Definiere ‚erhebliche Mängel‘
Hallo,
Ihr mietet eine Wohnung wo erhebliche Mängen vorhanden sind.
Also offensichtlich definiertst du „erhebliche Mängel“ anders als andere dies tun.
1.Undzwar ist im Waschbecken ein 10cm riss,
Nicht schön, aber wenn es keine Auswirkungen auf die Funktionalität hat, sehe ich das Problem nicht. Ein Waschbecken kostet im Baumarkt 20 Euro. Wenn es dich stört, erneuere es.
2.Alle Steckdosen sowie Lichtschalter sehen komplett anders
aus…
Das nennst Du einen „erheblichen Mangel“?
überhaupt nichts ist einheitlich… an einer Steckdose fehlt
sogar
ein ganzen Gehäuse… man bräuchte da nur einmal gegenkommen
und
hätte einen Stromschlag…
Das wäre in der Tat nicht in Ordnung.
- Der Vormieter hat die gesamte Wohnung verkabelt. Es liegen
ca. 4
Antennenkabel durch die ganze Wohnung welche auch unter Putz
sowie
durch wände gelegt wurden. Dann ca. 3 Telefonkabel auch alle
unter
Würde ich auch nicht als Mangel einstufen. Das war wohl auch schon bei der Besichtigung vorhanden und sichtbar?
putz und durch Wände. Dann liegen durch die Wohnung Stromkabel
teilveise sogar offen ohne isolierung!!!
Sofern diese tatsächlich stromführend sind, ist das nicht okay. Sind diese stromlos, sehe ich auch hier keinen Mangel.
- Im Badezimmer gibts keine Fenster daher ist ein Luftabzug
sehr wichtig. Die installierte Abdeckung öffnet sich jedoch
nicht. Es ist eine falsche Abdeckung welche sich
nur nach innen öffnen würde… (Müsste genau anders rum sein
damit
die Luft raus kommt). Hierdurch kann Schimmel und sonstiges
natürlich entstehen wenn zuviel Feuchtigkeit im Bad ist und
diese nicht rauskommt…
Es sollte schon im Interesse des Vermieters sein, dass die Entlüftung funktioniert. So lange es aber nicht tatsächlich anfängt zu Schimmeln, dürfte auch hier kein Anspruch auf Änderung bestehen. Ich würde den Vermieter auf die Tatsache und die daraus resultierenden Gefahren wie Schimmelbildung (Gesundheitsschädlich) hinweisen (schriftlich und nachweisbar).
Ihr sprecht den Vermieter auf alles an aber dieser tut so als
ob ihr von ihm eine Menge verlangt und gibt euch noch Sprüche
wie: Sie können doch jetzt keine Neubauwohnung
erwarten.
Na ja. Von Ausnahmen abgesehen sehe ich das genauso wie der Vermieter. Die meisten Sachen waren doch von vornherein sichtbar. Eine Wohnung in einem bekannt schlechten Zustand zu mieten und danach den Vermieter aufzufordern die Sachen in Ordnung zu bringen finde ich schon recht dreist.
Bei der Übergabe habt ihr alle ersichtlichen Mängel wie Risse
im Waschbecken, Fehlende Steckdose bemängelt doch diese wurden
nur aufgenommen… die nicht ersichtlichen Mängel wurden
später festgestellt und dann bemängelt worauf euch die
Verwaltung sagt: „Sie haben doch die Wohnung so angemietet wie
sie ist da wussten Sie doch von solchen sachen…“
Das Übergabeprotokoll hat auch nur den Sinn, den Ist-Zustand der Wohnung bei Übergabe festzuhalten. Wenn dabei festgestellt wird, dass ein Fleck auf dem Teppichboden ist, heißt das nicht automatisch, dass der Vermieter den Teppichboden erneuert. Es heißt lediglich, dass dieser Fleck dir bei Auszug nicht angelastet wird. Sollen vorhandene Mängel vom Vermieter beseitigt werden, bedarf das einer gesonderten Vereinbarung.
Was würdet ihr in solch einem Fall tun? Vielleicht zum
Mieterbund und euch von denen beraten lassen?
Beraten lassen kann man sich immer. Aber was soll es bringen? Das einzig wirkliche Problem besteht wohl in den offenen Kabeln und der fehlenden Steckdosenabdeckung. Wegen den offenen Stromkabeln würde ich den Vermieter ansprechen. Eine Steckdosenabdeckung kann man für ein paar Cent im Baumarkt kaufen und selbst montieren.
Wenn Du Dich dem Vermieter gegenüber in der gleichen Form wie hier über die „erheblichen Mangel“ beschwert hast, könnte ich gut verstehen dass dieser dich umgehend in die Kategorie „schwieriger Mieter“ eingestuft hat. Vielleicht sollte man da noch Mal ein klärendes Gespräch suchen.
Gruß
S.J.