Probleme mit Rechnung

Hi,

hoffe hier kann mir jemand helfen, die GOZ beantwortet leider nicht meine Fragen und ich weiss nicht, wohin ich mich wenden kann fuer unparteiischen Rat.

Ich habe mir bei meinem ehemaligen ZA in D eine Bruecke fuer drei Frontzaehne (12, 11, 21) machen lassen (alles abgeschlossen). Ich lebe im Ausland und bin in D nicht krankenversichert und musste daher die kompl. Kosten selbst tragen. Ich bin mit seiner Re. nicht einverstanden, als ich diese reklamiert habe, meinte er, dass er nichts in Re. gestellt haette, das nicht auch angefallen waere. Tatsaechlich haette er nicht mal alles berechnet (ich glaube das nicht) und sinngemaess muesste ich zudem dankbar sein, dass er mir unsere Diskussion zu seiner Re. nicht auch noch berechnen wuerde.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Kann der ZA mir ein Erlaeuterungsgespraech zu seiner Re. auch noch berechnen?

  2. Ich hatte im Okt 08 um einen KV gebeten und bin aus allen Wolken gefallen, als dafuer ein Re. von EUR 28,45 kam (Geb. 003 fuer Heil- u. KP). Dass dafuer Kosten anfallen wuerden, hat er mir vorher nicht mitgeteilt (ich bez. und dachte, das wuerde angerechnet werden, Pustekuchen). Musste ich das trotzdem bezahlen? Wer muss den Beweis erbringen, dass er mir das vorher gesagt hat?

  3. Der ZA hat den Heil- u. KP unterschrieben, ich habe jedoch nicht gegengezeichnet. Macht das irgendeinen Unterschied?

  4. Die Re. enthalten Beratungsgeb. von gesamt EUR 108,12:
    **Termin 7.10.08 (AE34 Faktor 3,5) = EUR 61,22 – Feststellung, dass Bruecke notwendig, ich fragte nach Optionen, wieviele Termine, Behandlungsverlauf etc., mit Sicherheit alles normale Fragen und nicht „ueberdurchschnittlicher Zeitaufwand“, Dauer meine so um die 20 Min. Zusaetzlich AE6 Faktor 3,5 = EUR 20,41 fuer eine allgemeine Untersuchung aller Zaehne.
    **Termin 10.12.08 (AE1 Faktor 3,5) = EUR 16,31 – keine Ahnung, was da an Beratung angefallen sein soll, Zahn gezogen etc., Provisorium eingesetzt.
    **Anruf von mir aus Ausland 16.2.09 AE3 Faktor 3,5 = EUR 30,59 – Dauer ca. 10-15 Min., nur um zu fragen, ob wir schon Termin machen koennen fuer Bruecke, was beim naechsten T. gemacht wird und wieviele T. noch noetig sind (ich musste Flug buchen). T. vereinbart f. 5.3.09, ich emailte ihm noch auf seinen Vorschlag hin 2 Bilder vom abgeheilten Zahnfleisch (den Blick auf die Bilder hat er mir angeblich nicht in Re. gestellt). Ich wollte nicht mal ihn sprechen, sondern nur von seiner Assistentin wissen, ob genug Zeit vergangen sei f. naechsten T., diese hatte es aber nicht auf die Reihe bekommen.

Sind diese Gebuehren zulaessig und gerechtfertigt? Ich hatte absolut nichts ausser der Reihe gefragt.

  1. Im Heil- u. KP sind Geb. von ca. 230 EUR nicht enthalten, die – so meine ich – generell bei so einer Behandlung anfallen bzw. er wusste, dass sie bei mir anfallen wuerden, z. B.
    229 Entf. e. Einlagefuellung, e. Krone (der gezogene Zahn war ueberkront) 2x F 2,3 EUR 46,54
    007 Vitalitaetspruefung e. oder mehrerer Zaehne (ein Brueckenpfeiler war schon wurzelbehandelt und ueberkront) F 2,3 EUR 6,46
    218 Vorbereit. e. zerstoerten Zahnes (der schon ueberkronte Zahn) F 3,5 EUR 29,54
    005 Abformung e. Kiefers f. e. Situationsmodell F 2,3 EUR 15,52
    203 Bes. Massn. b. Praeparieren F 2,3 EUR 8,41
    802 Modellmontage nach arbitraerer Scharnierachsenbestimung F 1,0 EUR 22,50
    804 Mont. d. Ggkiefermodells mit Hilfe von Registraten F 1,0 EUR 11,25
    512 Eingliederg. e. prov. Bruecke 2x F 2,3 EUR 46,54
    404 Beseitig. grober Vorkontakte F 2,3 EUR 5,81
    009 Intraorale Infiltrationsanaestesie 5x F 2,3 EUR 38,75 (6 waren auf dem KV veranschlagt, reichte nur fuer den ersten Termin wie er genau wusste)

