Gespräch am Freitag mit ihr habe und ringe wirklich mit mir,
sachlich zu bleiben…ich hoffe es gelingt mir.

Die Elternsprecher rühren aber anscheinend parallel schon, da
andere Eltern bereits fruchtlose Gespräche hinter sich haben.

Worauf wartet ihr eigentlich noch?

Sie lässt die Kinder der ersten Klasse auch nicht ausserhalb
der Pausen auf die Toilette. Schon 3 Kinder saßen mit nassen
Klamotten in der Klasse :frowning:

Das ist in meinen Augen Körperverletzung und das duldet ihr einfach
so?
Wollt ihr das solange mitmachen bis das erste Kind einen
bleibenden Schaden davonträgt.

Ich kann das nicht verstehen wie man seine Kinder so allein
lassen kann. Da ist kein Raum mehr für Gespräche! Handeln ist
angesagt, reden kann man dann später.

PS ich melde mich, wie das Gespräch ausgegangen ist

Soll ich dir es sagen?! „Das mache ich seit 20 Jahren so und bis jetzt
hat es noch keinem Kind geschadet!“

Macht dem ein Ende, euren Kindern zuliebe!

Ein Stefan ohne jedes Verständnis

PS: Was muß denn passieren bis ihr euch mal aufrafft?

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Hallo

Sie lässt die Kinder der ersten Klasse auch nicht ausserhalb
der Pausen auf die Toilette. Schon 3 Kinder saßen mit nassen
Klamotten in der Klasse :frowning:

Das ist in meinen Augen Körperverletzung und das duldet ihr
einfach
so?
Wollt ihr das solange mitmachen bis das erste Kind einen
bleibenden Schaden davonträgt.

Also bei mir (lang ist her) durften wir auch nicht ausserhalb der Pausen auf die Toilette. Das war die Regel.
Wir mussten dann auch als erstes zu den Toiletten gehen und Geschäft und Hände waschen bevor es in die Pause ging. Da musste dann auch keiner während der Stunde raus. Klar gabs da auch mal welche die mussten aber die durften dann auch. 3 Kinder saßen da schon mit nasser Hose in der Klasse? Waren die denn nicht in der Pause auf Toilette? Dazu ist die Pause ja auch da oder waren diese Kinder vielleicht Krank oder hatten sonst ein Problem?

Was ich hiermit einfach nur mal sagen will ist dass meiner Meinung nach so eine diskusion hier schnell in eine art Hexenjagd ausartet.
Um die Lehrerin hier zu steinigen muss man sich als Eltern auch mal selbst an die Nase packen und auch mal darüber nachdenken warum die Frau so reagieren könnte und ob nicht auch vielleicht „unser lieben Kleinen“ da so einiges drann tun und drehen und vielleicht sogar mal „Lüge“??

Ich behaupte hier nicht das es in diesem Fall so ist aber es könnte sein und das sollte man nie vergessen.

mfg

Bert

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Hallo Maja,

wenn das Gespräch nicht fruchtet schriftlich eine Stellungnahme der Schulleitung zu diesen Vorgängen anfordern und wenn das nichts bringt ab zum Oberschulamt.

Ich stamme aus einer Lehrerfamilie und weiss von daher, dass sich Eltern oft auch zu unrecht bei solchen Behörden beschweren, aber hier ist Handlungsbedarf dringend angeraten.

Gruss Ivo

Hallo,

wir warten gar nicht, wir reagieren, wir wollen nur gut vorbereitet sein. Nachdem was ich so im Inet gelesen habe ist das durchaus erforderlich, da solche Dinge gerne unter den Teppich gekehrt werden oder wie in dem Link unverschämterweise als Einzelfälle abgestempelt.

Das Ganze rollte vor ca 3 Tagen an, nachdem die Mutter des Kinders welches so furchtbare Angst hat zur Schule zu gehen, sich bei der Stellvertretenden Elternsprecherin meldete. Diese telefonierte daraufhin wild drauf los und befragte die Eltern, wie diese mit der Lehrerin auskämen…und da kamen ja erst die ganzen Dinge ans Tageslicht…
Viele Eltern dachten nämlich nur, ihre Kinder wären besonders schlimm/zappelig/ was auch immer.
Durch dieses Zusammentragen wurde erst offenbar, dass nicht die Kinder einzeln problematisch sind, sondern die Lehrerin ein Problem mit den Kindern hat…und glaube mir, so leicht lass ich sie nicht davonkommen…aber ich möchte auch, dass die Schlinge die wir ihr um den Hals legen fest genug sitzt, wenn Du verstehst was ich meine.

Die Direktorin weiß übrigens bereits in vollem Umfang Bescheid…und hat noch nichts unternommen, sondern riet lediglich zu einem Elternabend mit besagter Lehrerin…die gleiche Direktorin drückte auch einer Mutter deren Tochter in der Schule gemobbt wird (Brille kaputt machen, Anspucken, die Treppe hinutnerschubsen etc.)eine Broschüre über Selbstverteidigung für Mädchen in die Hand, mit den Worten „Ihre Tochter hat anscheinend ein mangelhaftes Selbstvertrauen“
Das wird weitere Kreise ziehen aber unvorbereitet geht man an eine solche Sache eben nicht heran. Deshalb frage ich hier nach um mich zu wappnen…

Gruß
Maja

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Hi Marion,

das ist eine gute Idee…aber wir haben alle möglichen mehr oder weniger hochdotierten Leute im Freundeskreis, aber leider keinen Anwalt… :frowning:

Aufschreiben wollte ich eh, dann kann sie das auch gegenzeichnen.

