Hallo.
Vor kurzer Zeit haben wir ein Haus gefunden, dass uns sehr interessiert. Wir würden es gerne kaufen (es wird über einen Makler/Alleinauftrag angeboten), aber der Makler steht uns im Weg: Der geforderte Kaufpreis war unseres Erachtens nach nicht angemessen, daher haben wir dem Makler unseren Kaufpreis mitgeteilt.
Der Makler weicht aber 0 Cent vom vorhandenen Gutachten ab, obwohl dieses nur ein Verkehrswertgutachen (kein Bausubstanzgutachten) ist und in diesem nicht näher auf den einzelnen Zustand mancher Dinge (zB Gutachten sagt: Parkettboden, aber dieser ist veraltert + total kaputt, da er schon 1000mal unfachmännisch abgeschliffen wurde oder die Garage =Zeitwert, aber mit enormen Rissen im Boden und im Mauerwerk etc).
Wir haben jetzt auch erfahren, dass der VK mit dem geforderten Preis weitesgehend einverstanden wäre (der Makler achtet sehr darauf, das VK und Käufer keinen Kontakt miteinander haben und schiebt den Verkäufer immer schön in seine Haustüre, damit wir nicht mit Ihm sprechen können).
Wie geht man in solch einem Fall am Besten vor?
Grüße und schon mal Danke für alle Antworten
) KUMIKUH
Hallo,
ich habe Dir auf Dein vorheriges Posting schon geantwortet: ich kann es mir einfach beim Besten Willen nicht vorstellen, daß der Makler eigenmächtig den Preis hoch hält. Das Risiko, wegen ein paar Euros mehr Provision vielleicht am Ende den Auftrag zu verlieren und gar nichts zu verdienen ist einfach viel zu hoch. Vielleicht hat er ja doch eine klare Vorgabe von den Verkäufern?
Sprich die Verkäufer doch einfach alleine an - der Makler wird ja wohl nicht im selben Haus wohnen
- und unterbreite ihnen Dein Angebot. Wenn Ihr Euch einig seid, gebt den Makler bescheid, daß er den Notartermin vorbereiten darf.
Viel Glück und viele Grüße
Armin
Hi Kumikuh,
sagt dem Makler ganz klar, dass ihr das Haus kaufen wollt, aber nicht zu diesem Preis. Punkt. Kein Wenn, kein Aber. Dreht euch um und geht.
Wenn er noch andere Interessenten hat, die den geforderten Preis zahlen, könnt ihr nix dran ändern.
Wenn nicht, meldet er sich bei euch. Garantiert.
Sicherheitshalber teilt ihr eure Kaufabsicht vorher auch noch dem Verkäufer mit. Nur, falls ihm der Makler eine andere Version der Geschichte auftischen möchte…
Gruß
Bonsai
Hallo Armin
Der Makler ist für seine Vorgehensweise bekannt, er läst den VK lieber verrotten, bevor er einen Cent von der geforderten Summe abweicht. Allerdings läuft sein Alleinauftrag Mitte nächsten Monat ab, der VK will ihn auch nicht verlängern, da der Makler in einem 1/2 Jahr nur 2 Interessenten angeschleppt hat. Der VK hatte schon eine Anzeige gestartet, darauf haben sich über 10 Interessenten gemeldet. Komisch oder nicht?
Ich kenne genug Makler, aber dieses Vorgehen ist mir unbekannt und fördert auch nicht gerade den Ruf der Makler.
Grüße KUMIKUH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich kann das nicht nachvollziehen. Durch dieses Verhalten ist niemanden geholfen.
Wie gesagt, einigt Euch mit den Eigentümern selbst, geht bald zum Notar - ob mit oder ohne Makler. Bezahlen müßt ihr ihn ohnehin. Übrigens auch, wenn der Maklervertrag abgelaufen ist.
Viele Grüße
Armin
Hallo Armin!
Wie gesagt, einigt Euch mit den Eigentümern selbst, geht bald
zum Notar - ob mit oder ohne Makler. Bezahlen müßt ihr ihn
ohnehin. Übrigens auch, wenn der Maklervertrag abgelaufen ist.
Vielleicht hat der Verkäufer der Immobilie mit dem Makler irgendeine Vereinbarung getroffen. Wenn der Verkäufer solche Vereinbarung traf, muß er den Makler bezahlen. Verkäufer und Makler können aber keine Verträge zum Nachteil Dritter schließen. Mit anderen Worten: Allein aufgrund wie auch immer gearteter Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Makler ergibt sich für den Käufer einer Immobilie keine Verpflichtung, Maklerlohn zu bezahlen, selbst dann nicht, wenn der Deal durch Vermittlung des Maklers zustande kam.
Zahlungspflichtig kann man gegenüber dem Makler nur werden, indem man mit dem Makler einen Maklerlohn vereinbart.
Gruß
Wolfgang
Zahlungspflichtig kann man gegenüber dem Makler nur werden,
indem man mit dem Makler einen Maklerlohn vereinbart.
Hallo Wolfgang,
das stimmt und ich gehe davon aus, das der Makler dem Kaufinteressenten sein Provisionsverlangen entsprechend deutlich gemacht hat. Mit Nachweis des Objektes, aushändigen eines Exposes und Wahrnehmung eines Besichtigungstermines durch den Makler sind diese Voraussetzungen m.E. nach gegeben.
