Probleme mit Mieterin

Hallo,

was würdet Ihr einer Vermieterin im folgenen Fall empfehlen?

Eine kleine 2-Zimmer-Wohnung wurde an eine schwangere junge Frau vermietet- trotz Bedenken. Dabei wurde die Mieterin ausdrücklich schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie alleine Mieterin ist und eine Weiter-Untervermietung der Zustimmung der Vermieterin bedarf. Die junge Dame gab im Gespräch außerdem an, zeitnah nach der Mutterschutzfrist wieder arbeiten zu wollen.

Nun stellt sich zum Beispiel heraus,dass

  • sie ein weiteres kleines Kind hat, welches mit in der Wohnung lebt
  • sich in der Wohnung regelmäßig weitere Personen aufhalten und dort auch übernachten (es stehen 5 Zahnbürsten im Bad - das Baby braucht sicher keine)
  • sie 3 Jahre Elternzeit nehmen wird und ALG beantragt hat
  • in der Wohnung Wäsche gewaschen und getrocknet wird - trotz entsprechender Räumlichkeiten im Keller
  • die Wohnung ungepflegt ist (Bad verkalkt, versifft - Müll in Tüten in der Küche), Parkett sehr verkratzt usw.
  • die Miete zwar kommt, aber nicht fristgerecht
  • usw.

Was kann eine Vermieterin tun der die ganze Situation gar nicht mehr gefällt - sie wurde beim Vermieten von vorne bis hinten belogen - und die sich ziemlich vera…t fühlt? Noch dazu wird die Wohnung defintiv nicht halbwegs pfleglich behandelt.

Danke,

D.

Hallo,
Rausschmeißen natürlich!!!Aber es ist ja garnicht so einfach für Vermieter!Schwierige Situation,am besten du liest mal im Mietrecht nach!

und dort auch übernachten (es stehen 5 Zahnbürsten im Bad -
das Baby braucht sicher keine)

Nicht mehr vermieten.
Alleine der Gedanke als Vermieter mit einer solchen anderen Vermiterin in einen Topf geworfen zu werden …

Nun stellt sich zum Beispiel heraus,dass

  • sie ein weiteres kleines Kind hat, welches mit in der
    Wohnung lebt

Dem man den Aufenthalt als VM eohl kaum wirksam versagen kann…

  • sich in der Wohnung regelmäßig weitere Personen aufhalten
    und dort auch übernachten (es stehen 5 Zahnbürsten im Bad -
    das Baby braucht sicher keine)

Wo mich interessieren würde, woher das VM das weiss.

  • sie 3 Jahre Elternzeit nehmen wird und ALG beantragt hat

Pläne ändern sich.

  • in der Wohnung Wäsche gewaschen und getrocknet wird - trotz
    entsprechender Räumlichkeiten im Keller

Ja und?

  • die Wohnung ungepflegt ist (Bad verkalkt, versifft - Müll in
    Tüten in der Küche), Parkett sehr verkratzt usw.
  • die Miete zwar kommt, aber nicht fristgerecht
  • usw.

Wo ich den Ärger des VM verstehen kann.

Was kann eine Vermieterin tun der die ganze Situation gar
nicht mehr gefällt - sie wurde beim Vermieten von vorne bis
hinten belogen - und die sich ziemlich vera…t fühlt? Noch
dazu wird die Wohnung defintiv nicht halbwegs pfleglich
behandelt.

Könnte verdammt schwierig werden so jemanden los zu werden, da allein der letzte Punkt wirklich einen Ansatz zu bieten scheint.

Ab zum Anwalt.

Gruss Ivo

Wegen der permanenten nicht fristgerechten Zahlungen kann die Vermieterin eine Abmahnung schreiben und darauf hinweisen, dass bei der nächsten verspäteten Zahlung eine Kündigung erfolgen wird.

Hi

  • in der Wohnung Wäsche gewaschen und getrocknet wird - trotz
    entsprechender Räumlichkeiten im Keller

Ja und?

Es könnte u.U. zu Schimmelbildung führen, wenn in der Wohnung exzessiv Wäsche getrocknet wird.

Gruß
Edith

Es könnte u.U. zu Schimmelbildung führen, wenn in der Wohnung
exzessiv Wäsche getrocknet wird.

Richtig… dazu KÖNNTE es führen, was uns weder zum Punkt drunter führt, ab dem es den VM interessieren kann… Zustand der Wohnung.