Es kann doch unmoeglich zulaessig sein, dass er all diese Geb. bewusst weglaesst? Ein KV fuer eine Bruecke ist Routine, ich habe keinen Zweifel daran, dass er den KV bewusst niedriger gehalten hat, zu keiner Zeit hat er erwaehnt, dass mehr Kosten auf mich zukommen wuerden als veranschlagt.

  1. Endrechnung viel hoeher als KV
    Heil- u. Kostenplan: EUR 1.649,94 (incl. 749,11 Dentallabor + 28,45 Heil- u. KP)
    Rechnungen gesamt: EUR 1.985.03
    Davon bisher bezahlt: EUR 1.647,74
    Noch zu bezahlen: EUR 337,29 (Frist 2. April)

Sind die Mehrkosten in dieser Hoehe zulaessig, vor allem, da ein Teil schon auf dem KV haette sein muessen? Wie lange kann ich die Bezahlung der Restre. verweigern (ich will nicht bez., solange ich nicht weiss, dass die Re. alle zulaessig sind und bez. werden muessen). Das Dentallabor meinte uebrigens, dass der ZA mir nicht mehr als EUR 1.400 haette berechnen duerfen.

  1. Geb. 218 Vorbereit. e. zerstoerten Zahnes m. plast. Aufbmat. F 3,5 EUR 29,54 auch fuer den zweiten Zahn berechnet, welcher vorher nur eine Fuellung hatte (der andere war wurzelbeh.). Erinnere mich waehrend Beh. an ein „uups, ist das jetzt weggebrochen, macht nichts, wir fuellen das auf“. Darf er mir das berechnen?

  2. Geb. 512 Einglied. e. prov. Bruecke einschl. Entf. je prov. Krone 2x F 3,5 EUR 70,84
    514 Einglied. e. prov. Bruecke einschl. Entf. je zu ueberbrueck. Spanne F 3,5 EUR 31,50
    501 Versorg. e. Lueckengeb. d. Bruecke o. Prothese (Hohlkehlprep.) 2x F 1,75 EUR 216,54 (dieselbe Geb. wurde nochmals beim letzten T. berechnet)

  • Ist das korrekt, wird das pro Zahn berechnet, auch wenn das Provisorium ein ganzes Teil ist?
  1. Ecke von unbehandeltem Frontzahn waehrend Abschleifen von Nebenzahn fuer Bruecke abgebrochen. ZA gibt es zu, es traefe ihn aber keinerlei Schuld. Sich spaeter verfaerbende Ergaenzung der fehlenden Ecke oder Abschleifen wollte ich dann nicht, nur Fluoridierung. Trotz seines Pfusches besass er die Frechheit, mir dafuer EUR 6,46
    zu berechnen! Muss ich das bez.?

  2. Habe ich eine Garantie (wie lange) auf seine Arbeit fuer die Bruecke? z. B. faellt runter, Karies darunter nach 1-1,5 J. etc.

  3. Wo kann ich meine kompletten Rechnungen pruefen lassen?

Sorry fuer die vielen Fragen, ich waere fuer Rat unendlich dankbar! Fuer mich geht es hier um viel Geld, zumal ich zusaetzlich um die EUR 1.000 fuer die Reisekosten nach D bez. musste.

Gruesse

Kris

Hallo Kris

hoffe hier kann mir jemand helfen, die GOZ beantwortet leider
nicht meine Fragen und ich weiss nicht, wohin ich mich wenden
kann fuer unparteiischen Rat.

