Ich habe 2008 einen Miethandy-Vertrag mit Eplus abgeschlossen. Angeblich sollte das Handy nach Ablauf von 24 Monaten für 3 Monatsmieten à 15 Euro gekauft werden können. Nach Ablauf der Mietzeit bekam ich eine Rechnung über einen Schadenersatz von 105,03 Euro. Ich habe daraufhin Eplus mitgeteilt, dass ich das Handy zurückgeben möchte und meinen Vertrag gekündigt sowie die Einzugsermächtigung zurückgezogen und das Handy innerhalb von 14 Tagen an die Retouren-Adresse gesendet. Jetzt, knapp 9 Monate später, erreichte mich ohne Vorankündigung eine erneute Forderung über dieselbe Summe seitens der Anwälte von Eplus. Ich habe den Anwälten sofort eine Kopie der Versandbestätigung (versicherter Versand) übermittelt sowie Kopien meiner Kommunikation mit dem Eplus-Kundenservice.
Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung mit Eplus gemacht? Und wer steht nun in der Beweispflicht? Mehr als den Versand nachzuweisen, kann ich momentan nicht tun. Eplus besteht auf der Zahlung des so genannten Schadenersatzes.
Schadensersatz wofür - für verlorenes Handy oder „Nutzungsentschädigung“ für den Gebrauch des Gerätes?
in diesem Fall erscheint beides aber fragwürdig.
Ein gemietes Handy wird benutzt und damit auch abgenutzt. Dafür wird ja Miete bezahlt. Ein verlorenes Handy müsste u. U. bezahlt werden; sollte es jedoch auf dem Postweg verloren sein, muss die Post den Schaden tragen. Prügfe anhand der Sendungsnummer, ob das Paket wirklich angekommen ist. achtung. Diese Daten sind nur 1 Jahr nach Versand verfügbar, also am besten auch ausdrucken.
Natürlich kann der Empfänger behaupten: Das angekommene Handy war kaputt oder gar nicht drin. Hast du die Seriennummer des Gerätes noch? Es kommt schon mal vor, dass zurückgeschcikte Geräte als Fehlerhaft beanstandetet werden, und dann kommt raus: falsches Gerät, völlig andere Seriennummer. Ist ein beliebtes Betrugsverfahren heute.