Danke und Gruß
Maja

off topic
Hi,

Besondere Krankheitsanfälligkeit kann krankheitsbedingte
Kündigung rechtfertigen
Lassen häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers…

Das Urteil habe ich auch vor kurzem gelesen! Da es sich bei „älteren“ Lehrern aber in der Regel um Beamte handelt, kannst Du dieses Urteil knicken!

LG
Guido

Hallo?
Hi!

Also bei mir (lang ist her) durften wir auch nicht ausserhalb
der Pausen auf die Toilette. Das war die Regel.

Es gab auch mal eine Zeit (lang ist’s her), in der Lehrer mit dem Rohrstock züchtigen durften!

Mittlerweile sollten wir aber weit genug sein, um von gewissen "Erziehungs"praktiken Abstand zu nehmen.

Um die Lehrerin hier zu steinigen muss man sich als Eltern
auch mal selbst an die Nase packen und auch mal darüber
nachdenken warum die Frau so reagieren könnte und ob nicht
auch vielleicht „unser lieben Kleinen“ da so einiges drann tun
und drehen und vielleicht sogar mal „Lüge“??

Hallo? Hier werden Kinder körperlicher Gewalt ausgesetzt! Da können sich die Kleinen noch so ätzend benehmen - das darf einer Lehrerin nicht passieren!

Ich behaupte hier nicht das es in diesem Fall so ist aber es
könnte sein und das sollte man nie vergessen.

Wenn EIN Kind das sagt, vielleicht! Wenn aber klassenübergreifend von mehreren Vofällen dieser Art berichtet wird, halte ich das für ausgeschlossen!

LG
Guido

2 „Gefällt mir“

Hallo Bert,

Sie lässt die Kinder der ersten Klasse auch nicht ausserhalb
der Pausen auf die Toilette. Schon 3 Kinder saßen mit nassen
Klamotten in der Klasse :frowning:

Das ist in meinen Augen Körperverletzung und das duldet ihr
einfach
so?
Wollt ihr das solange mitmachen bis das erste Kind einen
bleibenden Schaden davonträgt.

Also bei mir (lang ist her) durften wir auch nicht ausserhalb
der Pausen auf die Toilette. Das war die Regel.
Wir mussten dann auch als erstes zu den Toiletten gehen und
Geschäft und Hände waschen bevor es in die Pause ging. Da
musste dann auch keiner während der Stunde raus. Klar gabs da
auch mal welche die mussten aber die durften dann auch. 3
Kinder saßen da schon mit nasser Hose in der Klasse? Waren die
denn nicht in der Pause auf Toilette? Dazu ist die Pause ja
auch da oder waren diese Kinder vielleicht Krank oder hatten
sonst ein Problem?

Also nimm doch mal an das diese Kinder (sie sind in der ersten Klasse!!!) sich einfach verspielt haben. Ist in diesem Alter völlig normal. Und übrigens wenn du mal musst hast du das Recht auf Toilette zu gehen, man kann dir dies nur verweigern wenn in angemessener Entfernung ein öffentliches Klo ist. Und ausserdem gibt es auch Kinder die in der Schule gar nicht auf Klo gehen mögen, da dieses zu dreckig ist. Ich gehörte dazu und meine beiden Kids auch. Der erste Gang im Supereiltempo nachdem sie zu Hause angekommen sind ist grundsätzlich auf Klo. Ich hab die Schultoiletten auch schon mal in Augenschein genommen, da die beiden eine zeitlang selbst an Sporttagen mit voller Trinkflasche nach Hause kamen, die sind wirklich schrecklich. Mittlerweile hab ich sie dazu bekommen das sie in der letzten Pause bzw. auf dem Rückweg trinken, die beiden sind nämlich eigentlich „Enten“ und trinken sehr gut.

Was ich hiermit einfach nur mal sagen will ist dass meiner
Meinung nach so eine diskusion hier schnell in eine art
Hexenjagd ausartet.
Um die Lehrerin hier zu steinigen muss man sich als Eltern
auch mal selbst an die Nase packen und auch mal darüber
nachdenken warum die Frau so reagieren könnte und ob nicht
auch vielleicht „unser lieben Kleinen“ da so einiges drann tun
und drehen und vielleicht sogar mal „Lüge“??

Ich behaupte hier nicht das es in diesem Fall so ist aber es
könnte sein und das sollte man nie vergessen.

Nun ich denke das sie das lange Zeit getan haben, erst durch die letzten Geschehnisse ist klar geworden das es eben nicht so ist. Hier ist rege Kommunikation zwischen den Eltern sicher ein gutes Hilfsmittel.

Nordische Grüße
Andrea

1 „Gefällt mir“

Hallo Maja,

würde mich freuen, wenn du mich auf dem Laufenden hältst, was letztendlich daraus geworden ist. Das interessiert mich nämlich sehr.

Lieben Gruß
Marion