Ich werde mir Mühe geben.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Kann der ZA mir ein Erlaeuterungsgespraech zu seiner Re.
    auch noch berechnen?

Ja

  1. Ich hatte im Okt 08 um einen KV gebeten und bin aus allen
    Wolken gefallen, als dafuer ein Re. von EUR 28,45 kam (Geb.
    003 fuer Heil- u. KP).

Das schreibt die Gebührenordnung GOZ so vor

Dass dafuer Kosten anfallen wuerden,
hat er mir vorher nicht mitgeteilt (ich bez. und dachte, das
wuerde angerechnet werden, Pustekuchen).

Nein

Musste ich das
trotzdem bezahlen? Wer muss den Beweis erbringen, dass er mir
das vorher gesagt hat?

Niemand. Aufklären muss der Zahnarzt nur über Gebühren, die den Rahmen der GOZ überschreiten.

  1. Der ZA hat den Heil- u. KP unterschrieben, ich habe jedoch
    nicht gegengezeichnet. Macht das irgendeinen Unterschied?

Nein. Nur wenn der Heil- und Kostenplan Gebühren enthält, die den Gebührenrahmen verlassen, muss der Behandler vorher darüber aufklären und diese Aufklärung auch dokumentieren. Er kann davon ausgehen, dass Du dem Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung widersprochen hättest, wenn Du nicht einverstanden gewesen wärest.

  1. Die Re. enthalten Beratungsgeb. von gesamt EUR 108,12:…

Sind diese Gebuehren zulaessig und gerechtfertigt? Ich hatte
absolut nichts ausser der Reihe gefragt.

Zu einer einzelnen Gebühr im konkreten Einzelfall darf ich keine Stellungnahme abgeben. Dabei würde es sich um eine unzulässige Rechtsberatung handeln. Ich darf Dir nur allgemein antworten und da gilt: Jedes Gespräch mit dem Behandler (auch telefonisch) ist berechnungsfähig.

  1. Im Heil- u. KP sind Geb. von ca. 230 EUR nicht enthalten,
    die – so meine ich – generell bei so einer Behandlung anfallen
    bzw. er wusste, dass sie bei mir anfallen wuerden, z. B…

In einem Heil- und Kostenplan werden im Regelfall nur die Leistungen aufgeführt, die vorher kalkulierbar waren, d.h. die Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatz. Allgemeine Leistungen wie Betäubungen, Füllungen etc. sind im Regelfall nicht in einem Heil- und Kostenplan enthalten. Dieser Umstand wird im Regelfall durch einen Zusatz im Heil- und Kostenplan erwähnt.

  1. Endrechnung viel hoeher als KV
    Heil- u. Kostenplan: EUR 1.649,94 (incl. 749,11 Dentallabor +
    28,45 Heil- u. KP)
    Rechnungen gesamt: EUR 1.985.03
    Davon bisher bezahlt: EUR 1.647,74
    Noch zu bezahlen: EUR 337,29 (Frist 2. April)

siehe Punkt 5.

Sind die Mehrkosten in dieser Hoehe zulaessig, vor allem, da
ein Teil schon auf dem KV haette sein muessen?

Ja.

Wie lange kann
ich die Bezahlung der Restre. verweigern (ich will nicht bez.,
solange ich nicht weiss, dass die Re. alle zulaessig sind und
bez. werden muessen).

Garnicht. Die Rechnung ist in voller Höhe zum eingeräumten Zahlungsziel fällig. Danach fallen Verzugszinsen an.

Das Dentallabor meinte uebrigens, dass
der ZA mir nicht mehr als EUR 1.400 haette berechnen duerfen.

Das Dentallabor kennt sich mit der Gebührenordnung für Zahnärzte so gut aus wie jeder andere Nicht-Zahnmediziner.

  1. Geb. 218 Vorbereit. e. zerstoerten Zahnes m. plast.
    Aufbmat. F 3,5 EUR 29,54 auch fuer den zweiten Zahn berechnet,
    welcher vorher nur eine Fuellung hatte (der andere war
    wurzelbeh.). Erinnere mich waehrend Beh. an ein „uups, ist das
    jetzt weggebrochen, macht nichts, wir fuellen das auf“. Darf
    er mir das berechnen?