Gruss Ivo

Guten Morgen,

und danke schon mal für die Antworten.

Die VM hat nichts gegen kleine Kinder, vielmehr hat sie ja die Wohnung an die Mieterin vermietet eben weil diese schwanger war und sagte, sie habe Probleme, etwas zu finden. Deswegen ist die Lügerei umso ärgerlicher.

Dem man den Aufenthalt als VM eohl kaum wirksam versagen
kann…

Schon klar …

Wo mich interessieren würde, woher das VM das weiss.

Die VM (die ist nämlich ordentlich, grummel) hat letztens das defekte Waschbecken ersetzen und einen Wandschrank im Flur einbauen lassen. Ihr Vater war dabei und die Handwerker einer befreundeten Firma…

  • in der Wohnung Wäsche gewaschen und getrocknet wird - trotz
    entsprechender Räumlichkeiten im Keller

Wenn gleichzeitig nicht richtig gelüftet wird dann besteht die Gefahr der Schimmelbildung, oder? Und es ist doch einfach blöde, das so zu machen, wenn es doch gute Alternativen gibt.

Könnte verdammt schwierig werden so jemanden los zu werden, da
allein der letzte Punkt wirklich einen Ansatz zu bieten
scheint.

Das denke ich auch, gerade wenn Hartz IV beantragt wurde und kein Geld da ist.

Nach dem, was uns die Hausverwaltung und der Nachbar erzählt haben, gehen in der Wohnung ständig Leute ein und aus und übernachten auch dort. Die Mieterin hat bisher in einem Chinarestaurant gearbeitet und - soweit ich das mitbekomme - schlafen ständig Kollegen in der Wohnung.

Un ich rede nicht von einem Tanzsaal sondern einer kleinen Wohnung.

Gruss

Fändest Du es denn als VM toll,

a)wenn es in der Wohnung aussieht wie im Schweinestall
b)dort offenbar ständig Dritte übernachten
c)Du belogen wirst

Die VM ist nicht reich (Whg geerbt) und wohnt ebenfalls zur Miete. Sie weiß also ganz gut, wie es auch anders gehen kann.

Gruß

Hallo,

  • sie ein weiteres kleines Kind hat, welches mit in der
    Wohnung lebt

Je nach Art der Abrechnung Nebenkostenabrechnung auf 3 Personen erhöhen…

  • sich in der Wohnung regelmäßig weitere Personen aufhalten
    und dort auch übernachten (es stehen 5 Zahnbürsten im Bad -
    das Baby braucht sicher keine)

Wenn das nur Besuch ist, wird man da schwerlich etwas tun können…die Anzahl der Bürsten sagt nicht unbedingt etwas über die Anzahl der Personen aus…

  • sie 3 Jahre Elternzeit nehmen wird und ALG beantragt hat
  • in der Wohnung Wäsche gewaschen und getrocknet wird - trotz
    entsprechender Räumlichkeiten im Keller

Das ist ein Punkt, der geht mal so mal so aus. Eigentlich sind, wenn es im Mietvertrag steht solche Waschküchen zu benutzen, aber es gibt so viele wenns und abers…ich denke nicht, dass ihr zuzumuten sein wird, zwischen Wohnung und Waschküche im Keller hin und her zu tingeln…mit zwei kleinen Kindern.

  • die Wohnung ungepflegt ist (Bad verkalkt, versifft - Müll in
    Tüten in der Küche), Parkett sehr verkratzt usw.

Schäden hat der Mieter bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter zu ersetzen…auch die, die durch unterlassen entstehen, nur wird da wohl eher nichts zu holen sein.

  • die Miete zwar kommt, aber nicht fristgerecht
  • usw.

Abmahnung wurde schon empfohlen…wobei wenn es das richtige Klientel sind, die das gar nicht juckt.

Was kann eine Vermieterin tun der die ganze Situation gar
nicht mehr gefällt - sie wurde beim Vermieten von vorne bis
hinten belogen - und die sich ziemlich vera…t fühlt? Noch
dazu wird die Wohnung defintiv nicht halbwegs pfleglich
behandelt.

Auf jeden Fall einem Vermieterverein beitreten, wenn noch nicht geschehen…wie zB.
http://www.haus-und-grund.net/index.html
http://www.vermieterbund.info/ …und sich dort rechtlich beraten lassen (haben auch Anwälte),
sich Lektüre über Mietrecht zulegen
separat zum Anwalt gehen.

