Probleme mit neuer Mietwohnung - was wäre möglich?

Ich frage mich seit längerem, was bei folgendem Fall möglich wäre.

Man nehme an, dass ein Altbau komplett neu saniert wurde und dann mit neuen Mietern befüllt. Dies nahm ein Makler vor.

Nun sind die Mieter eingezogen, aber deren Wohnung ist noch nicht komplett nutzbar. Die Miete jedoch wird vollständig bezahlt, die Wohnung sollte zum Einzugstermin fertig sein, nun sind über vier Wochen vergangen.

Folgende Mängel wären denkbar:

  1. Anfänglicher Befall von Moderkäfern, der aber nachgelassen hat, seitdem geheizt wird.

  2. Balkon fehlt noch. Sollte bereits fertig sein, wurde mehrmals verschoben, ein Ende ist nicht in Sicht.

  3. Briefkästen fehlen. Einige wichtige Dokumente konnten nicht geliefert werden, es ist nachweislich Schaden entstanden.

  4. Vorbereitungen für das Legen eines Internetzugangs wurde trotz Zusage von der Elektrikerfirma nicht erledigt. Telekom-Mann musste unvollendeter Dinge wieder abreisen. (1 Urlaubstag weg, zudem wird von zu Hause aus gearbeitet, was nicht möglich ist) D

  5. Kabelanschluss sollte für das ganze Haus gelegt werden, jedoch kam es zu einer Planänderung. Diese wurde nicht mitgeteilt, nach Mieteranfrage bemühte sich dieser selbst um einen Zugang. Auftragsbestätigung liegt vor, Elektriker will Vorbereitungen nicht mehr treffen, da er von der Vermieter-GmbH länger nicht bezahlt wurde. Betriebskostenvorauszahlung wird nicht angepasst. Ursprünglich MIT Kabel berechnet.

  6. Grundriss stimmt nicht mit Wohnung überein. Der Makler hat die Wohnung mit einem anderen Grundriss verkauft (Waschmaschinenanschluss im seperaten WC, Nische im Gang als „Garderobe“ ausgewiesen, mit 3 qm). Bei Einzug findet der Mieter in der Nische eine Gastherme, die Garderobe ist somit nicht nutzbar. Zudem ist die Gastherme unverkleidet, der Mieter fühlt sich, als würde er in einer Fabrik hausen. Den Waschmaschinenanschluss im WC gibt es auch nicht, die einzige Lösung für den Mieter war, die Waschmaschine in die Küchenzeile zu integrieren.

  7. Löcher in den Wänden für Steckdosen etc sind größer als die Verkleidungen. Maler „bessert“ diese notdürftig mit Silikon aus, welches sich wellt und dem Mieter nicht gefällt, das Loch ist noch immer sichtbar.

  8. Zudem soll der Mieter permanent heizen, um der Schimmelbildung vorzubeugen und den Putz trocknen zu lassen. Muss er das komplett selbst zahlen?

Was denkt ihr, könnte der Mieter in solch einem Fall tun? Eine Mietminderung beantragen? Die Verkleidung der Gastherme verlangen?

Gibt es mietrechtliche Grundlagen, die dem Mieter helfen könnten?

Solche ein Mieter wäre sicherlich sehr unzufrieden mit der Wohnsituation…

Viele Grüße!

Hallo brasco,

Ich frage mich seit längerem, was bei folgendem Fall möglich
wäre.

Ja, manchmal muss man sich mit Themen etwas länger beschäftigen. :smile:

Man nehme an, dass ein Altbau komplett neu saniert wurde und
dann mit neuen Mietern befüllt. Dies nahm ein Makler vor.

Nun sind die Mieter eingezogen, aber deren Wohnung ist noch
nicht komplett nutzbar. Die Miete jedoch wird vollständig
bezahlt, die Wohnung sollte zum Einzugstermin fertig sein, nun
sind über vier Wochen vergangen.

Wurde dieser Zustand vor Einzug oder zum Einzug noch mal schriftlich fixiert, etwa durch ein Übergabeprotokoll? Belastbar ist immer nur was schriftlich oder durch Zeugenaussagen beweisbar ist!

