Hallo,
wenn ein Rechtswalt mit anderen Rechtswälten in einer Kanzlei zusammenarbeitet: Arbeitet dann jeder selbständig, hat keiner Einfluss auf die anderen? Oder gibt es einen „Chef“, bei dem man sich beschweren kann, wenn man mit der Arbeit seines Rechtswalts unzufrieden ist?
Wo sonst kann man sich beschweren? Rechtsanwaltskammer? Hat das Sinn? Oder bekommt man dann nur eine Larifari-Antwort wie „Danke für Ihre Meldung, wir werden das prüfen“ - tatsächlich geschieht aber gar nichts?
Ich meine Situationen, wo der Rechtswalt keinen riesigen Schaden angerichtet hat, wegen dessen man ihn auf Schadensersatz verklagen könnte. Sondern wenn er sich unaufmerksam und schlampig verhalten hat, weswegen sein Mandant ständig alles nachprüfen, ihn auf Falschbeurteilungen aufmerksam machen, selbst Quellen und Präzendenzurteile ausfindig machen, und ihn darauf hinweisen musste.
Dem Beschwerdeführer geht es also nicht darum, Vorteile für sich herauszuholen, sondern möchte erreichen, dass sich der Anwalt in Zukunft verantwortungsvoller verhält. Außerdem möchte er, dass das Fehlverhalten einer Person oder einer Stelle bekannt wird, die, falls weitere Beschwerden der gleichen Art eintreffen, sich vielleicht sogar häufen, auch härtere Konsequenzen daraus ziehen kann.
Mit Gruß
Carsten