Da das ganz sicher eine längere Affaire werden wird, hat der Vermieter Zeit genug, sich etwas zu belesen.

Gruß
Maja

a)wenn es in der Wohnung aussieht wie im Schweinestall

Da Sauberkeit relativ ist, habe ich mir abgewöhnt Mieter in einem laufenden Mietverhältnis danach zu beurteilen. Ich kann es nicht ändern und würde mich darüber nur ärgern. Also lasse ich es einfach. Wichtig ist doch nur wie die Wohnung zurückgegeben wird.

b)dort offenbar ständig Dritte übernachten

Stört sich daran jemand im Haus, außer dir? Ich leg mich doch nicht Nachts auf die Lauer um zu beobachten wer bei meinen Mietern ein und aus geht. Ich hab da besseres zu tun.

c)Du belogen wirst

Zum belügen gehören immer zwei. Einer der Lügt und einer der sich belügen lässt. Mir würde es niemals in den Sinn kommen die Dinge über die du dich als VM aufregst von meinen M auch nur abzufragen. Was interessiert mich woher das Geld für die Miete kommt. Hauptsache sie kommt.

Die VM ist nicht reich

Und das ist sowas von egal. Es kommt auf die innere Einstellung an wie ich mit meinem Mitmenschen umgehe, ob ich ihn bespitzele oder ob ich ihn seinen Wünschen entsprechend lebe lasse, auch wenn er es nicht so tut wie ich das tun würde.

und wohnt ebenfalls zur Miete. Sie weiß also ganz gut, wie es auch :anders gehen kann.

Dann überleg dir mal wie du reagieren würde, wenn dein VM sich so in dein Leben einmischen würde.
Wie gesagt, ich würde an deiner Stelle auf Vermietungen verzichten und mich von dem Eigentum trennen. Das Leben ist zu kurz um es sich mit unnötigem Ärger zu versauen.

Gruß

Gruß zurück
Hi

6 „Gefällt mir“

aber auch mit der Vermieterin

was würdet Ihr einer Vermieterin im folgenen Fall empfehlen?

Es so zu belassen. Der Rechtsstreit steht im unangemessenen Verhältnis.

Eine kleine 2-Zimmer-Wohnung wurde an eine schwangere junge
Frau vermietet- trotz Bedenken.

…aber dennoch akzeptiert (damit ist der Fakt wertlos)

Dabei wurde die Mieterin
ausdrücklich schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie
alleine Mieterin ist und eine Weiter-Untervermietung der
Zustimmung der Vermieterin bedarf. Die junge Dame gab im
Gespräch außerdem an, zeitnah nach der Mutterschutzfrist
wieder arbeiten zu wollen.

Nun stellt sich zum Beispiel heraus,dass

  • sie ein weiteres kleines Kind hat, welches mit in der
    Wohnung lebt

…ist nicht zu beanstanden

  • sich in der Wohnung regelmäßig weitere Personen aufhalten
    und dort auch übernachten (es stehen 5 Zahnbürsten im Bad -
    das Baby braucht sicher keine)

…fraglich ist die Beweisführung durh den VM, der dann auch offen legen muss, mit welcher Art er zu diesen Informationen, z.B. 5 Zahnbürsten, erlangte. Ist der VM ganz unf gar in Abwesenheit des M in die Wohnung gegangen, stellt dies Hausfriedensbruch dar. Aber es kann ja genauso gut während eines Besuchs des VM beim M, der ihn hereinbat, festgestellt worden sein und die M gab zu, dass auch andere übernachteten.

  • sie 3 Jahre Elternzeit nehmen wird und ALG beantragt hat

…kommt vor (nicht verwertbar), wie schon gesagt wurde: Lebenspläne ändern sich

  • in der Wohnung Wäsche gewaschen und getrocknet wird - trotz
    entsprechender Räumlichkeiten im Keller

…mag sein, die Frage ist, ob dies ausdrücklich im Vertrag verboten ist, da der Waschkeller zur Verfügung steht?

  • die Wohnung ungepflegt ist (Bad verkalkt, versifft - Müll in
    Tüten in der Küche), Parkett sehr verkratzt usw.

…die Abgrenzung ist hier sehr schwierig, darüber hinaus stellt sich wieder die Frage auf welchem Weg der VM dies zur Kenntnis nahm???

  • die Miete zwar kommt, aber nicht fristgerecht

…Abmahnung möglich, spätere Kündigung im Wiederholungsfall auch, aber sinnvoll??? Wenn der M nicht auszieht muss der VM auf Räumung klagen.

