Probleme mit Orthopäden

Hallo,

ich habe da folgendes Problem: Ich (14) habe seit ich 8 bin eine Skoliose (bzw. sie wurde dann festgestellt). Mein alter Orthopäde hat auch immer gesagt, dass vielleicht ein Korsett nötig werden würde und immer Krankengymnastik aufgeschrieben. Mit meinen Knickfüßen war es das gleiche: Er hat mir immer Einlagen verschrieben.

Dann haben wir aber den Arzt gewechselt, weil der alte Orthopäde umgezogen ist, und der neue Arzt hat das alles runtergespielt. Er hat nicht mal Einlagen und Krankengymnastik für nötig gehalten, und - so naiv wie wir (meine Mutter und ich) waren - wir haben ihm natürlich geglaubt.

Jetzt ist die Skoliose so schlimm geworden, dass eine OP nötig war. Wären wir beim anderen Arzt geblieben, wäre es vielleicht nie so weit gekommen. Können wir den neuen Arzt jetzt verklagen?

Und die OP wollte ich noch gar nicht, aber man hat mich trotzdem operiert. Wie sieht es da aus mit der Rechtslage? Bei einem Erwachsenen ist das ja so, dass er den Arzt dann verklagen kann (Ausnahmen bestätigen die Regel). Wie ist das bei einem/einer Minderjährigen? Ich bin jetzt unbeweglicher als vorher, habe Schmerzen und darf zur Zeit so gut wie gar nichts machen, wodurch ich vor allem in der Schule Probleme habe (z.B. mit Mitschülern und dem Tragen von Büchern (ich muss immer zum Schließfach, wodurch ich häufig zu spät komme)). Dadurch, dass ich oft gefehlt habe, habe ich viel verpasst und meine Noten haben sich verschlechtert (ich habe das meiste zwar nachgeholt, aber das ist ja mit richtigem Unterricht nicht zu vergleichen). Außerdem habe ich das Gefühl, anfälliger für Krankheiten zu sein. Und schlechter schlafen kann ich seitdem auch.

PS: Die OP ist jetzt 10 Monate her und ich hatte 52° Skoliose, falls das wichtig ist.

Hallo Graf,

das sind wirklich schwierige Fragen, auf die ich leider keine Antwort habe. Ich hoffe, dass Du noch einen besseren Rat bekommst.

Viel Glück

Hallo, ich bin kein Rechtsexperte. Frag doch mal bei Deiner Krankenkasse, die können Dir eine Schlichtungsstelle für Ärztefehler nennen. An die kannst Du Dich dann wenden und dort wird man Dir auch weiterhelfen. Mußt Dich aber nicht entmutigen lassen, falls Dir ein Gutachten von einem Gutachter, der Dich aber nie gesehen hat, ausgestellt wird, darin steht dann es ist alles korekt gelaufen. Widerspruch lohnt immer. Wird auch ein langer Kampf werden, lass Dich wie ein Erwachsener behandeln. Auch Du hast Rechte, nimm sie wahr.
Ich habe auch eine Skoliose und kein Arzt kann mir helfen. Ich bin jetzt bei einem Neurologen in Behandlung, bekomme Fentanyl-Pflaster, helfen auch nicht gegen die Schmerzen. Schlage mich schon seit 5 Jahren mit Schmerzen rum. Nichts hilft. An eine OP will niemand ran. Dir wünsche ich alles Glück der Erde und kämpfe für Dein Recht.
Gruß Ingeborg

Einer Op wird deine Mutter zugestimmt haben, wozu sie für einen Minderjährigen berechtigt ist. Ansonsten hätte kein Arzt operiert. Da sehe ich keine Möglichkeiten zu einer Klage.

Auch bei der behandlung durch den zweiten Orthopäden sehe ich eher schwarz: Ärztliche ´Meinungen haben einen großen Ermessensspielraum und schließlich haben Sie und ihre mutter der Behandlung (oder Nichtbehandlung) zugestimmt.
Eine Klage hätte nur Aussicht auf Erfolg, wen man dem Arzt grobes fehlverhalten vorwerfen könnte. So wie sie den Sachverhalt schildern, war er halt anderer meinung als sein Kollege, aber befand sich durchaus noch in dem Bereich, dass seine Diagnose mit den objektiven Befunden vereinbar war. da ist nix zu machen, auch Ärzte haben das recht auf Irrtum, slange sie nicht grob fehlerhaft handeln.
Ich würde mal eine Alternativmeinung einholen, ob die Behandlung so falsch war und mich ggf. mit der Schlichtungsstelle der kassenätztlichen Vereinigung in Verbindung setzen.

Insgesamt ist das alles natürlich fürchterlich, aber eine relistische Grundlage für eine Klage sehe ich hier nicht.

