Probleme mit meinem Mieter

Habe meine Wohnung vermietet. Mitte letzter Woche(30.10.2010) teilte mir meine Mieterin mit, das sie am 7.11.2010 ausziehen wird. Kündigungsdauer laut Mietvertrag 3 Monate . Ich habe ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und Ihm schriftlich mitgeteilt das ich die Kündigung zum 31.01.2011 akzeptiere und sie den Zahlungsverpflichtungen nachkommen soll. Wenn sie dennoch ausziehen möchte, bat ich um einen Termin zwecks Wohnungs und Schlüsselübergabe. Einen Termin teilte sie mir nicht mit. Sie zog vor dem genannten Termin aus und versah die Wohnungstür mit einem neuen Schloß.

Ich müsste in die Wohnung, da im Bad Reparaturen durchgeführt werden müssen. Sie geht nicht ans Telefon und reagiert auch sonst auf nichts. Kann ich in die Wohnung ohne ihre Zustimmung, dann müssste ich das Schloß aufbrechen lassen. Kann ich schon einen neuen Mieter suchen ?

Was kann ich tun ???

Hallo Uschi2007!

Hierzu bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
In Ihrem Falle würde ich mich an den Haus- und Grund-Eigentümerverein wenden. Büros gibt es in fast jeder grösseren Stadt.

Tut mir leid, hätte gerne geholfen.

Grüsse Frau Pumpel

Mit 3 Monaten Kündigungdauer laut MV ist in Ordnung, neuen Mieter für 31.01 ist auch ok, sollte der Mieter früher ausziehen muß der Mieter ja einen Nachmieter stellen. Kann er das nicht muß er zahlen, hat der Vermieter einen neuen Nachmieter kann man ja über einen früheren Auszug reden und sich einig werden. Einfach so zum 07.11 raus und nichts mehr bezahlen geht nicht.
Mit den Reparaturen im Bad ist so ne Sache, bei Gefahr in Verzug oder dringenden Rep. Wasserrohrbruch usw. kann man schon mal das Schloss öffnen lassen, wegen einem Austausch von ein paar Fliesen nicht.
(Bei einer Wohnungsöffnung sollte auch immer eine 3 neutrale Person (Zeuge)dabei sein.)
Der Mieter sollte natürlich erst mal Schriftlich über die Rep. informiert werden,per Einschreiben.
Als Vermieter hat man schon Rechte die Wohnung zu betreten, aber hier würde ich erst nochmal bei einem Anwalt für Mietrecht nachfragen.
Für das nächste mal, wenn der Auszugstermin bekannt ist und es kommt vorher kein Feedback vom Mieter, einfach am Auszugtermin oder ein Tag vorher zur Wohnung und den Mieter abfangen.
Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen,
Gruß Pablo

Hallo Uschi !

ich bin kein RA aber ich handele mit Immobilien aus ZV.
An Deiner stelle würde ich mit einem Zeugen und den Schlüsseldienst die Wohnung betreten.
Du must ja davon ausgehen, das die Wohnung leer steht nachdem der Mieter offiziell gekündigt hat.
Sollte dies nicht der Fall sein würde ich von einer Räumung ohne vorheriger Mahnung absehen bzw. eine RA oder bei einem Vermieterschutzbund nachfagen.
Steht die Wohnung leer ist die sache ja klar.
Natürlich kannst Du über den zivielen Rechtsweg deine Kosten und die fehlende Miete einklagen (Mahnbescheid)
Gruß Martina