Folgende Mängel wären denkbar:

  1. Anfänglicher Befall von Moderkäfern, der aber nachgelassen
    hat, seitdem geheizt wird.

Schriftlich festhalten und dem VM mitteilen. Wer weiss, ob die Viecher wiederkommen, oder dieser Befall ein grundsätzliches Problem ist bzw. auslöst.

  1. Balkon fehlt noch. Sollte bereits fertig sein, wurde
    mehrmals verschoben, ein Ende ist nicht in Sicht.

Nun ja, das könnte im Winter evtl. unter „nicht gravierender Mangel“ fallen.

  1. Briefkästen fehlen. Einige wichtige Dokumente konnten nicht
    geliefert werden, es ist nachweislich Schaden entstanden.

Dem VM mitteilen und um sofortiges Abstellen des Mangels bitten.

  1. Vorbereitungen für das Legen eines Internetzugangs wurde
    trotz Zusage von der Elektrikerfirma nicht erledigt.
    Telekom-Mann musste unvollendeter Dinge wieder abreisen. (1
    Urlaubstag weg, zudem wird von zu Hause aus gearbeitet, was
    nicht möglich ist) D

Das ist natürlich unangenehm, ob allerdings hier der VM haftbar gemacht werden kann, weiss ich nicht. Vielleicht sagt noch jemand anders was dazu.

  1. Kabelanschluss sollte für das ganze Haus gelegt werden,
    jedoch kam es zu einer Planänderung. Diese wurde nicht
    mitgeteilt, nach Mieteranfrage bemühte sich dieser selbst um
    einen Zugang. Auftragsbestätigung liegt vor, Elektriker will
    Vorbereitungen nicht mehr treffen, da er von der
    Vermieter-GmbH länger nicht bezahlt wurde.
    Betriebskostenvorauszahlung wird nicht angepasst. Ursprünglich
    MIT Kabel berechnet.

Da hier von einer BK-Vorauszahlung geredet wird, kann der Mieter offensichtlich nachweisen, dass der Kabelanschluss vereinbart war. Der Mieter ist nur berechtigt den Mangel selbst zu beseitigen, wenn der VM im Verzug ist (wobei man ihm natürlich erst mal eine Frist setzen muss) oder die Beseitigung des Mangels zum Erhalt oder Wiederherstellung des Bestands der Wohnsache dient. BGB § 536a Absatz 2. Dies ist bei einem Kabelanschluss eher nicht gegeben, oder?

Die BK-Vorauszahlung kann man einseitig anpassen, d.h. eine formlose Benachrichtigung an den VM und schwupps, Betrag anpassen. Schließlich löst der Mieter die Mietzahlung einschließlich BK aus?

  1. Grundriss stimmt nicht mit Wohnung überein. Der Makler hat
    die Wohnung mit einem anderen Grundriss verkauft
    (Waschmaschinenanschluss im seperaten WC, Nische im Gang als
    „Garderobe“ ausgewiesen, mit 3 qm). Bei Einzug findet der
    Mieter in der Nische eine Gastherme, die Garderobe ist somit
    nicht nutzbar. Zudem ist die Gastherme unverkleidet, der
    Mieter fühlt sich, als würde er in einer Fabrik hausen. Den
    Waschmaschinenanschluss im WC gibt es auch nicht, die einzige
    Lösung für den Mieter war, die Waschmaschine in die
    Küchenzeile zu integrieren.

Der Makler handelt lediglich im Auftrag des VM. Dieser gibt im Informationen. Wenn er dann später während der Sanierung seine Pläne ändert, weiss der Makler evtl. gar nichts davon. Sollten das Merkmal „Garderobennische“ sich nicht im Mietvertrag wiederfinden (als gemieteter „Raum“), dann ist dies keine zugesagte Eigenschaft der Wohnung. Wurde die Wohnung denn vor Abschluss des Mietvertrages mal besichtigt? Welche „Mängel“ oder Änderungen wurden dabei evtl. schon festgestellt. Hat man diese nicht angezeigt, dann bezieht man die Wohnung evtl. auch „wie besichtigt“, um einen Mangel zu begründen müsste die Wohnfläche dann mehr als 10% abweichen.