Hallo, Deine Geschichte berührt wirklich. Fällt mir schwer, sachlich zu antworten: Erziehungsberechtigte entscheiden bei Kindern über ärztliche Maßnahmen. Das tun sie nach eigenem Verständnis und Erklärungen des Arztes mit Blick auf das Wohl des Kindes. Das Kind hat rechtlich keine Mitsprachemöglichkeit.
Wenn die OP aus medizinischer Sicht als eine Chance der Verbesserung geboten war und sachgerecht ausgeführt worden ist, dann sind der nach Jahren doch ausbleibende Erfolg und/oder eine mögliche Verschlimmerung keine Rechtsgründe, die Entscheidung oder die OP selbst anzugreifen.
Hilfreich ist die sog. zweite Meinung.
Fachärzte für dieses Problem googlen (möglichst mit aktuellem Forschungshintergrund an ner Uniklinik, die sind auf dem neuesten Stand der Medizin), anrufen, hinfahren, untersuchen lassen - vielleicht kommen da neue Erkentnnisse oder Hilfestellungen.
Ich drück die Daumen, Gruß Grebnell.

Guten Morgen!
Bitte wende Dich bzw. Deine Mutter an Eure Krankenkasse, die haben immer Experten, die bzgl. Behandlungsfehler beraten können und auch die Lage einschätzen, ob ggf. eine Klage sinnvoll ist.

Hallo GrafDracula ,

ohne Einwilligung eines Erziehungsberechtigten ist sicher nicht operiert worden. Der sollte dann auf Grundlage der ärztlichen Information zu Deinem Wohl entschieden haben. Verklagbar ist ein Arzt, wenn bestimmte Regeln verletzt worden sind, z. B. nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst und dem aktuellen Stand ärztlichen Wissens behandelt worden ist.
Für die Beurteilung des individuellen Falls, der ja medizinische und rechtliche Fragen aufwirft, solltest Du Dich an eine Patientenberatungsstelle wenden. Die Adresse der regionalen Adresse findest Du unter
http://www.patiententelefon.de/patientenschutz/pat_b…

Über richtige Behandlung und Rechte an Skoliose erkrankter informiert der Bundesverband

http://www.bundesverband-skoliose.de/
http://www.bundesverband-skoliose.de/shg.htm#anfang
http://www.bundesverband-skoliose.de/jugend-skoliose…

Beste Grüße
Evelyne

Hallo,

Volljährige müssen einer Operation zustimmen (Ausnahme Notoperation) bei Minderjährigen stimmt der gesetzliche Vertreter (bei dir wohl deine Eltern) einer Operation zu. In der Regel muss dafür auch ein Belehrungsblatt unterschrieben werden.
Den neuen Arzt kann man nicht erfolgreich verklagen, denn er hat dich evtl. nicht optimal behandelt, aber er hat es versucht.
Da wirst du wohl keine Chancen haben.
Möglich wäre es, sich einen weiteren Orthopäden vorzustellen und ihn diese Sachlage zu schildern. SOllte der andere Arzt fahrlässig eine Diagnose nicht erkannt haben dann hättet ihr vielleicht eine Chance. Aber finde erst mal einen Arzt, der einen Kollegen anschwärzt. - Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus -

Ich wünsche dir viel Glück und vor allem gute Besserung.

Hallo
Das kann ich jetzt auch nicht sagen aber soviel wie ich
gelesen habe hätte bei dir mit 8 Jahren wenn schon 25%
waren eine Korsettherapie wichtig gewesen bei 52% musste schon Operiert werden wenn die Korsettherapie mit 8 Jahren gemacht worden währe währst du warscheinlich ohne OP ausgekommen.Ich hab da mal im Internet nach geschaut und habe was gefunden zwar
unter www.schoen-kliniken.de/rücken usw.Da steht auch
was du gegen deine jetzigen Schmerzen machen kannst.
Karl-Heinz

Danke für deine Antwort :smile:

Vielleicht solltest du dich mal an die Werner-Wicker-Klinik in Reinhardshausen/Bad Wildungen wenden. Das ist hierzulande DIE Klinik für Skoliose schlechthin. Ich war auch da, und ich bin sehr zufrieden mit dem OP-Ergebnis.

Danke für Ihre Antwort :smile:

Meine Mutter hat zugestimmt, aber sie ist nunmal nicht ich. Mich hat sie eigentlich gar nicht richtig gefragt. Nicht mal, als ich im Krankenhaus jeden Tag geweint habe, hat sie was gemacht :frowning:

Für mich IST das ein grobes Fehlverhalten. Hätte ich z.B. weiterhin Krankengymnastik bekommen, hätte ich vielleicht nie operiert werden müssen (und die OP gilt schließlich in der Orthopädie als eine der schwierigsten überhaupt).

Danke für die Antwort :smile:

Eigentlich sollte man mal Klage gegen dieses Gesetz einreichen. Dass man so was als kleines Kind nicht entscheiden kann ist klar. Aber zumindest als Jugendlicher sollte man ein Mitspracherecht haben. Wir sind die Patienten, nicht die Eltern! Wir sind die Leidtragenden!