  • usw.

…schwer besweisbar

Was kann eine Vermieterin tun der die ganze Situation gar
nicht mehr gefällt - sie wurde beim Vermieten von vorne bis
hinten belogen -

…nein wurde sie nicht, sie meint es nur. Kann ein VM dem M seine Lebensplanung vorschreiben?

und die sich ziemlich vera…t fühlt?

…ist halt nur eine gefühlte Rechtslage

Noch
dazu wird die Wohnung defintiv nicht halbwegs pfleglich
behandelt.

…kommt drauf von welchem Standpunkt man das aus betrachtet

Danke,

…gern geschehen

Ergänzung
Hallo Jocki,

ich finde es schade, dass der VM hier teilweise unrechtmäßige Dinge, Schnüffeln usw. unterstellt werden, denn das liegt ihr wirklich fern. Sie hat auch keien Schlüssel zur Wohnung und würde niemals klammheimlich die Wohnung betreten. Warum denkt man gleich so etwas?

Die VM hat letztens das defekte Waschbecken (zerbrochen) ersetzen, den defekten Rolladen reparieren und einen Wandschrank im Flur einbauen lassen - nach vorheriger Information der Mieterin. Ihr Vater (der VM) war dabei und die Handwerker einer Firma. Die VM hat der Mieterin bei Einzug sogar angeboten, eine neue Einbauküche einbauen zu lassen, was diese nicht wollte. Von der VM kann man fast alles haben, sofern man sie fragt und es von den Kosten her im Rahmen liegt.

Die VM wohnt gar nicht in der Nähe und hat weder geschnüffelt noch sonstwas. In einer Kleinstadt kennt man sich allerdings und so bekommen die Eltern der VM dauernd etwas erzählt.

…mag sein, die Frage ist, ob dies ausdrücklich im Vertrag
verboten ist, da der Waschkeller zur Verfügung steht?

Muss die VM nochmal nachlesen.

…kommt drauf von welchem Standpunkt man das aus betrachtet

Womöglich lege ich ja wirklich falsche - nämlich meine - Maßstäbe an. Aber ich halte es für selbstverständlich, pfleglich mit einer Mietwohnung umzugehen. Tut das denn sonst niemand? Wir putzen, tauschen Böden aus, renovieren in „unserer“ Wohnung - immer, sofern rechtlich, notwendig in Absprache mit dem Vermieter. Und ich dachte immer, dass sei selbstverständlich …

Das teure Parkett in der vermieteten Wohnung ist nun hin und da reicht die Kaution nicht aus.

Ich denek, die VM wird noch einmal das Gespräch mit der Mieterin suchen. Schriftlich wird das nichts, da auch Sprachbarrieren bestehen.

Falls das nichts fruchtet, kann man weitersehen.

Gruß

Hallo,

In einer Kleinstadt kennt man sich allerdings
und so bekommen die Eltern der VM dauernd etwas erzählt.

Iss klar … und „das Erzählte“ hat unmittelbar etwas mit dem Mietverhältmis und dem Mietvertrag zu tun?
Wenn ja, dann sollte man Beweise sammeln und schnellst möglichst mit diesen Beweisen zu einem Anwalt gehen und der Mieterin kündigen wenn nötig - und möglich.
Wenn nein - dann kann man Dorfgeschwätz als „HOBBY“ abhaken. Das hält jeder wie er will.

Das teure Parkett in der vermieteten Wohnung ist nun hin und
da reicht die Kaution nicht aus.

Ich denke auch hier sollte man noch einmal in den Mietvertrag nachsehen, was genau dazu vereinbart wurde.

Ich denek, die VM wird noch einmal das Gespräch mit der
Mieterin suchen.

Wird wohl momentan das Beste sein.

Grüße
Jasmin

Hi

Richtig… dazu KÖNNTE es führen, was uns weder zum Punkt
drunter führt, ab dem es den VM interessieren kann… Zustand
der Wohnung.

Wenn ich Vermieter wäre, dann wäre ich sehr daran interessiert, wenn in einer kleinen Wohnung ständig Wäsche getrocknet wird. Vorallem, wenn eine Trocknungsmöglichkeit außerhalb der Wohnung besteht.

Wenn der Schimmel mal in der Wohnung ist, dann ist es zu spät.

Gruß
Edith

Anmerkung o.T.
Hallo,

Das teure Parkett in der vermieteten Wohnung ist nun hin und
da reicht die Kaution nicht aus.

