Jemand hatte 2 Gutscheine für einen sehr bekannten Online shop
eingelöst.Dadurch wurde die bestellung 10 Euro billiger.
Als bezahlart wählte er abbuchung per Lastschrift.
Die ware wurde korrekt geliefert und er hatte auch eine
bestätigungsemail bekommen das alles erledigt sei.
Heute bekam er eine E-mail vom Onlineshop.
Darin wurde ihm mitgeteilt das es leider nicht möglich war den
Betrag von seinem Konto abzubuchen.Er solle doch den Betrag selber
Überweisen + 6,20 Euro Rücklastschriftgebühren.Die Kontodaten hatte er korrekt angegeben.Tatsächlich wurde der Betrag nicht von seinem
Konto abgebucht.Selbstverständlich will er den ausstehenden Betrag
bezahlen aber muss er auch die 6,20 Strafgebühren bezahlen ?.
Schliesslich kann er ja nichts dafuer das der Online Shop hier probleme hatte…
Mfg Thomas B.