aber auch mit der Vermieterin
was würdet Ihr einer Vermieterin im folgenen Fall empfehlen?
Es so zu belassen. Der Rechtsstreit steht im unangemessenen Verhältnis.
Eine kleine 2-Zimmer-Wohnung wurde an eine schwangere junge
Frau vermietet- trotz Bedenken.
…aber dennoch akzeptiert (damit ist der Fakt wertlos)
Dabei wurde die Mieterin
ausdrücklich schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie
alleine Mieterin ist und eine Weiter-Untervermietung der
Zustimmung der Vermieterin bedarf. Die junge Dame gab im
Gespräch außerdem an, zeitnah nach der Mutterschutzfrist
wieder arbeiten zu wollen.
Nun stellt sich zum Beispiel heraus,dass
- sie ein weiteres kleines Kind hat, welches mit in der
Wohnung lebt
…ist nicht zu beanstanden
- sich in der Wohnung regelmäßig weitere Personen aufhalten
und dort auch übernachten (es stehen 5 Zahnbürsten im Bad -
das Baby braucht sicher keine)
…fraglich ist die Beweisführung durh den VM, der dann auch offen legen muss, mit welcher Art er zu diesen Informationen, z.B. 5 Zahnbürsten, erlangte. Ist der VM ganz unf gar in Abwesenheit des M in die Wohnung gegangen, stellt dies Hausfriedensbruch dar. Aber es kann ja genauso gut während eines Besuchs des VM beim M, der ihn hereinbat, festgestellt worden sein und die M gab zu, dass auch andere übernachteten.
- sie 3 Jahre Elternzeit nehmen wird und ALG beantragt hat
…kommt vor (nicht verwertbar), wie schon gesagt wurde: Lebenspläne ändern sich
- in der Wohnung Wäsche gewaschen und getrocknet wird - trotz
entsprechender Räumlichkeiten im Keller
…mag sein, die Frage ist, ob dies ausdrücklich im Vertrag verboten ist, da der Waschkeller zur Verfügung steht?
- die Wohnung ungepflegt ist (Bad verkalkt, versifft - Müll in
Tüten in der Küche), Parkett sehr verkratzt usw.
…die Abgrenzung ist hier sehr schwierig, darüber hinaus stellt sich wieder die Frage auf welchem Weg der VM dies zur Kenntnis nahm???
- die Miete zwar kommt, aber nicht fristgerecht
…Abmahnung möglich, spätere Kündigung im Wiederholungsfall auch, aber sinnvoll??? Wenn der M nicht auszieht muss der VM auf Räumung klagen.
…schwer besweisbar
Was kann eine Vermieterin tun der die ganze Situation gar
nicht mehr gefällt - sie wurde beim Vermieten von vorne bis
hinten belogen -
…nein wurde sie nicht, sie meint es nur. Kann ein VM dem M seine Lebensplanung vorschreiben?
und die sich ziemlich vera…t fühlt?
…ist halt nur eine gefühlte Rechtslage
Noch
dazu wird die Wohnung defintiv nicht halbwegs pfleglich
behandelt.
…kommt drauf von welchem Standpunkt man das aus betrachtet
Danke,
…gern geschehen