Parkett kann man für relativ wenig Geld abschleifen und neu versiegeln lassen. Und natürlich ist der Schadenersatz nicht auf die Höhe der Kaution begrenzt - wobei es natürlich Probleme geben kann, wenn entsprechende Kosten eingetrieben werden müssen.
Gruß
loderunner

wie gesagt, der Vermieter sollte in solchen Fällen versuchen, den Mieter schnellstmöglich loszuwerden. Der ständige Zahlungsverzug rechtfertigt nach einer Abmahnung die Kündigung.

Jedes Untätigwerden führt zu noch grösseren Schäden am Objekt.

  • in der Wohnung Wäsche gewaschen und getrocknet wird - trotz
    entsprechender Räumlichkeiten im Keller

Wenn gleichzeitig nicht richtig gelüftet wird dann besteht die
Gefahr der Schimmelbildung, oder? Und es ist doch einfach
blöde, das so zu machen, wenn es doch gute Alternativen gibt.

Prinzipiell schon. Ich finde es allerdings wesentlich blöder, zum Wäsche waschen immer in den Keller zu laufen und dort auch meine Klamotten inklusive Unterwäsche hängen zu lassen. Und wenn die dort stehende Gemeinschafts-Waschmaschine gerade besetzt ist?

  • in der Wohnung Wäsche gewaschen und getrocknet wird - trotz
    entsprechender Räumlichkeiten im Keller

Wenn gleichzeitig nicht richtig gelüftet wird dann besteht die
Gefahr der Schimmelbildung, oder? Und es ist doch einfach
blöde, das so zu machen, wenn es doch gute Alternativen gibt.

Ich möchte mich einfach mal den verschiedenen Meinungen zum Thema „gute Alternativen“ anschließen, um zu verdeutlichen, dass eine Waschküche im Keller keine „gute“ Alternative ist.

  1. Je weiter oben man wohnt, desto mehr Treppen muss man jedesmal steigen. Man denke daran bitte nicht an einen jungen Singlehaushalt, sondern an eine Familie mit mehreren Kindern, bei denen quasi jeden Tag gewaschen werden muss.
  2. Gerade mit Kindern, insb. mit kleinen Kindern, ist es IMHO eine Zumutung, in den Keller zu müssen. Was tun? Baby allein in der Wohnung zurück lassen? Niemals. Baby, oder Kleinkind jedesmal zusammen mit der Wäsche nach unten tragen? Wieviele Arme hat der Mensch? Wie viel Kraft hat die durchschnittliche Hausfrau? Wer das für zumutbar hält, weiß nicht, wie schwer kleine Kinder sind.
  3. Man muss sich erst einigermaßen manierlich herrichten, weil man aus der Wohnung geht. Kann ich in der Wohnung waschen, kann ich auch aus dem Bett fallen, Wama an und wieder rein ins Bett.
  4. Man muss sich u.U. die vorhandenen Geräte teilen, ich habe schon Geschichten von Leuten gehört, die dann ihre zugewiesene Zeit hatten, wenn sie in der Arbeit sind. Tolle Sache. Urlaub nehmen, um Wäsche zu waschen?
  5. Thema „Trocknen“. Ich kann mir nicht angenehmeres vorstellen, als meine Unterwäsche zum Trocknen da aufzuhängen, wo sich alle meine Nachbarn daran vergehen können. Ich weiß ja nicht, wie das hier in diesem Fall die fiktive VM sieht, ob sie selbst ihre Unterwäsche auch gerne öffentlich aufhängen möchte?

Ich will damit kein Streitgespräch anfangen, ich wollte das nur, nachdem jetzt schon einige auch dieser Meinung sind, nochmal verdeutlichen, weil es mich schon seit diese Antwort geschrieben wurde, in den Fingern juckt bei der Wortwahl „gute Alternative“.

Gruß,
-Efchen

wie gesagt, der Vermieter sollte in solchen Fällen versuchen,
den Mieter schnellstmöglich loszuwerden. Der ständige
Zahlungsverzug rechtfertigt nach einer Abmahnung die
Kündigung.

Was sich für mich jetzt anhört, als wäre das ganz einfach und in ein paar Monaten ist der Mieter raus. Da hab ich aber schon ganz andere Geschichten gehört. Und ne arbeitslose Mutter mit mehreren Kindern einfach so vor die Tür setzen, dürfte schwierig bis unmöglich sein, oder nicht?

Gruß,
-Efchen