Ich habe vor einer Woche mehrere (gleiche) Hemden bei einem Online-Shop bestellt. Die Bestellung und Lieferung per Nachnahme wurde mir dann auch bestätigt. Die Hemden brauche ich dringend bis 14.02.2002 - dies wurde mir ebenfalls bestätigt.
Ein paar Tage später erhielt ich eine Nachricht per Mail, dass die Hemden in der von mir gewünschten Größe nicht mehr lieferbar wären. Daraufhin änderte ich die Bestellung per Email auf andere Größen um, und bestellte zusätzlich noch 2 weitere Hemden der gleichen Art. Soviel zum Ablauf.
Jetzt habe ich aber bis einen Tag vor dem 14.12. (an dem ich die Artikel benötige) noch keine Antwort, Bestätigung oder ähnliches erhalten. Auch nach einer weiteren Anfrage per Email nicht. Als ich beim Shop anrufen wollte, sagte eine Anrufbeantworterstimme, dass Kontakt nur per Fax oder Email möglich sei! Jetzt habe ich gerade (Donnerstag 13.02. - 12.30 Uhr) eine Fax geschrieben und um Antwort gebeten!
Wenn die Artikel bis Freitag 14.02. nicht da sind, brauche ich sie nicht mehr - bzw. muss mich nach einer Alternative umsehen! In den AGBs des Shops steht aber, dass wenn man eine (evt. verspätete) Lieferung nicht annimmt, man 10% des Auftragwertes übernehmen muss.
Aber das kann doch nicht sein, wenn ich nicht einmal eine Chance habe, die Bestellung zu stornieren, bzw. überhaupt Kontakt mit der Firma aufzunehmen!
wie soll man was zurücksenden was man garnicht hat?
Desweiteren sollte die Lieferung per Nachnahme ausgeführt werden; soll heißen, das Geld ist ja erstmal weg und die Frage (und gleich neuerlicher Ärger) stellt sich, wie lange es dann dauert bis man es wieder hat.
Die Frage des Schadenersatzes bei Nichtabnahme verspätet gelieferter Ware ist hier massgeblich, glaube ich. Wenn die Firma schon von Verspätung redet, nimmt man an, dass eine Terminlieferung bestätigt wurde. In diesem Fall, ohne die AGB zu kennen, ist die Forderung schon sehr zweifelhaft. Kann der Anbieter den zugesicherten Termin nicht halten, kommt er mit der Erfüllung des Vertrages schon in Verzug, was zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde.
Zum zweiten Teil des geschilderten Problems ist es wirklich wichtig die AGB des Anbieters zu kennen um eine wirkliche Hilfestellung zu leisten.
MfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wie soll man was zurücksenden was man garnicht hat?
Desweiteren sollte die Lieferung per Nachnahme ausgeführt
werden; soll heißen, das Geld ist ja erstmal weg und die Frage
(und gleich neuerlicher Ärger) stellt sich, wie lange es dann
dauert bis man es wieder hat.
ich bin verwirrt - reicht es nicht aus, die Lieferung einfach nicht anzunehmen und somit auch die Kosten per Nachnahme zu nicht zu zahlen? Dann hätte man zumindest kein Problem mit neuerlichem Ärger.
ich bin verwirrt - reicht es nicht aus, die Lieferung einfach
nicht anzunehmen und somit auch die Kosten per Nachnahme zu
nicht zu zahlen? Dann hätte man zumindest kein Problem mit
neuerlichem Ärger.
Schöne Grüße
Yasmin
Nein, so einfach ist das nicht. Der Neue Ärger wäre schon durch eine Bestimmung der AGB des Unternehmens vorprogramiert (Zitat aus dem Artikel von Markus:In den AGBs des Shops steht aber, dass wenn man eine Lieferung nicht annimmt, man 10% des Auftragwertes übernehmen muss).
Diese Bestimmung ist auch Rechtens, da du selbst durch Nichtanahme in Verzug gerätst, da Du nicht den Vertrag erfüllst.
Also, heißt es, erst die Ware annehmen und dann vom Vertrag zurücktreten. Dabei reicht es aber nicht einfach nur die Ware zurückzusenden. Anbei muss ein Anschreiben liegen aus dem der Wille zum Rücktritt hervor geht.
im übrigen hatt sich das alles erledigt, da markus mir in einer mail mitgeteilt hat, dass die sachen doch noch rechtzeitig eingetroffen sind. hätte angenommen, er würde hier selbst darauf hinweisen.