Ja

  1. Geb. 512 Einglied. e. prov. Bruecke einschl. Entf. je prov.
    Krone 2x F 3,5 EUR 70,84
    514 Einglied. e. prov. Bruecke einschl. Entf. je zu
    ueberbrueck. Spanne F 3,5 EUR 31,50
    501 Versorg. e. Lueckengeb. d. Bruecke o. Prothese
    (Hohlkehlprep.) 2x F 1,75 EUR 216,54 (dieselbe Geb. wurde
    nochmals beim letzten T. berechnet)
  • Ist das korrekt, wird das pro Zahn berechnet, auch wenn das
    Provisorium ein ganzes Teil ist?

Ja

  1. Ecke von unbehandeltem Frontzahn waehrend Abschleifen von
    Nebenzahn fuer Bruecke abgebrochen. ZA gibt es zu, es traefe
    ihn aber keinerlei Schuld. Sich spaeter verfaerbende
    Ergaenzung der fehlenden Ecke oder Abschleifen wollte ich dann
    nicht, nur Fluoridierung. Trotz seines Pfusches besass er die
    Frechheit, mir dafuer EUR 6,46
    zu berechnen! Muss ich das bez.?

Ja

  1. Habe ich eine Garantie (wie lange) auf seine Arbeit fuer
    die Bruecke? z. B. faellt runter, Karies darunter nach 1-1,5
    J. etc.

Nein

  1. Wo kann ich meine kompletten Rechnungen pruefen lassen?

Bei der zuständigen Landeszahnärztekammer

Konkreter kann ich leider nicht werden wegen des schon erwähnten Rechtsberatungsverbotes.

Gruß
Gero

Hallo Gero,

danke auch fuer diesen Beitrag.

  1. Ich hatte im Okt 08 um einen KV gebeten und bin aus allen
    Wolken gefallen, als dafuer ein Re. von EUR 28,45 kam (Geb.
    003 fuer Heil- u. KP).

Das schreibt die Gebührenordnung GOZ so vor

Dass dafuer Kosten anfallen wuerden,
hat er mir vorher nicht mitgeteilt (ich bez. und dachte, das
wuerde angerechnet werden, Pustekuchen).

Nein

Musste ich das
trotzdem bezahlen? Wer muss den Beweis erbringen, dass er mir
das vorher gesagt hat?

Niemand. Aufklären muss der Zahnarzt nur über Gebühren, die
den Rahmen der GOZ überschreiten.

Ich habe auf Aerztewoche online einen Beitrag zu einem Gerichtsurteil gefunden, wonach der Patient als Verbraucher gilt und nach dem Konumentenschutzgesetz der Verbraucher nur dann fuer die Erstellung eines KV bez. muss, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen wurde. In dem zitierten Fall konnte der ZA den Beweis nicht erbringen und das Gericht entschied zugunsten des Patienten. Du als ZA scheinst anderer Meinung zu sein.

  1. Die Re. enthalten Beratungsgeb. von gesamt EUR 108,12:…

Sind diese Gebuehren zulaessig und gerechtfertigt? Ich hatte
absolut nichts ausser der Reihe gefragt.

Zu einer einzelnen Gebühr im konkreten Einzelfall darf ich
keine Stellungnahme abgeben. Dabei würde es sich um eine
unzulässige Rechtsberatung handeln. Ich darf Dir nur allgemein
antworten und da gilt: Jedes Gespräch mit dem Behandler (auch
telefonisch) ist berechnungsfähig.

Falls du dazu eine detailliertere Antwort hast, waere ich fuer eine unverbindliche E-Mail ausserordentlich dankbar.

  1. Im Heil- u. KP sind Geb. von ca. 230 EUR nicht enthalten,
    die – so meine ich – generell bei so einer Behandlung anfallen
    bzw. er wusste, dass sie bei mir anfallen wuerden, z. B…

In einem Heil- und Kostenplan werden im Regelfall nur die
Leistungen aufgeführt, die vorher kalkulierbar waren, d.h. die
Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatz. Allgemeine
Leistungen wie Betäubungen, Füllungen etc. sind im Regelfall
nicht in einem Heil- und Kostenplan enthalten. Dieser Umstand
wird im Regelfall durch einen Zusatz im Heil- und Kostenplan
erwähnt.

