Probleme mit Rechtsanwalt

Hallo,

wenn ein Rechtswalt mit anderen Rechtswälten in einer Kanzlei zusammenarbeitet: Arbeitet dann jeder selbständig, hat keiner Einfluss auf die anderen? Oder gibt es einen „Chef“, bei dem man sich beschweren kann, wenn man mit der Arbeit seines Rechtswalts unzufrieden ist?

Wo sonst kann man sich beschweren? Rechtsanwaltskammer? Hat das Sinn? Oder bekommt man dann nur eine Larifari-Antwort wie „Danke für Ihre Meldung, wir werden das prüfen“ - tatsächlich geschieht aber gar nichts?

Ich meine Situationen, wo der Rechtswalt keinen riesigen Schaden angerichtet hat, wegen dessen man ihn auf Schadensersatz verklagen könnte. Sondern wenn er sich unaufmerksam und schlampig verhalten hat, weswegen sein Mandant ständig alles nachprüfen, ihn auf Falschbeurteilungen aufmerksam machen, selbst Quellen und Präzendenzurteile ausfindig machen, und ihn darauf hinweisen musste.

Dem Beschwerdeführer geht es also nicht darum, Vorteile für sich herauszuholen, sondern möchte erreichen, dass sich der Anwalt in Zukunft verantwortungsvoller verhält. Außerdem möchte er, dass das Fehlverhalten einer Person oder einer Stelle bekannt wird, die, falls weitere Beschwerden der gleichen Art eintreffen, sich vielleicht sogar häufen, auch härtere Konsequenzen daraus ziehen kann.

Mit Gruß
Carsten

Hallo,

Hi, Carsten,

Mit Gruß
Carsten

die Kammer verweist lediglich auf einen anderen Anwalt, mit dem man den ersten verklagen soll. Somit kassieren zwei Anwälte. Letztendlich sind alle Rechtsstreitigkeiten nur Geldmacherei.

Hallo!

Oder gibt es einen „Chef“, :bei dem man sich beschweren :kann, wenn man mit der Arbeit :seines Rechtswalts :unzufrieden ist?

Die Kanzleien können sehr unterschiedlich organisiert sein.

Wo sonst kann man sich beschweren? :Rechtsanwaltskammer?

Unfähigkeit, Inkompetenz und Gleichgültigkeit sind nicht verboten. Du bist mit der Arbeit eines Dienstleisters unzufrieden, kannst aber keinen Schaden geltend machen. Dann bleibt Dir nur die Konsequenz, künftig diesen Dienstleister nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Letztlich werden die „Luschen“ vom Markt abgestraft.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

wenn ein Rechtswalt mit anderen Rechtswälten in einer Kanzlei
zusammenarbeitet: Arbeitet dann jeder selbständig, hat keiner
Einfluss auf die anderen? Oder gibt es einen „Chef“, bei dem
man sich beschweren kann, wenn man mit der Arbeit seines
Rechtswalts unzufrieden ist?

Es gibt Bürogemeinschaften - da arbeitet jeder selbstständig und für sich alleine.
Es gibt Sozietäten - da sind alle Sozien Chef und arbeiten „zusammen“.
Und es gibt in beiden Formen noch die Möglichkeiten, angestellte Rechtsanwälte zu beschäftigen, die sind dann (fast) normale Arbeitnehmer mit Chef, bei dem man sich beschweren könnte.
Im günstigsten Fall ergibt sich das aus dem Briefkopf.

Wo sonst kann man sich beschweren? Rechtsanwaltskammer? Hat
das Sinn? Oder bekommt man dann nur eine Larifari-Antwort wie
„Danke für Ihre Meldung, wir werden das prüfen“ - tatsächlich
geschieht aber gar nichts?

Macht in der von Dir geschilderten Situation keinen Sinn. Kammer ist für standesrechtliche Fragen zuständig. Auch wenn ein Schaden entstanden wäre, wäre sie nicht zuständig. Wie bereits geschreiben wurde: in den von Dir beschriebenen Fällen straft und regelt der Markt.

Ciao, Wotan