Der fehlende WM-Anschluß ist da schon eher gravierend, allerdings müsste man dies ebenfalls irgendwo schriftlich haben, da man sonst wahrscheinlich nur zu hören kriegt, dass es technisch nicht machbar war und Schluss ist.

  1. Löcher in den Wänden für Steckdosen etc sind größer als die
    Verkleidungen. Maler „bessert“ diese notdürftig mit Silikon
    aus, welches sich wellt und dem Mieter nicht gefällt, das Loch
    ist noch immer sichtbar.
  1. Zudem soll der Mieter permanent heizen, um der
    Schimmelbildung vorzubeugen und den Putz trocknen zu lassen.
    Muss er das komplett selbst zahlen?

Wahrscheinlich handelt es sich, wie auch bei Neubauten, um das sogenannte „Trockenwohnen“, welches bis zu zwei Heizperioden dauern kann! Ob das bei Sanierung auch vorkommt, weiss ich nicht. Siehe zur Neubaufeuchtigkeit folgenden Link http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Insgesamt sollte der Mieter mit dem VM noch mal das Gespräch suchen. Die Verhandlungsbasis muss dabei alles sein, was schriftlich nachgewiesen werden kann, oder was durch Zeugen bestätigt werden kann. Verhandlungsmasse ist dabei die Miete, eine Möglichkeit zu mindern sehe ich hier durchaus, allerdings ist hier immer Vorsicht geboten, das würde ich nur zusammen mit einem Fachanwalt durchziehen.

In einem solchen Meeting mit dem VM könnte man a) die Mängel darlegen (natürlich wird alles schriftlich festgehalten), b) eine letzte Frist zur Mängelbehebung vereinbaren, c) die Kürzung verschiedener Leistung angekündigt werden (Miete, BK, Heizkosten). Da kann dann evtl. auch vereinbart werden, ob z.B. die Gastherme verkleidet wird, wie die schlampige Arbeit rund um die Steckdosen gewertet wird etc.

Insgesamt sollte sich ein solcher Mieter fachlichen Rat vor Ort suchen. Das ist einfach zu viel, um es über ein Forum wirklich aufzudröseln.

Gruß
Nita

Hallo brasco,

Ich frage mich seit längerem, was bei folgendem Fall möglich
wäre.

Ja, manchmal muss man sich mit Themen etwas länger
beschäftigen. :smile:

so ist es. aber nun endlich der durchbruch! :smile:

Man nehme an, dass ein Altbau komplett neu saniert wurde und
dann mit neuen Mietern befüllt. Dies nahm ein Makler vor.

Nun sind die Mieter eingezogen, aber deren Wohnung ist noch
nicht komplett nutzbar. Die Miete jedoch wird vollständig
bezahlt, die Wohnung sollte zum Einzugstermin fertig sein, nun
sind über vier Wochen vergangen.

Wurde dieser Zustand vor Einzug oder zum Einzug noch mal
schriftlich fixiert, etwa durch ein Übergabeprotokoll?
Belastbar ist immer nur was schriftlich oder durch
Zeugenaussagen beweisbar ist!

Ich denke, der Mieter hat im Übergabeprotokoll alle Mängel aufgeführt, bzw. noch einen Anhang hinzugefügt, der auch im Übergabeprotokoll erwähnt wird. (Mängel laut Übergabeprotokoll und Anhang)

Folgende Mängel wären denkbar:

  1. Anfänglicher Befall von Moderkäfern, der aber nachgelassen
    hat, seitdem geheizt wird.

Schriftlich festhalten und dem VM mitteilen. Wer weiss, ob die
Viecher wiederkommen, oder dieser Befall ein grundsätzliches
Problem ist bzw. auslöst.

Der Mieter hatte einen Kammerjäger im Haus, Problem scheint sich zu lösen.