Das wurde nirgends erwaehnt, nur dass die Kosten geschaetzt seien. Abgesehen von der Betaeubung, was ich aufgelistet habe, kann doch unmogich etwas sein, dass er dachte wuerde nicht anfallen.

  1. Endrechnung viel hoeher als KV
    Heil- u. Kostenplan: EUR 1.649,94 (incl. 749,11 Dentallabor +
    28,45 Heil- u. KP)
    Rechnungen gesamt: EUR 1.985.03
    Davon bisher bezahlt: EUR 1.647,74
    Noch zu bezahlen: EUR 337,29 (Frist 2. April)

siehe Punkt 5.

Sind die Mehrkosten in dieser Hoehe zulaessig, vor allem, da
ein Teil schon auf dem KV haette sein muessen?

Ja.

Das Dentallabor meinte uebrigens, dass
der ZA mir nicht mehr als EUR 1.400 haette berechnen duerfen.

Das Dentallabor kennt sich mit der Gebührenordnung für
Zahnärzte so gut aus wie jeder andere Nicht-Zahnmediziner.

Will ich nicht abstreiten. Mein Dentallabor kennt meinen ZA schon lange und sagte mir, dass er generell ueberhoehte Re. ausstellen und vor allem absolut alles und jedes einzelne Gespraech berechnen wuerde (ich wuenschte, ich haette das vorher gewusst). Die Kosten einer Bruecke wuerden ca. 40-50% der Dentallaborkosten betragen. EUR 1.400 ist basierend darauf eine grosszuegige Schaetzung. Die einzigen Komplikationen die ich hatte war der gezogene ankylosierte Zahn, fuer den er mir eine 303 F 3,5 EUR 68,88 berechnet hat (voellig ok, das Ziehen dauerte ewig).

  1. Ecke von unbehandeltem Frontzahn waehrend Abschleifen von
    Nebenzahn fuer Bruecke abgebrochen. ZA gibt es zu, es traefe
    ihn aber keinerlei Schuld. Sich spaeter verfaerbende
    Ergaenzung der fehlenden Ecke oder Abschleifen wollte ich dann
    nicht, nur Fluoridierung. Trotz seines Pfusches besass er die
    Frechheit, mir dafuer EUR 6,46
    zu berechnen! Muss ich das bez.?

Ja

Warum? Er beschaedigt meinen Zahn und das ist voellig ok?

  1. Habe ich eine Garantie (wie lange) auf seine Arbeit fuer
    die Bruecke? z. B. faellt runter, Karies darunter nach 1-1,5
    J. etc.

Nein

Sieht das Konsumentenschutzgesetz nicht eine Garantie vor?

Gruesse

Kris

Hi,

hoffe hier kann mir jemand helfen, die GOZ beantwortet leider
nicht meine Fragen und ich weiss nicht, wohin ich mich wenden
kann fuer unparteiischen Rat.

Ich habe mir bei meinem ehemaligen ZA in D eine Bruecke fuer
drei Frontzaehne (12, 11, 21) machen lassen (alles
abgeschlossen). Ich lebe im Ausland und bin in D nicht
krankenversichert und musste daher die kompl. Kosten selbst
tragen. Ich bin mit seiner Re. nicht einverstanden, als ich
diese reklamiert habe, meinte er, dass er nichts in Re.
gestellt haette, das nicht auch angefallen waere. Tatsaechlich
haette er nicht mal alles berechnet (ich glaube das nicht) und
sinngemaess muesste ich zudem dankbar sein, dass er mir unsere
Diskussion zu seiner Re. nicht auch noch berechnen wuerde.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Kann der ZA mir ein Erlaeuterungsgespraech zu seiner Re.
    auch noch berechnen?

Ja kann er machen wäre die Ä1 Beratung, aber nur im Falle das er diese Erläuterung selbst druchgeführt hat.

  1. Ich hatte im Okt 08 um einen KV gebeten und bin aus allen
    Wolken gefallen, als dafuer ein Re. von EUR 28,45 kam (Geb.
    003 fuer Heil- u. KP). Dass dafuer Kosten anfallen wuerden,
    hat er mir vorher nicht mitgeteilt (ich bez. und dachte, das
    wuerde angerechnet werden, Pustekuchen). Musste ich das
    trotzdem bezahlen? Wer muss den Beweis erbringen, dass er mir
    das vorher gesagt hat?

