Probleme mit priv. Versicherung

Hallo,

ich (22jahre) bin zur Zeit bei meiner Mutter (Beamtin) privat mitversichert. Fange nun Ende Aug. eine Ausbildung an und nun kam von der Beihilfe, dass ich dann nicht mehr berechtigt bin mitversichert zu sein?
Habe mal gehört während der erstausbildung, kann man sich noch mitversichern.
Desweiteren gibt es einen Zeitraum von ein paar tagen, indem keine Bescheinigung vorliegt, dass ich Kindergeldberichtigt bin langt das schon um nicht mehr Kindergeldberechtigt zu sein?
Über eine antwort würde ich mich freuen

Hallo!

Ich darf dich korrigieren, Du hast eine Problem mit der Beihilfe, nicht mit der PKV!

ich (22jahre) bin zur Zeit bei meiner Mutter (Beamtin) privat
mitversichert. Fange nun Ende Aug. eine Ausbildung an und nun
kam von der Beihilfe, dass ich dann nicht mehr berechtigt bin
mitversichert zu sein?

Richtig, Du bist GKV-Pflkichtig (Einkommen wohl über 400€)

Habe mal gehört während der erstausbildung, kann man sich noch
mitversichern.

Nope, Maßgeblich ist die Kindergeldberechtigung, ion Deinem Fall kommt die vorrangige GKV-Pflicht hinzu.

Desweiteren gibt es einen Zeitraum von ein paar tagen, indem
keine Bescheinigung vorliegt, dass ich Kindergeldberichtigt
bin langt das schon um nicht mehr Kindergeldberechtigt zu
sein?

Da fehlte die Frage :wink:

Ich würde als erstes mit der Beihilfe, dann mir der PKV diesbezüglich reden.

Meine frage wegen des Kindergeldes: Kann es passieren das ich wegen 25 tagen Zeitraum ohne meldung kein kindergeld mehr bekomme?

Gibt es keine möglichkeit in der Ausbildung PKV zu bleiben?

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Meine frage wegen des Kindergeldes: Kann es passieren das ich
wegen 25 tagen Zeitraum ohne meldung kein kindergeld mehr
bekomme?

Klär das mit der "Kindergeldstelle ab!

Gibt es keine möglichkeit in der Ausbildung PKV zu bleiben?

Nein, Du bist GKV-Pflichtig wie rund 65Mio. Deutsche auch!

Hallo Gianni,
ich denke, Deine Mutter wird weiterhin für Dich Beihilfen einreichen können (längstens bis zum 25 Lj), da Du vermutlich weiterhin im Ortszuschlag berücksichtigt bist!
Ruf die entsprechende Beihilfestelle an, bringe Nachweise (Ausbildung etc. bei), dann wird sich alles klären. :smile:
Jose

Hi Jose,

danke für deine Antowort, was genau bedeuted denn der Ortszuschlag?

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Hallo, das ist so nicht richtig. Auf Grund der Ausbildung besteht
ab August Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Sachleistungen der Kasse sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Ein
eventueller „Restbeihilfeanspruch“ besteht nur in den Fällen, in denen
die Kasse keine Sachleistungen gewährt (also z.B. bei sogenannten
Wahlleistungen im Krankenhaus - wenn das Beihilferecht hierfür Leistungen vorsieht)
Gruß Joerg Koenig.

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Hallo Gianni,
ich denke, Deine Mutter wird weiterhin für Dich Beihilfen
einreichen können (längstens bis zum 25 Lj), da Du vermutlich
weiterhin im Ortszuschlag berücksichtigt bist!

Da würde ich prinzipiell mal die Einkommenshöhe beachten. Bei einem Einkommen > 7680€ fällt das Kindergeld und die Beihilfe weg! Wie bereits mehrfach erwähnt, liegt eine GKV-Pflicht vor und somit ist Schluss mit der PKV.

Des Weiteren geht es hier um den Familienzuschlag, den Ortszuschlag gibt es für Beamte seit über 10 Jahren schon nicht mehr.

Ruf die entsprechende Beihilfestelle an, bringe Nachweise
(Ausbildung etc. bei), dann wird sich alles klären. :smile:

Jup und zwar so, wie wir es ihr schon geschildert haben.

Hi Jose,

danke für deine Antowort, was genau bedeuted denn der
Ortszuschlag?

Den gibt es seit 10 Jahren nicht mehr. Dies ist nun der Familienzuschlag

http://www.dbw-online.de/familienzuschlag_dbw_online

Der Zuschlag ist für die Beihilfe aber nur mittelbar interessant, da maßgeblich für die Beihilfe nur das Kindergeld (mit Ausnahme Studenten vor dem WS 06/07) ist.