  1. Balkon fehlt noch. Sollte bereits fertig sein, wurde
    mehrmals verschoben, ein Ende ist nicht in Sicht.

Nun ja, das könnte im Winter evtl. unter „nicht gravierender
Mangel“ fallen.

Das klingt sicherlich einleuchtend für den Mieter.

  1. Briefkästen fehlen. Einige wichtige Dokumente konnten nicht
    geliefert werden, es ist nachweislich Schaden entstanden.

Dem VM mitteilen und um sofortiges Abstellen des Mangels
bitten.

Bei allen Mängeln hatte der Mieter den VM um ein sofortiges Abstellen gebeten. Man hörte, es seien seitdem 4 Wochen vergangen.

  1. Vorbereitungen für das Legen eines Internetzugangs wurde
    trotz Zusage von der Elektrikerfirma nicht erledigt.
    Telekom-Mann musste unvollendeter Dinge wieder abreisen. (1
    Urlaubstag weg, zudem wird von zu Hause aus gearbeitet, was
    nicht möglich ist) D

Das ist natürlich unangenehm, ob allerdings hier der VM
haftbar gemacht werden kann, weiss ich nicht. Vielleicht sagt
noch jemand anders was dazu.

  1. Kabelanschluss sollte für das ganze Haus gelegt werden,
    jedoch kam es zu einer Planänderung. Diese wurde nicht
    mitgeteilt, nach Mieteranfrage bemühte sich dieser selbst um
    einen Zugang. Auftragsbestätigung liegt vor, Elektriker will
    Vorbereitungen nicht mehr treffen, da er von der
    Vermieter-GmbH länger nicht bezahlt wurde.
    Betriebskostenvorauszahlung wird nicht angepasst. Ursprünglich
    MIT Kabel berechnet.

Da hier von einer BK-Vorauszahlung geredet wird, kann der
Mieter offensichtlich nachweisen, dass der Kabelanschluss
vereinbart war. Der Mieter ist nur berechtigt den Mangel
selbst zu beseitigen, wenn der VM im Verzug ist (wobei man ihm
natürlich erst mal eine Frist setzen muss) oder die
Beseitigung des Mangels zum Erhalt oder Wiederherstellung des
Bestands der Wohnsache dient. BGB § 536a Absatz 2. Dies ist
bei einem Kabelanschluss eher nicht gegeben, oder?

Sorry für die undeutliche Erklärung.
Der Mieter hätte nach eigener Nachfrage die Aussage bekommen, dass der VM sich umentschieden hat und keinen generellen Anschluss mehr stellt. (Der VM hätte sogar Briefe geschickt, nur hat der Mieter die nie bekommen, da in diesem Szenario die Briefkästen fehlen) Also der Mieter kümmert sich nach Absprache selbst darum. Nun wird der Elektriker des VM nicht mehr tätig, da der VM die Rechnungen nicht zahlt.

Die BK-Vorauszahlung kann man einseitig anpassen, d.h. eine
formlose Benachrichtigung an den VM und schwupps, Betrag
anpassen. Schließlich löst der Mieter die Mietzahlung
einschließlich BK aus?

Manchmal ist es einfacher als man denkt :smile:

  1. Grundriss stimmt nicht mit Wohnung überein. Der Makler hat
    die Wohnung mit einem anderen Grundriss verkauft
    (Waschmaschinenanschluss im seperaten WC, Nische im Gang als
    „Garderobe“ ausgewiesen, mit 3 qm). Bei Einzug findet der
    Mieter in der Nische eine Gastherme, die Garderobe ist somit
    nicht nutzbar. Zudem ist die Gastherme unverkleidet, der
    Mieter fühlt sich, als würde er in einer Fabrik hausen. Den
    Waschmaschinenanschluss im WC gibt es auch nicht, die einzige
    Lösung für den Mieter war, die Waschmaschine in die
    Küchenzeile zu integrieren.

