Probleme mit PC Käufer

Hallo!
ich weiss nicht wirklich ob ich hier richtig bin aber es geht eigentlich nicht um eine Auktion sondern um kleinanzeigen im internet (z.B kijiji)
Also angenommen man hat dort ein PC eingestellt und verkauft(alles geht über email und telefon). Man schickt das mit der post und der Käufer sagt das sei angekommen aber die festplatte sei nicht angeschraubt gewesen und wäre einfach so lose angekommen (fotos wurden geschickt).
Er meint aber auch alles hätte funktioniert, nur als der sein eigenes betriebssystem installieren wollte ging nichts mehr.
Nach vielen Gesprächen sagt der Käufer am telefon der Rechner hätte seine „erwartungen nicht erfüllt“ und würde es auf jeden fall zurückschicken.
Da ist doch ein privater Verkäufer nicht rechtlich dazu gewungen oder?
Und was ist mit der losen festplatte, wenn der Verkäufer 100%tig alles richtig gemacht hat und der Käufer beharrt darauf dass die post für so was nicht haften wird.
Ausserdem werden die anrufe schon lästig.
Zurücknehmen kann der Verkäufer es nicht da das geld schon benutzt wurde.
Was könnte man da machen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Da ist doch ein privater Verkäufer nicht rechtlich dazu
gewungen oder?

Auch ein privater Verkäufer muss bei Sachmängeln haften, wenn dies nicht vorher ausgeschlossen wurde. Sonst haftet er nur für die korrekte Beschaffenheit der Ware nach Beschreibung.

Was könnte man da machen?

Eine neue Festplatte einbauen:wink:

Mal im Ernst: Den vermutlichen Transportschaden hätte jemand sofort der Post melden sollen.

Was könnte man da machen?

Eine neue Festplatte einbauen:wink:

Hallo,
Ich konnte dem Posting nicht entnehmen, dass die Festplatte defekt ist.
Grüße
Ulf

Er meint aber auch alles hätte funktioniert, nur als der sein
eigenes betriebssystem installieren wollte ging nichts mehr.

Hallo,
nicht jedes Betriebssystem verträgt jede Formatierung der Platte. Der Fehler könnte also beim Käufer liegen. Er könnte bei w-w-w mal fragen, wie er die Platte am besten formatiert.
Grüße
Ulf

Was könnte man da machen?

Eine neue Festplatte einbauen:wink:

[pre]
^^^^
[/pre]

Ich konnte dem Posting nicht entnehmen, dass die Festplatte
defekt ist.

Ironiedetektor defekt???
(In einem Hardwareforum hätte ich den Kommentar so nicht abgegeben. Aber hier war die ironische Anmerkung wohl deutlich genug zu erkennen.)

nein, der käufer behauptet alles funktioniert dann wieder nicht, und widersprich sich selbst.
Nach einem Angebot der PC zu reparieren und auf eigenen Kosten zurückzuschicken sagt er nein.Es wird ihm per TElefon geholfen so gut es geht.
Wieder wird ihn angeboten das zu reparieren.Dann behauptet er „es hätte seine vorstellunge nicht erfüllt“ und er will das zurückschicken.
Ist dann ein privater Verkäufer dann gezwungen das zurückzunehmen obwohl er das reparieren wollte? und sogar per telefon geholfen. Verkäufer wird sogar schon bedroht (von wegen ich schicke mein Bruder usw…)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

von privat an privat gibt es kein gesetzliches 14-Tage-Es-Entspricht-Nicht-Meinen-Vorstellungen-Rückgaberecht.

Ich würde einfach den Kontakt abbrechen.

Gruß, Niels

Ergänzung
Hi,

von privat an privat gibt es kein gesetzliches
14-Tage-Es-Entspricht-Nicht-Meinen-Vorstellungen-Rückgaberecht.

Sicherheitshalber ergänzend dazu:
Es gibt prinzipiell kein gesetzliches 14 Tage Rückgaberecht mit Ausnahme des §312 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html und dann auch nicht für alle Waren und Dienstleistungen.

Ulrich

nein, der käufer behauptet alles funktioniert dann wieder
nicht, und widersprich sich selbst.
Nach einem Angebot der PC zu reparieren und auf eigenen Kosten
zurückzuschicken sagt er nein.Es wird ihm per TElefon geholfen
so gut es geht.
Wieder wird ihn angeboten das zu reparieren.Dann behauptet er
„es hätte seine vorstellunge nicht erfüllt“ und er will das
zurückschicken.
Ist dann ein privater Verkäufer dann gezwungen das
zurückzunehmen obwohl er das reparieren wollte?

Niemand wäre das. Nachbesserung muss erlaubt sein. Zunächst mal sollte man in diesem fiktiven Fall erläutern, ob es denn einen Gewährleistungsausschluss gegeben hat.
Wäre das so, dann wäre so ein Verkäufer relativ sicher vor Ansprüchen, sofern die Ware dem beschriebenem Zustand entspricht.
(Und keine Mängel verschwiegen wurden)

und sogar per
telefon geholfen. Verkäufer wird sogar schon bedroht (von
wegen ich schicke mein Bruder usw…)

Nötigung. Ist ne Straftat. Sowas sollte man sich nicht gefallen lassen.

Unternehmer vs. Verbraucher

von privat an privat gibt es kein gesetzliches
14-Tage-Es-Entspricht-Nicht-Meinen-Vorstellungen-Rückgaberecht.

Sicherheitshalber ergänzend dazu:
Es gibt prinzipiell kein gesetzliches 14 Tage Rückgaberecht
mit Ausnahme des §312 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html und dann
auch nicht für alle Waren und Dienstleistungen.

Hallo,

dein Einwand ist unpassend, heißt es doch „von privat an privat gibt es kein…“, was auch vollkommen korrekt ist.

In dem von Dir zitierten §312 heißt es „Fernabsatzverträge sind Verträge …, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher…“, womit sich dein Einwand auf ganz andere Rechtsgeschäfte bezieht und somit auch keine Ausnahme darstellt.

Gruß

S.J.