003 Heil und Kostenplan auf Wunsch des Patienten berechnungsfähig. Im Normalfall sollte der Patient vorher aufgeklärt werden. Die Beweislast liegt bei beiden, es genügt schon eine mündliche Aufklärung in diesem Fall und eine Aufzeichnung in der Kartei des Patienten.

  1. Der ZA hat den Heil- u. KP unterschrieben, ich habe jedoch
    nicht gegengezeichnet. Macht das irgendeinen Unterschied?

Bei gesetlich versicherten Patienten ja!

  1. Die Re. enthalten Beratungsgeb. von gesamt EUR 108,12:
    **Termin 7.10.08 (AE34 Faktor 3,5) = EUR 61,22 – Feststellung,
    dass Bruecke notwendig, ich fragte nach Optionen, wieviele
    Termine, Behandlungsverlauf etc., mit Sicherheit alles normale
    Fragen und nicht „ueberdurchschnittlicher Zeitaufwand“, Dauer
    meine so um die 20 Min. Zusaetzlich AE6 Faktor 3,5 = EUR 20,41
    fuer eine allgemeine Untersuchung aller Zaehne.

Ä3 = Eingehende Beratung länger wie 10 Minuten. nur durch den Zahnarzt
Ä6 = ist Berechtigt soweit wirklich alle Zähne und der Biss untersucht wurden.
Gut der Zahnarzt hat einen Faktor gewählt der über 2,3 liegt, ist berechtigt aber nur mit richtiger Begründung, war eine dabei?

**Termin 10.12.08 (AE1 Faktor 3,5) = EUR 16,31 – keine Ahnung,
was da an Beratung angefallen sein soll, Zahn gezogen etc.,
Provisorium eingesetzt.

Tja der Artz wird dir wohl gesagt haben was du nach der Extraktion beachten solltest? oder? das fällt auch in die Ä1. aber auch hier ein interesanter Faktor… Begründung vorhanden?

**Anruf von mir aus Ausland 16.2.09 AE3 Faktor 3,5 = EUR 30,59
– Dauer ca. 10-15 Min., nur um zu fragen, ob wir schon Termin
machen koennen fuer Bruecke, was beim naechsten T. gemacht
wird und wieviele T. noch noetig sind (ich musste Flug
buchen). T. vereinbart f. 5.3.09, ich emailte ihm noch auf
seinen Vorschlag hin 2 Bilder vom abgeheilten Zahnfleisch (den
Blick auf die Bilder hat er mir angeblich nicht in Re.
gestellt). Ich wollte nicht mal ihn sprechen, sondern nur von
seiner Assistentin wissen, ob genug Zeit vergangen sei f.
naechsten T., diese hatte es aber nicht auf die Reihe
bekommen.

Ergo die kompletten Telefonate sind nur mit der Helferin gewesen? Verstehe ich das richtig? Wenn ja Ä1 Beratung nur durch Zahnarzt! ansonsten nicht abrechnungfähig.

Sind diese Gebuehren zulaessig und gerechtfertigt? Ich hatte
absolut nichts ausser der Reihe gefragt.

  1. Im Heil- u. KP sind Geb. von ca. 230 EUR nicht enthalten,
    die – so meine ich – generell bei so einer Behandlung anfallen
    bzw. er wusste, dass sie bei mir anfallen wuerden, z. B.
    229 Entf. e. Einlagefuellung, e. Krone (der gezogene Zahn war
    ueberkront)

wurde den die Krone vor der Extraktion runtergenommen?
Im Normallfall werden kons/chir. Leitstungen nicht auf einem HKP aufgelilstet, sprich das sind Kosten die zusätzlich anfallen.
Es reicht schon der Satz auf den HKP, das zusätzliche Kosten anfallen können als Aufklärung.

2x F 2,3 EUR 46,54

F= wird dan wohl eine F1 also Füllung sein, nach dem er den Zahn entfehrnt hat wird im wohl an den Zähnen eine kleine Karies aufgefallen sein, diese kann er nicht so lassen wenn überkront wird, war warscheinlich auch nicht sichtbar da es zwischen den Zähnen war.