Der Makler handelt lediglich im Auftrag des VM. Dieser gibt im
Informationen. Wenn er dann später während der Sanierung seine
Pläne ändert, weiss der Makler evtl. gar nichts davon. Sollten
das Merkmal „Garderobennische“ sich nicht im Mietvertrag
wiederfinden (als gemieteter „Raum“), dann ist dies keine
zugesagte Eigenschaft der Wohnung. Wurde die Wohnung denn vor
Abschluss des Mietvertrages mal besichtigt? Welche „Mängel“
oder Änderungen wurden dabei evtl. schon festgestellt. Hat man
diese nicht angezeigt, dann bezieht man die Wohnung evtl. auch
„wie besichtigt“, um einen Mangel zu begründen müsste die
Wohnfläche dann mehr als 10% abweichen.

Der Mieter hatte die Wohnung besichtigt, da wäre der Garderobenraum noch „frei“ gewesen. Im Mietvertag steht „lt. Grundriss“, der klar die Garderobe ausweist.

Der fehlende WM-Anschluß ist da schon eher gravierend,
allerdings müsste man dies ebenfalls irgendwo schriftlich
haben, da man sonst wahrscheinlich nur zu hören kriegt, dass
es technisch nicht machbar war und Schluss ist.

Auch nur lt. Grundriss im Mietvertrag

  1. Löcher in den Wänden für Steckdosen etc sind größer als die
    Verkleidungen. Maler „bessert“ diese notdürftig mit Silikon
    aus, welches sich wellt und dem Mieter nicht gefällt, das Loch
    ist noch immer sichtbar.
  1. Zudem soll der Mieter permanent heizen, um der
    Schimmelbildung vorzubeugen und den Putz trocknen zu lassen.
    Muss er das komplett selbst zahlen?

Wahrscheinlich handelt es sich, wie auch bei Neubauten, um das
sogenannte „Trockenwohnen“, welches bis zu zwei Heizperioden
dauern kann! Ob das bei Sanierung auch vorkommt, weiss ich
nicht. Siehe zur Neubaufeuchtigkeit folgenden Link
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Der Mieter wird sich das bestimmt ansehen.

Insgesamt sollte der Mieter mit dem VM noch mal das Gespräch
suchen. Die Verhandlungsbasis muss dabei alles sein, was
schriftlich nachgewiesen werden kann, oder was durch Zeugen
bestätigt werden kann. Verhandlungsmasse ist dabei die Miete,
eine Möglichkeit zu mindern sehe ich hier durchaus, allerdings
ist hier immer Vorsicht geboten, das würde ich nur zusammen
mit einem Fachanwalt durchziehen.

Der Mieter wohnt hier nicht allein in der Wohnung, sondern hat noch drei Mitbewohner. Zeugen sind also vorhanden, die Mängel festgehalten. Dem Mieter wurde der Verein „Mieter helfen Mietern“ ans Herz gelegt - Erfahrungen?

In einem solchen Meeting mit dem VM könnte man a) die Mängel
darlegen (natürlich wird alles schriftlich festgehalten), b)
eine letzte Frist zur Mängelbehebung vereinbaren, c) die
Kürzung verschiedener Leistung angekündigt werden (Miete, BK,
Heizkosten). Da kann dann evtl. auch vereinbart werden, ob
z.B. die Gastherme verkleidet wird, wie die schlampige Arbeit
rund um die Steckdosen gewertet wird etc.

Insgesamt sollte sich ein solcher Mieter fachlichen Rat vor
Ort suchen. Das ist einfach zu viel, um es über ein Forum
wirklich aufzudröseln.

Gruß
Nita

Solch ein Mieter würde sich sicherlich herzlich für die Antwort bedanken!

Hallo nochmal,

so ist es. aber nun endlich der durchbruch! :smile:

Ist ja alles nicht so kompliziert und tut auch nicht weh. :smile:

Ich denke, der Mieter hat im Übergabeprotokoll alle Mängel
aufgeführt, bzw. noch einen Anhang hinzugefügt, der auch im
Übergabeprotokoll erwähnt wird. (Mängel laut Übergabeprotokoll
und Anhang)

Super! So ist das vernünftig und alles ist beweisbar. Außerdem lassen sich verschiedene Maßnahmen besser befristen, etc.

