Hallo,
ich poste hier mal für meine Mutter.
Aaaaalso, folgendes Problem:
Sie wohnt in einer ETW und besitzt so wie die
anderen fünf Parteien einen Stellplatz.
Jetzt ist es so, dass die Zufahrt zu den Stellplätzen
und der Bereich des Grundstücks vor dem Haus von Kindern
als Spielplatz genutzt wird. Zur Klarstellung: die Kinder
spielen auf dem Grundstück meiner Mutter.
Die Kinder selbst wohnen mit ihren Eltern in Häusern, die
an die Zufahrt mit deren Gärten angrenzen.
Es wird nicht nur gespielt, sondern die Kinder beschädigen auch
die Autos und verunreinigen die Gartenanlagen. Von bemalten Pflastersteinen mal ganz abgesehen, werdem auch Kieselsteine zu spielen entwendet. Die Zufahrt („Spielplatz“) ist immer übersäht mit Spielsachen. Man kommt kaum mit dem Wagen durch.
Das große Problem ist, dass die Eltern INALLERSEELENRUHE das Geschehen sehen, aber nicht reagieren.
Spricht man sie an, kommen sie mit dummen Sprüchen.
M.E. kommen die Eltern der Aufsichtsplicht nicht nach.
Sie lassen Sachbeschädigung geschehen, etc.
Da die Kinder durchaus auf einem angrenzenden Spielplatz spielen könnten, verstehe ich das nicht.
Die Frage ist nun, ob man die Eltern ggf. belangen kann,
mehr auch die Kinder zu achten.
Kann man gerichtlich gegen die Eltern vorgehen?
Dazu kommt noch, dass im Sommer ausschweifende Grillfeten fast an
der Tagesordnung sind und die Ruhezeiten (22.00 Uhr) nie eingehalten werden.
Ich hoffe, meiner Mutter und den anderen Eigentümern kann geholfen werden.
Besten Dank.
Gruß
Andre