Probleme mit Mieter der unteren Wohnung

Folgende Situation: Mieter A, ein lediger Herr Mitte 40, wohnt im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit acht Parteien. In die Wohnung im ersten Stock- genau über ihm- ziehen MieterB ein. Mieter B sind zwei Studentinnen Anfang 20. Beide Mieter haben denselben Vermieter (Privatperson). Mieter B haben sich für diese Wohnung entschieden weil sie eine geräumige Wohnküche hat die Aufenthaltsraum der 2-Zimmer KDB Wohnung werden soll. An einem Wochentag haben Mieter B Besuch von einer Freundin. Es sitzen also um 10Uhr drei Frauen in der Wohnküche und unterhalten sich. Um viertel nach zehn klingelt ein aufgebrachter Mieter A an die Tür und gibt diesen, ohne sich vorzustellen, in barschem Tonfall zu verstehen das sie sich zu laut unterhalten und er seine Ruhe haben will. Ein paar Tage darauf werden Mieter B von der gemeinsamen VM angerufen, dass Mieter A vier Tage darauf eine Beschwerde-Mail geschireben hat das Mieter B sich ein zweites Mal, diesmal um 12, zu laut unterhalten haben sodass er nicht schlafen konnte. VM schlug MieterB daraufhin vor, sich doch für Gespräche im Flur aufzuhalten. Wie sollen Mieter B am besten damit umgehen?Sie wollen natürlich keinen Ärger mit den Nahcbarn zumal sie ja erst vor Kurzem eingezogen sind, sehen aber auch nicht ein ihren Aufenthaltsraum in der Küche aufzugeben war dies doch ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für diese Wohnung.
Vielen Dank im Voraus für den Rat.
Grüße

Hallo, m.E. hat A Probleme mit der oberen Wohnung.
Wenn es zu bunt wird, Mietekürzung androhen. Gruß

Hallo, m.E. hat A Probleme mit der oberen Wohnung.
Wenn es zu bunt wird, Mietekürzung androhen. Gruß

Weswegen?

Gruß
Tina

Hallo, weil es nachts um 12,00 Uhr wahrscheinlich zu laut ist.
Vorschlag für die Obermieter: einen dicken Teppich unter Tisch
und Küchenstühle legen zur Schalldämmung. Gruß

Hallo,

als ich vor einigen Monaten zu dem Thema recherchiert hab, kam eine Mietminderung nur bei Mängeln in Betracht, die der Vermieter veursacht hat/beheben kann. Laute Nachbarn fallen da nicht automatisch drunter, auch wenn sie noch so spät laut sind.

Es bliebe immernoch die Möglichkeit, die Nachbarn anzuzeigen, wenn sie sich nicht an die Ruhezeiten halten.

Viele Grüsse
d.

Hallo,

Es bliebe immernoch die Möglichkeit, die Nachbarn anzuzeigen,
wenn sie sich nicht an die Ruhezeiten halten.

Ob das Erfolg hat, wenn die Leute sich nur normal unterhalten?
Das sollte eigentlich zu jeder Zeit erlaubt sein.
Selbst wenn sichs um drei Frauen handeltl…

Viele Grüsse
Markus

Hallo Markus,

Ob das Erfolg hat, wenn die Leute sich nur normal unterhalten?
Das sollte eigentlich zu jeder Zeit erlaubt sein.
Selbst wenn sichs um drei Frauen
handeltl…

es hängt sehr stark von den äusseren Gegebenheiten ab. Der Anwalt, der mich damals in der Sache beraten hat, sagte, dass beispielsweise in Altbauten oder in Häuser, die generell sehr hellhörig sind, von Mietern während der Ruhezeiten erwartet werden kann, dass sie sich so leise verhalten, dass ein normaler Mensch in den Nachbarwohnungen nicht gestört wird. Leidet der Nachbar beispielsweise unter Lärmempfindlichkeit, so würde das normalerweise nicht berücksichtigt werden.
Außerhalb der Ruhezeiten dagegen könne von Mietern nicht verlangt werden, dass sie sich leiser als in Normallautstärke unterhalten bzw. verhalten.
Genausowenig könne von Mietern erwartet werden, dass sie Teppiche oder Teppichböden auslegen, speziell dann nicht, wenn z.B. Hausstaubmilbenallergie vorläge, und der (laute) Mieter gesundheitlich beeinträchtigt würde.
Das waren die Aussagen, die mir damals mitgeteilt wurden. Ob das so stimmt, kann ich nicht bezeugen, da ich keinen Rat eines zweiten Anwalts eingeholt habe.

Zu guter Letzt möchte ich explizit darauf hinweisen, dass dieser Beitrag nicht als Rechtsberatung aufgefasst werden soll, auch wenn ich die Aussagen meines Rechtsberaters wiedergebe. Es ist nicht mehr als ein (Einzel-)Erfahrungsbericht.

Viele Grüsse
d.

Hallo, weil es nachts um 12,00 Uhr wahrscheinlich zu laut ist.

Hi,

was aber nicht zwingend eine Mietminderung begründet. Das hängt beispielsweise vom Alter der Immobilie ab. Bei einem Altbau kann man keinen Neubaustandard erwarten.

Zudem dürfte die Obermieterin hier fragen und die könnte die Miete m. E. nicht mindern, da sie durch die eigene Unterhaltung nicht gestört wird.

Gruß
Tina

Hallo,

als ich vor einigen Monaten zu dem Thema recherchiert hab, kam
eine Mietminderung nur bei Mängeln in Betracht, die der
Vermieter veursacht hat/beheben kann. Laute Nachbarn fallen da
nicht automatisch drunter, auch wenn sie noch so spät laut
sind.

das ist imho falsch. Man kann die Miete sogar wegen Baulärm von nebenan mindern, man kann sie auch wegen lauter Nachbarn mindern.
Der Vermieter hat die Mietsache mängelfrei zur Verfügung zu stellen. Wie er das schafft, ist sein Problem. Er kann sich die Mietminderung ja vom Schadensverursacher zurückholen.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Der Vermieter hat die Mietsache mängelfrei zur Verfügung zu
stellen. Wie er das schafft, ist sein Problem. Er kann sich
die Mietminderung ja vom Schadensverursacher zurückholen.

dem letzten Satz stimme ich zu, aber beim ersten Satz stelle ich mir vorrangig die Frage, ob es schon als Mangel zählt, die Nachbarn reden zu hören. Das entscheidet dann aber spätestens ein Richter, vermute ich. Um meine Aussage einzuschränken: Hellhörigkeit allein ist meines Wissens nicht zwangsläufig Grund genug für eine Mietminderung.

Viele Grüsse
d.