Probleme mit ner Krankenkasse

Hallo, Meine Freundin war nach dem sie unser 2 Kind bekommen hat und aus den Mutterschaft Jahr kamm ins Harts4 Gerutscht. Es waren Gründe weil unser erster Sohn leider eine Behinderung hat und weil er so viel Hilfe brachte wegen Schulweg Abholen und andre Dinge. Nach dem Meine Freundin 2-3 Jahre Hartz 4 bekamm sagte der Sachbearbeiter sie hat anschpruch auf Wohngeld und weil es Höher ist als das Hartz4 ist das Amt nicht mehr für sie zu Ständig. Wir sollten dann Wohngeld beantragen und den dann vorlegen beim Amt,was wir ach dann gemacht hatten. Der Bearbeiter vom Hartz4 meinte wir bekommen mehr Geld von der Wohngeldstelle und da her bekommt sie nicks mehr vom Amt. Wir hatten das zu kenntnis genommen und dachten dan wird das so sein und es sind jetzt ca 1 Jahr vergangen wir haben jetzt Fast 3 mal alle Halbe Jahre Wohngeld beantragt. Bis dann eine Rechnung in Haus bekommen haben von der Krankenkasse sie wollen eine Rückzahlung von fast 4000 Euro haben und drängen nach dem Geld. Wir Haben von Der Krankenkasse in den Jahr keine Brief geschweige den eine Rechnung bekommen . Das wir das zu kenntnis nemmen hätten dürfen. Was können wir da jetzt machen ,wer ist schuld oder sollte mann eine Rechtberatung nemmen.

Hallo,
solange die Freundin ALG-2 bezieht, solange zahlt auch die ARGE /Job-Center den Krankenversicherungsbeitrag. In dem Moment wo diese Leistung wegfällt, wird auch kein Krankenversicherungsbeitrag mehr gezahlt.Es muesste also so gelaufen sein, dass nicht nur die Freundin sondern auch die Kasse einen Aufhebungsbescheid von der ARGE bekommen hat, und so, wie hier geschildert ist das auch passiert.
Womöglich wurde aber die Abnmeldung bei der Kasse erst jetzt vorgenommen, so erklärt sich auch die Nachforderung.
Ich bin kein Jurist, aber wenn gegen den Bescheid der ARGE seinerzeit kein Widerspruch eingelegt wurde, dann dürfte das jetzt zu spät dafür sein. Tatsache ist leider aber auch, dass es in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung gibt und die Krankenkasse einen Ansdpruch auf Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages für Mutter und Kinder hat , schliesslich hat die Kasse sehr wahrscheinlich doch die entsprechenden Leistungen in der Vergangenheit bezahlt.
Mein rat - sich sofort und persönlich mit der Kasse in Verbindung
setzen und den Sachverhalt klären, ggf. die Rückstandssumme endgültig festlegen lassen und eine moderate Ratenzahlung vereinbaren.
Um die Krankenkassenbeiträge ganz zu vermeiden gibt es nur zwei Möglichkeiten, einmal einen Job über 400,00 € mtl. oder die Heirat,
dan käme die Familienversicherung bei dir in Frage.
Gruss
Czauderna

Sie hat aber kein Aufhebungsbescheid bekommen von der arge.

Hallo,
„Der Bearbeiter vom Hartz4 meinte wir bekommen mehr Geld von der Wohngeldstelle und da her bekommt sie nicks mehr vom Amt. Wir hatten das zu kenntnis genommen und dachten dan wird das so sein und es sind jetzt ca 1 Jahr vergangen wir haben jetzt Fast 3 mal alle Halbe Jahre Wohngeld beantragt.“.
Eine Behörde, die ohne einen Bescheid eine Leistung einfach so einstellt - das kann ich mir in Deutschland nur sehr schwer vorstellen. Aber selbst wenn es denn so wäre - dann sollte doch bei der ARGE Widerspruch eingelegt werden, zuvor aber auf jeden Fall mit der Kasse persönlichen Kontakt aufnehmen - wann erfolgte die Abmneldung von der ARGe bei der Kasse ???.
Gruss
Czauderna