Danke für die Antwort :smile:

„nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst“… weißt du, ob da so eine Entscheidung ohne vorher überhaupt mal geröngt zu haben (so kann man die Schwere der Skoliose ja schlecht bestimmen) dazu zählt?

Danke für den Rat. Ich habe mir schon Stenum in Ganderkesee ausgesucht, die behandeln dort „GANZHEITLICH“ und vielleicht ohne OP. Im Moment habe ich Fentanyl-Pflaster abgesetzt, bekommen mir gar nicht. Nehme jetzt zuerst Omep, Magenverträglichkeit, und dann IBU 800. Vielleicht hilft Dir das auch.
Gruß Ingeborg

Ich würde mich unbedingt an die WWK wenden, die ist mit keiner Klinik zu verlgeichen und behandelt auch ohne OP (die ist ja sowieso nur unter bestimmten Bedingungen möglich).

Schmerzmittel sind keine gute Idee. Auf Dauer machen die den Magen nur kaputt. Und 800er darf ich sowieso noch nicht nehmen (die sind ab 18).

Hallo, ich habe vergessen zu schreiben, die Patienten-Rechte sind gestärkt worden. Nachricht in der Tagesschau. Der Arzt muß jetzt beweisen daß er richtig gearbeitet und entschieden hat. Ist für Dein Vorhaben ganz wichtig zu wissen.
Gruß Ingeborg

Hallo GrafDracula ,

Das kommt auf den Einzelfall an. Bitte lasse Dich kompetent beraten. Vorsprechen ohne gute Vorbereitung führt nicht zum Erfolg.*Wende Dich/ bzw. Erziehungsberechtigte auch an die Krankenkasse für eine Beratung Begutachtung durch den medizinishcen Dienst. Arzthaftungsverfahren sind nur mit spezialisierten Anwälten und guten Nerven durchzustehen. Erstmal muss geklärt werden:
was ist passiert (Vorkommnisse in zeitlicher Abfolge, Tabelle)
was ist aus Deiner Perspektive das Problem (neue Symptome, Verbesserung, Verschlechterung)
Was wurde als Erfolg der Operation versprochen
etc.
Welche neuen Befunde gibt es, bist Du heute bei Spezialisten in Behandlung?
* Es macht keinen Sinn, neue Ärzte auf den Kunstfehlerverdacht hin anzusprechen, das führt nur zu Schwierigkeiten. Besser an die Krankenkasse wenden.

da so eine Entscheidung ohne vorher überhaupt mal geröngt zu haben

Bereits die Verletzung der Aufklärungspflicht (mindestens die Eltern müssen über Risiken Nutzen und Alternativen aufgeklärt werden) wäre eine Möglichkeit.
Für alle weiteren Schritte müssten die Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter die Einsicht in dei Behandlungsunterlagen verlangen und Kopien von Befunden etc. anfertigen lassen
Siehe dazu die Hilfsmittel:
http://www.patiententelefon.de/patientenschutz/akten…

http://www.patiententelefon.de/patientenschutz/texte…

Verbraucherzentrale Bremen bietet als Download: Checkliste zum Vorgehen bei Behandlungsfehlern
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/ge…

Patientenratgeber der VBZ Hamburg: „Falsch behandelt beim Arzt oder im Krankenhaus - was tun? Mögliche Vorgehensweisen bei Behandlungsfehlern.“ Musterschreiben, Literaturhinweise und Adressen; Faltblatt, 2,50 eur
http://www.verbraucherzentralehamburg.de

Schöne Pfingsten
Evelyne

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Die Auskünfte und Ratschläge, die hier erteilt werden, ersetzen nicht die Beratung durch einen Arzt und sind vollkommen unverbindlich. Ratschläge von Fachkundigen (Ärzten und/oder Heilpraktikern, Apothekern usw.) sind von diesem Vorbehalt nicht ausgenommen, da durch die Schriftform eine echte Diagnosestellung, somit auch ein Therapievorschlag, ausgeschlossen ist.

Gleichzeitig warnen wir ausdrücklich vor Selbstmedikation ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, Heilpraktiker oder mit dem Apotheker.

Tut mir leid, keine Ahnung!

Natürlich gibt es die Möglichkeit, Mediziner zu verklagen. Allerdings ist es sehr aufwendig und nicht immer erfolgversprechend. Am besten wendet man sich an einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt „Arzthaftungsrecht“. Nachdem das ganze auch erst einmal eine ziemlich teure Angelegenheit ist, wäre es wahrscheinlich auch keine schlechte Idee, erst einmal bei der Krankenkasse nachzufragen; die stehen ja eher auf der Seite des Patienten.

Glaube nicht , dass man da etwas machen kann, ist ja kein operierter Kunstfehler, sondern einfach nur ein schlechter Arzt, den man, weil er schlecht ist, nicht darauf verklagen kann, also auf Unwissenheit

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