Ob sich der Makler die Provision „verdient“ hat, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße
Armin
Hallo
Hallo,
ich habe Dir auf Dein vorheriges Posting schon geantwortet:
ich kann es mir einfach beim Besten Willen nicht vorstellen,
daß der Makler eigenmächtig den Preis hoch hält. Das Risiko,
wegen ein paar Euros mehr Provision vielleicht am Ende den
Auftrag zu verlieren und gar nichts zu verdienen ist einfach
viel zu hoch. Vielleicht hat er ja doch eine klare Vorgabe von
den Verkäufern?
Muß mich nur auch eben mal kurz über Makler auslassen. Ich habe vor sechs Jahren viele Erfahrungen mit Maklern in Heidelberg gemacht. Und 75% waren eine Schande für ihre Berufsgruppe. Es wurden öfters Objekte vom Eigentümer und vom Makler angeboten und meißt waren die Preise beim Makler mal kurz 5-10t€ höher, was sich aber auch damit erklären lässt das seltsammerweise die Objekte oft plötzlich etwas größer waren
, oder provisorisch ausgebauter Dachboden von Nutzfläche zur Wohnfläche wurde usw. Bis auf zwei Makler waren alle auch nicht einmal einen Cent wert.
Sorry, nicht sehr hilfreich, wollte es aber trotzdem mal erzählen.
Gruß
Sprich die Verkäufer doch einfach alleine an - der Makler wird
ja wohl nicht im selben Haus wohnen- und unterbreite
ihnen Dein Angebot. Wenn Ihr Euch einig seid, gebt den Makler
bescheid, daß er den Notartermin vorbereiten darf.Viel Glück und viele Grüße
Armin
Hallo,
Es wurden öfters Objekte vom Eigentümer und vom
Makler angeboten und meißt waren die Preise beim Makler mal
kurz 5-10t€ höher,
Da sind aber die Verkäufer meist nicht unschuldig. Nochmal: der Makler wäre doch blöd, wenn er freiwillig den Preis heraufsetzen würde. Erhöhen sich dadurch die Verkaufschancen? Wohl nicht. Die Vorgabe bekommt er in aller Regel vom Verkäufer, weil er damit die Verkäuferprovision auf den Käufer abwälzen möchte. Ich würde mich als Makler nicht darauf einlassen.
Viele Grüße
Armin
Hallo,
Hallo,
Es wurden öfters Objekte vom Eigentümer und vom
Makler angeboten und meißt waren die Preise beim Makler mal
kurz 5-10t€ höher,Da sind aber die Verkäufer meist nicht unschuldig. Nochmal:
der Makler wäre doch blöd, wenn er freiwillig den Preis
heraufsetzen würde. Erhöhen sich dadurch die Verkaufschancen?
Wohl nicht. Die Vorgabe bekommt er in aller Regel vom
Verkäufer, weil er damit die Verkäuferprovision auf den Käufer
abwälzen möchte. Ich würde mich als Makler nicht darauf
einlassen.
Kann natürlich gut sein. Vielleicht machen manche ja auch noch spezielle Deals, daß sie was von abbekommen wenn sie mehr raus holen?
Aber zumindest in dem Fall der „Umwandelung“ von Nutzfläche in Wohnfläche den ich erlebt habe, bin ich mir sehr sicher das daß auf dem Misst des Maklers gewachsen ist. Das erhöht nämlich die Anfragen und die Besitzer hatten es in ihrer Zeitungsanzeige nicht drinn. Aber natürlich (hoffe ich zumindest) sind solche Methoden eher die Ausnahme.
Gruß
Viele Grüße
Armin
Hallo,
Kann natürlich gut sein. Vielleicht machen manche ja auch noch
spezielle Deals, daß sie was von abbekommen wenn sie mehr raus
holen?
Kann zwar sein, ist aber eher unwahrscheinlich, da 3,48% eingetlich Entlohnung genug sein sollen, man sich dagegen aber mit einem höheren Kaufpreis unweigerlich aus dem Rennen schmeißt, aber egal.
Aber zumindest in dem Fall der „Umwandelung“ von Nutzfläche in
Wohnfläche den ich erlebt habe, bin ich mir sehr sicher das
daß auf dem Misst des Maklers gewachsen ist. Das erhöht
nämlich die Anfragen und die Besitzer hatten es in ihrer
Zeitungsanzeige nicht drinn. Aber natürlich (hoffe ich
zumindest) sind solche Methoden eher die Ausnahme.
Dieser Schuss kann allerdings für den Makler nach hinten losgehen. Übernehme ich die Angaben vom Verkäufer, hafte ich als Makler nicht - sofern ich meine Sorgfaltspflicht dadurch nicht verletzt habe. Rechne ich dagegen selber eine Wohnfläche aus, so gibt es dafür genaue Vorschriften, z.B. die DIN 283 oder die Berechnung nach der II. BV, und da gibt es nur sehr wenig Spielraum.
Aber wir weichen vom eigentlichen Thema ab.
Viele Grüße
Armin