007 Vitalitaetspruefung e. oder mehrerer Zaehne (ein
Brueckenpfeiler war schon wurzelbehandelt und ueberkront) F
2,3 EUR 6,46

Das spielt keine Rolle den die 007 wird je Sitzung und nicht je Zahn abgerechnet, ergo der andere Pfeiler wird wohl noch gelebt haben, ist auch ganz normal das dies gemacht wird um zu sehen ob eine Wurzelbehandlung wegen Empfindlichkeit gemacht werden muss.

218 Vorbereit. e. zerstoerten Zahnes (der schon ueberkronte
Zahn) F 3,5 EUR 29,54

218= Aufbaufüllung für Zahnersatz, war der Zahn schon überkront, dan wurde die Krone runtergenommen, evtl. ein Teil des Zahnes *weil krone schon älter kapput* also Aufbaufüllung für die Brücke.

005 Abformung e. Kiefers f. e. Situationsmodell F 2,3 EUR
15,52

wir hätten da die 006 genommen, Abformung beider Kiefer, natürlich nur wenn wirklich erbracht. Faktor ist ok.

203 Bes. Massn. b. Praeparieren F 2,3 EUR 8,41

BmF besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, deine Zähne wurden für eine Brücke vorbereitet, da kommt das auch zur Anwendung.
Faktor ok.

802 Modellmontage nach arbitraerer Scharnierachsenbestimung F
1,0 EUR 22,50
804 Mont. d. Ggkiefermodells mit Hilfe von Registraten F 1,0
EUR 11,25
512 Eingliederg. e. prov. Bruecke 2x F 2,3 EUR 46,54

korekt zusätzlich noch 514 für die Brückenspanne( fehlender Zahn, der ersetzt wurde) 41,40 EUR hat er wohl vergessen.

404 Beseitig. grober Vorkontakte F 2,3 EUR 5,81
009 Intraorale Infiltrationsanaestesie 5x F 2,3 EUR 38,75 (6
waren auf dem KV veranschlagt, reichte nur fuer den ersten
Termin wie er genau wusste)

na dan sei doch froh das er es nur 5x anstatt 6 mal berechnet hatte.

Es kann doch unmoeglich zulaessig sein, dass er all diese Geb.
bewusst weglaesst? Ein KV fuer eine Bruecke ist Routine, ich
habe keinen Zweifel daran, dass er den KV bewusst niedriger
gehalten hat, zu keiner Zeit hat er erwaehnt, dass mehr Kosten
auf mich zukommen wuerden als veranschlagt.

Wie gesagt muss er auch nicht den Konservierend- Chirurgische Leitstungen müssen nicht in dem HKP für Zahnersatz aufgeführt werden. Im Prinzip hätte er dir nicht mal die 009 auflisten müssen.
Es reicht der Satz auf den HKP : Konservierende Maßnahmen sind in diesem Kostenvoranschlag nicht enthalten und können gesondert anfallen.
BOING…

  1. Endrechnung viel hoeher als KV
    Heil- u. Kostenplan: EUR 1.649,94 (incl. 749,11 Dentallabor +
    28,45 Heil- u. KP)
    Rechnungen gesamt: EUR 1.985.03
    Davon bisher bezahlt: EUR 1.647,74
    Noch zu bezahlen: EUR 337,29 (Frist 2. April)
    Sind die Mehrkosten in dieser Hoehe zulaessig, vor allem, da
    ein Teil schon auf dem KV haette sein muessen? Wie lange kann
    ich die Bezahlung der Restre. verweigern (ich will nicht bez.,
    solange ich nicht weiss, dass die Re. alle zulaessig sind und
    bez. werden muessen). Das Dentallabor meinte uebrigens, dass
    der ZA mir nicht mehr als EUR 1.400 haette berechnen duerfen.

