Probleme mit Mietwohnung - was kann man tun?

Meine gestrige Anfrage wurde gelöscht - mir geht es hier nicht um einer Rechtsberatung, sondern nur um eine Einschätzung, ob die Wohnmängel derart gravierend sind, dass sich ein (rechtliches) Vorgehen lohnen würde - oder ob ich einfach zu den Erbsenzählern gehöre und alles hinnehmen muss. Wie sieht ihr das? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Das Haus wurde komplett modernisiert, ist ursprünglich aus dem Jahre 1890.

Eine Schilderung der Probleme:

Dass beim Einzugstermin noch an anderen Wohnungen gewerkelt wird und Baustelle im restlichen Haus ist, war zu erwarten und stört nicht sonderlich. Probleme bereiten uns die Mängel in der Wohnung, die eine Nutzung nur eingeschränkt möglich machen. (In der Summe, die einzelnen Mängel sind teilweise nicht sehr gravierend)

  1. Anfänglicher Befall von Moderkäfern, der aber nachgelassen hat, seitdem geheizt wird.

  2. Balkon fehlt. Sollte bereits fertig sein, wurde mehrmals verschoben, ein Ende ist nicht in Sicht.

  3. Briefkästen fehlen. Einige wichtige Dokumente konnten nicht geliefert werden, es ist nachweislich Schaden entstanden.

  4. Vorbereitungen für das Legen eines Internetzugangs wurde trotz Zusage von der Elektrikerfirma nicht erledigt. Telekom-Mann musste unvollendeter Dinge wieder abreisen. (1 Urlaubstag weg, zudem wird von zu Hause aus gearbeitet, was nicht möglich ist) Das Ganze zieht sich seit ca. 4 Wochen.

  5. Kabelanschluss sollte für das ganze Haus gelegt werden, jedoch kam es zu einer Planänderung. Diese wurde uns erst nicht mitgeteilt, danach haben wir uns selbst um einen Zugang bemüht. Auftragsbestätigung liegt vor, Elektriker will Vorbereitungen nicht mehr treffen, da er von der Vermieter-GmbH länger nicht bezahlt wurde. Betriebskostenvorauszahlung (oder wie es auch heissen mag) wird nicht angepasst. Ursprünglich MIT Kabel berechnet.

  6. Grundriss stimmt nicht mit Wohnung überein. Der Makler hat uns die Wohnung mit einem anderen Grundriß verkauft (Waschmaschinenanschluss im seperaten WC, Nische im Gang als „Garderobe“ mit 3 qm). Tatsächlich befindet sich in der Nische eine Gastherme, der Raum ist nicht nutzbar. Zudem ist die Gastherme unverkleidet, man bekommt den EIndruck, in einer Fabrik zu hausen. Den Waschmaschinenanschluss im WC gibt es auch nicht, die einzige Lösung war, die Waschmaschine in die Küchenzeile zu integrieren.

  7. Löcher in den Wänden für Steckdosen etc sind größer als die Verkleidungen. Maler „bessert“ diese notdürftig mit Silikon aus. Nicht akzeptabel, sieht schlimm aus.

  8. Zudem soll permanent geheizt werden, um der Schimmelbildung vorzubeugen und den Putz trocknen zu lassen. Schön und gut, aber das zahlt man dann als Mieter selbst? Verständlich wäre es, wenn man selbst gebaut hätte.

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

Viele Grüße und vielen Dank!

Hallo,

na gut, wenn du nur eine Antwort jenseits einer rechtlichen Beratung haben willst:

Nein, ich habe eine solche Erfahrung noch nicht gemacht. Ich bin außerdem der Meinung, das es schlecht ist, ein so frisches Mietverhältnis bereits mit rechtlichen Schritten zu beginnen.

Solltest du darüber hinaus doch noch etwas mehr erfahren wollen, müsstest du leider die FAQ 1129 einhalten.

Gruß
Nita

Danke für die umgehende Antwort! Gerne würde ich noch mehr darüber erfahren - ich bin jedoch ein absoluter Neuling auf dieser Seite und dachte eben, dass Anfragen wie meine generell ausgeschlossen sind.

Aber gut, ich versuche mich allgemein zu halten. Ich bin auf der Suche nach Argumentationsgrundlagen dem Vermieter gegenüber, da ich die Wohnumstände nicht einfach so hinnehmen will. Um es allgemein zu halten:

  1. Gibt es einen Passus im Mietrecht, der einem eine Argumentationsgrundlage bietet, bei abweichendem Grundriß?

  2. Gibt es einen Passus im Mietrecht, der einem eine Argumentationsgrundlage bietet, wenn die Teile der Wohnung(-saustattung unfertig sind?)

Ist es so besser, oder immer noch zu speziell?

Ist es so besser, oder immer noch zu speziell?

Man kann ganz speziell auf einen Fall eingehen, allerdings nur in fiktiver Form. Es darf kein persönlicher Fall (in ICH oder WIR Form) angefragt werden.
Also ganz einfach "Nehmen wir mal an, es gäbe einen Mieter M der hat mit seinem Vermieter V ein Problem und zwar … Details … w es kann dann auch ganz konkret beantwortet werden, was der Vermieter tun könnte wenn es denn so wäre …

So einfach ist das.

LG jasmin