Probleme mit Makler, kann ich fristlos kündigen?

Hallo zusammen. Ich habe einen Maklervertrag über 6 Monate abgeschlossen, als VK zahle ich die Hälfte der Courtage. Mittlerweile bin ich mehr als unzufrieden mit dem Makler und möchte den Vertrag kündigen…

  • Es gibt nach der Besichtigung Interessenten, der Makler weigert sich mir die Kontaktdaten zu geben um mit den Interessenten einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Sein Argument: Die Interessenten sind seine Kunden denen er eine Rechnung stellt und er muss diese selbst betreuen

  • Er besteht darauf bei diesem Gespräch anwesend zu sein und versucht alles mögliche um diesen Termin auf einen Tag zu legen an welchem sich ein weiterer Interessent das Haus anschauen möchte. Seiner Ansicht nach kann er nur von Vorteil sein wenn sich die beiden Parteien zufällig über den Weg laufen…

  • Er hat die Immobile am Anfang lediglich bei ebay kleinanzeigen inseriert, auf keinem anderen der dafür bekannten Portale. Erst nach der dritten Aufforderung meinerseits hat er bei Immobilienscout inseriert. Das aber auch nur für ein paar Tage, dann hat er das Inserat ohne Rücksprache mit mir gelöscht.

-Sehr schwierige Kommunikation, ich warte teilweise Tage auf eine Antwort.

Sind dies genug Gründe um den Vertrag sofort, fristlos zu kündigen und stehen dem Makler Provision bzw Aufwandsentschädigung zu?

Schau mal genau in deinen Vertrag rein, was ist vereinbart, was gehört zu seinen Leistungen usw.

MfG
duck313

Der Vertrag ist klar formuliert, mir geht es darum ob das Verhalten des Maklers eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.

Klar formuliert, schön und gut.
Aber was ist denn vereinbart was der Makler alles unternehmen muss um Interessenten zu finden. Steht da denn nix ?
Wenn nichts vereinbart ist wo und in welchem Ausmaß er das Haus anbieten soll, dann kann man ihm ja auch nicht vorhalten,er unternähme zu wenig.
Allenfalls wenn eine Anzeige bei ebay völlig branchenunüblich wäre als alleiniges Medium und er bisher nur wenig Interessenten gefunden und vermittelt hatte.

Ich frage anders: Darf er mir die Herausgabe der Interessenten verweigern?

Vielleicht.

Wenn dein Vertrag geheim ist, kann man auch nicht antworten. Ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen, oder?

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Dass er so wenig Werbung macht, sehe ich kritisch. Aber falls die Marktlage bei euch so ist, dass sich trotzdem viele Interessenten melden, wäre das nicht schlimm. Er kennt den Markt vermutlich besser als du.

Dass er bei Gesprächen dabei sein will, halte ich schon für ein Entgegenkommen von ihm. Schließlich hast du ihn mit der Vermittlung beauftragt und er erwartet im Verkaufsfall (berechtigterweise) eine Provision.

Dass du ihm dann plötzlich schreibst: Ätschebätsch, ist habe schon einen Käufer, deshalb bekommen Sie keine Provision, will er (wiederum berechtigterweise) verhindern.

Wenn du mit ihm keinen Alleinvertretungsauftrag abgeschlossen hast, kannst du auch selbst inserieren. Mit den Interessenten, die sich dann bei dir melden, kannst du allein verhandeln und ggf. mit einem davon einen Abschluss tätigen.

Aber nicht mit denen, die der Makler für dich gefunden hat.

Da du dich ausschweigt, welchen Mäkler Vertrag ihr abgeschlossen habt, kann man dazu keine Aussage treffen.

In allen drei Punkten sehe ich allerdings kein Problem.

In der Regel darfst du dein Objekt auch selber verkaufen. Aber die Kunden des Mäklers sind seine Kunden und sein Anrecht auf Courtage

Wie ist sowas eigentlich, wenn die selben Leute, die auf die Bemühungen des Maklers reagieren auch auf anderem, privatem Wege zu einem finden?
Es sind doch immer die selben Leute überall unterwegs, nämlich die, die diese Art Objekt an diesem Ort suchen.
Wenn man selber auch irgendwo inseriert hat, und die, die auch über den Makler auf das Objekt gestossen sind, darüber kommen, darf es dann auch ohne ihn zum Abschluss kommen?
Das frage ich mich schon lange.

Entschuldigt bitte, der Vertrag ist natürlich kein Geheimnis. Mittlerweile ist mir klar das ihr natürlich mehr Infos braucht.

Es ist ein sog. Verkaufs-/Marketingvertrag mit folgenden Inhalten: Hiermit beauftrage ich den Makler einen Käufer nachzuweisen, bzw. zu vermitteln für das Immobilienangebot (mein Haus). Mindestlaufzeit 6 Monate.
§ 3 Pflichten des Maklers
Der Makler verpflichtet sich den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes intensiv und unter Ausnutzung aller
Geschäftsmöglichkeiten zu bearbeiten. Er unterrichtet den Auftraggeber auf Anforderung mündlich oder schriftlich über den Stand
seiner Bemühungen und der Marktchancen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Laufzeit dieses Vertrages keine weiteren Makler mit Maklerleistungen hinsichtlich
des Vertragsobjektes zu beauftragen und die Ausschließlichkeitsrechte des Maklers zu wahren. Der Auftraggeber verzichtet auf
eigene Werbung in Medien jeglicher Art, bzw. stellt laufende Werbung ein.

§ 8 Aufwendungsersatz
Ein Aufwendungsersatz wird nicht vereinbart.

§ 9 Schadenersatz
Falls der Auftraggeber für Dritte (z.B. Miteigentümer, Miterben) ohne entsprechende Vollmacht handelt, oder seine Vertragspflichten
verletzt, oder privat an einen Interessenten verkauft, der ihm vom Makler während der Vertragsdauer nachgewiesen, bzw. vermittelt
wurde, ist der Makler zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens mindestens bis zur Höhe des Vertriebs-Honorars verpflichtet.
Verkauft der Auftraggeber an einen privaten Interessenten, obwohl eine Reservierung vergeben wurde in Verbindung mit einer
Kaufabsichtserklärung, so ist er auch in diesem Falle dem Maker zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens verpflichtet gemäß
§ 280 BGB (Schadenersatz wegen Pflichtverletzung) in Verbindung mit § 242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben) und § 252
(Entgangener Gewinn).

Es geht mir um das Verhalten des Maklers mir gegenüber… Antworten teilweise erst 2 Tage später, das Haus nur bei ebay Kleinanzeigen inserieren, erst nach mehrmaliger Aufforderung bei Immobilienscout inseriert, von sich aus gelöscht ohne Rücksprache mit mir. Ich möchte die finalen Verhandlungen mit den Interessenten führen, er weigert sich mir die Kontaktdaten zu geben, seine Antwort: Verstehen Sie mich nicht falsch. Die Kunden werden im Erfolg eine Rechnung von mir erhalten. Wenn ich augenscheinlich für die Kunden „nichts“ mache, würden Nachfragen entstehen, wofür ich überhaupt meine Rechnung stelle etc. Ich kenne die Sprüche von Kunden, die bei anderen Maklern waren und dort keinen bzw zu wenig Service erhalten haben.
Von daher muss ich meine Kunden selbst betreuen. So wie ich Sie auch betreue.

wenn die zuvor beim Mäkler waren, hat dieser das Recht auf die Provision. Sonst würde das ja jeder so machen.