Der Mieter hatte einen Kammerjäger im Haus, Problem scheint
sich zu lösen.

Prima. Evtl. wären hier die Kosten dem VM anzulasten, weiss ich nicht genau, bin ja kein Anwalt. Es sei denn, der Mieter hätte die Tierchen beim Einzug selbst mitgebracht. :smile:

Das klingt sicherlich einleuchtend für den Mieter.

Nichtsdestoweniger will der Mieter seinen Balkon ja irgendwann haben. Daher darf die Sache auch nicht aus den Augen gelassen werden und zählt insgesamt zu den Mängeln.

Bei allen Mängeln hatte der Mieter den VM um ein sofortiges
Abstellen gebeten. Man hörte, es seien seitdem 4 Wochen
vergangen.

Dem VM muss ausreichend Zeit zur Behebung der Mängel gewährt werden, natürlich abhängig von der Art und Schwere des Mangels. Soll heissen: Eine kaputte Heizung, oder ein Wasserrohrbruch bedarf des schnelleren Handelns als ein fehlender Balkon im Winter. Damit will ich aber nicht sagen, dass 4 Wochen kein ausreichender Zeitraum wären.

Sorry für die undeutliche Erklärung.
Der Mieter hätte nach eigener Nachfrage die Aussage bekommen,
dass der VM sich umentschieden hat und keinen generellen
Anschluss mehr stellt. (Der VM hätte sogar Briefe geschickt,
nur hat der Mieter die nie bekommen, da in diesem Szenario die
Briefkästen fehlen) Also der Mieter kümmert sich nach
Absprache selbst darum. Nun wird der Elektriker des VM nicht
mehr tätig, da der VM die Rechnungen nicht zahlt.

Ich hatte kein Verständnisproblem. Ich wollte dir nur erläutern, das hier evtl. keine Mietminderung in Frage kommt und das man eine Ersatzvornahme nicht einfach so in Auftrag geben darf. Macht er das in Absprache ist das was anderes. Dann kann er theoretisch sogar die Maßnahme selbst bezahlen und den Betrag dann von der Miete abziehen.

Zu Mietminderungen: Hier mal eine - der vielen - Mietminderungstabellen http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Bitte hier auch den Eingangssatz beachten!

Der Mieter hatte die Wohnung besichtigt, da wäre der
Garderobenraum noch „frei“ gewesen. Im Mietvertag steht „lt.
Grundriss“, der klar die Garderobe ausweist.

Gut, dann ist auch dies gut dokumentiert und ein „gemietet wie gesehen“ fällt weg. Der Mieter ist wirklich in einer guten Position! Bravo! Hört man in diesem Forum selten.

Der Mieter wird sich das bestimmt ansehen.

Das sollte er machen, da hieraus insbesondere auch hervorgeht, dass der Mieter keine Pflicht hat zu heizen, bzw. die Kosten zu tragen. Evtl. kann hier für einen Zeitraum sogar eine Minderung der Miete vereinbart werden um erhöhte Heizkosten auszugleichen.

Der Mieter wohnt hier nicht allein in der Wohnung, sondern hat
noch drei Mitbewohner. Zeugen sind also vorhanden, die Mängel
festgehalten. Dem Mieter wurde der Verein „Mieter helfen
Mietern“ ans Herz gelegt - Erfahrungen?

Keine Erfahrungen, soweit ich weiss sind dies aber im Prinzip Mietervereine (e.V.) in den jeweiligen Städten/Gemeinden. Diese bieten natürlich auch entsprechende Beratung an und haben in der Regel viel Erfahrung. Ich selbst habe inzwischen eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz und mit der Möglichkeit sich auch telefonisch beraten zu lassen (bei kleineren Fragen recht angenehm).

Solch ein Mieter würde sich sicherlich herzlich für die
Antwort bedanken!