Kommt vor vor allem weil der HKP nur eine Schätzung ist, bei dir entspricht der Unterschied knappe 20% bis zu 30% sind zulässig!
Ja schon klar so lange das Labor sein Geld hat ^^… SChon mal darüber nachgedacht das der Zahnarzt wirtschaftlich arbeiten muss? Aber egal, 1400 EUR dann wen nur die Abrdücke und normales Einschleifen für ZE, bei dir warn noch die EXtraktionen, Beratungen, Spritzen und und und…
Nett das das Labor sich einmischt, warum haben die es dan nicht selbst gemacht ^^ sorry aber bei sowas bekomm ich so nen HAls ^^

  1. Geb. 218 Vorbereit. e. zerstoerten Zahnes m. plast.
    Aufbmat. F 3,5 EUR 29,54 auch fuer den zweiten Zahn berechnet,
    welcher vorher nur eine Fuellung hatte (der andere war
    wurzelbeh.). Erinnere mich waehrend Beh. an ein „uups, ist das
    jetzt weggebrochen, macht nichts, wir fuellen das auf“. Darf
    er mir das berechnen?

Jep darf er aber wie gesagt 218 ist die Aufbaufüllung, diese kann auch an dem Zahn der Wurzelbehandelt war oder ne Krone hatte etc berechnet werden wenn sie gemacht wird.
Wurzelbehandelte Zähne sind maroder als normale, das hätte dir auch beim essen wegbrechen können.

  1. Geb. 512 Einglied. e. prov. Bruecke einschl. Entf. je prov.
    Krone 2x F 3,5 EUR 70,84
    514 Einglied. e. prov. Bruecke einschl. Entf. je zu
    ueberbrueck. Spanne F 3,5 EUR 31,50

ach hat er die 514 doch nicht vergessen.

501 Versorg. e. Lueckengeb. d. Bruecke o. Prothese
(Hohlkehlprep.) 2x F 1,75 EUR 216,54 (dieselbe Geb. wurde
nochmals beim letzten T. berechnet)

501 ist die Präparation eines Zahnes für eine Ankerkrone, komische Beschreibung der Nummer hat er da ??!!
Wie nochmal berechnet? also insgesamt 4x? geht nur 2x! da zwei Zähne als Anker für die Brücke.

  • Ist das korrekt, wird das pro Zahn berechnet, auch wenn das
    Provisorium ein ganzes Teil ist? ja das wird pro Zahn berechnet bei dem Provi die 512 pro Zahn (Anker) 514 je Brückenglied.
  1. Ecke von unbehandeltem Frontzahn waehrend Abschleifen von
    Nebenzahn fuer Bruecke abgebrochen. ZA gibt es zu, es traefe
    ihn aber keinerlei Schuld. Sich spaeter verfaerbende
    Ergaenzung der fehlenden Ecke oder Abschleifen wollte ich dann
    nicht, nur Fluoridierung. Trotz seines Pfusches besass er die
    Frechheit, mir dafuer EUR 6,46
    zu berechnen! Muss ich das bez.?

Jep du hast nur der Flouridirung zugestimmt also ja. er hätte die Füllung machen sollen um das in ordnung zu bringen, das hätte er dir bestimmt nicht berechnet * so doof kann der nicht sein*

  1. Habe ich eine Garantie (wie lange) auf seine Arbeit fuer
    die Bruecke? z. B. faellt runter, Karies darunter nach 1-1,5
    J. etc.

Nein du hast nur auf die Laborarbeit also die Brücke an sich Garntie unterschieldich zwischen 1,5 und 3 Jahren je nach Labor.
Ein Arzt garantiert nie Behandlungserfolg, es ist immer nur ein Behandlungsversuch.
Woher soll er wissen was deine Zähne unter der Brücke machen, wie schnell dein Zahnfleisch hochgeht usw…

  1. Wo kann ich meine kompletten Rechnungen pruefen lassen?

Melde dich mal bei der Zuständigen Zahnärztekammer, die nennen dir eine Adresse.

Sorry fuer die vielen Fragen, ich waere fuer Rat unendlich
dankbar! Fuer mich geht es hier um viel Geld, zumal ich
zusaetzlich um die EUR 1.000 fuer die Reisekosten nach D bez.
musste.

Du hättest dir da auch sparen können und es in dem Land anfertigen lassen können wo du dich befindest. Für die Anfahrt kann der Arzt nichts… der Bäcker gibt dir ja auch nix weil du zu ihm gefahren bist :wink:

Gruesse

Kris

Grüsse