Du wirst es kaum glauben, aber bedanken darf man sich sogar persönlich und tatsächlich! :smile:)

Gruß
Nita

Hallo Nita, hallo Brasco,

vielleicht hierzu ne Anmerkung:

Das klingt sicherlich einleuchtend für den Mieter.

Nichtsdestoweniger will der Mieter seinen Balkon ja irgendwann
haben. Daher darf die Sache auch nicht aus den Augen gelassen
werden und zählt insgesamt zu den Mängeln.

So ein Balkon lässt sich natürlich auch im Winter durchaus sinnvoll nutzen. Anzuführen wären hierbei sicherlich Raucher, die ihre Wohnung rauchfrei halten wollen. Auch Hobbysternebetrachter könnten wohl auch in der kalten Jahreszeit den Ausblick über den Balkon nutzen. Ganz abgesehen davon mag es Leute geben, die bei sternenklarer Nacht ihren Glühwein gerne gut eingepackt an der frischen Luft geniesen.

Selbst wenn der Mieter das alles nicht vor hat, so berechtigt doch die Tatsache, dass er dies nicht tuen könnte zur Mietminderung.

Gruß

Joschi

Hallo,

Der Mieter hatte einen Kammerjäger im Haus, Problem scheint
sich zu lösen.

Prima. Evtl. wären hier die Kosten dem VM anzulasten, weiss
ich nicht genau, bin ja kein Anwalt. Es sei denn, der Mieter
hätte die Tierchen beim Einzug selbst mitgebracht. :smile:

Moderkäfer treten nur bei sehr hoher (Luft-)Feuchtigkeit (ca. >80%)auf. Wenn diese verringert wird, verringern sich auch entsprechend das Käferproblem.

Das klingt sicherlich einleuchtend für den Mieter.

Ja, hoffentlich auch mein Tipp :wink:

Nichtsdestoweniger will der Mieter seinen Balkon ja irgendwann
haben. Daher darf die Sache auch nicht aus den Augen gelassen
werden und zählt insgesamt zu den Mängeln.

Wenn der Balkon weniger als 10% der Wohnfläche ausmacht kann (vom M) angepaast werden. Die Balkonfläche wird üblicherweise mit 1/3 bis 1/2 der üblichen m² berechnet. Also ausmessen, ggf. ankündigen und im übernächsten Monat erstmals auf neue m² Miete bezahlen. Fachberatung wäre auch hier besser.

Ach ja, mitteilen, daß nach Fertigstellung der übliche Mietzins wieder gezahlt wird.

Bei allen Mängeln hatte der Mieter den VM um ein sofortiges
Abstellen gebeten. Man hörte, es seien seitdem 4 Wochen
vergangen.

Sofortiges Abstellen wäre hier nicht sinnvoll, da technisch nicht machbar. Machbare Fristen wäre hier besser gewesen…

Zu Mietminderungen: Hier mal eine - der vielen -
Mietminderungstabellen
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Bitte hier auch den Eingangssatz beachten!

Es ist keine Tabelle, sondern eine Aufzählung von richerbeurteilten Tarifen, also nichts allgemeingültiges, es denn die letzte Instanz hat geurteilt und der Fall ist genau gleich.

Das sollte er machen, da hieraus insbesondere auch hervorgeht,
dass der Mieter keine Pflicht hat zu heizen, bzw. die Kosten
zu tragen.

Der M hat sehr wohl die Pflicht so zu heizen, dass kein Schaden entsteht! Der M wird ansonsten Schadensersatzpflichtig.

Evtl. kann hier für einen Zeitraum sogar eine
Minderung der Miete vereinbart werden um erhöhte Heizkosten
auszugleichen.

Da der Neubau bei Vertragsabschluß bekannt war, wird dies schwer sein zu begründen. Wie bereits erwähnt, gemietet wie besehen…

Solch ein Mieter würde sich sicherlich herzlich für die
Antwort bedanken!

das kommt immer gut an

Du wirst es kaum glauben, aber bedanken darf man sich sogar
persönlich und tatsächlich! :smile:)

*freu*

vlg MC