Probleme mit Scheidungsanwältin

Hallo,
weiß nicht ob das schon mal einer erlebt hat, was ein anderer gerade durchmacht. 8 Jahre verheiratet, keine Kinder, sie vor der Ehe schon rückwirkend als Rentnerin erklärt worden, Rentenanspruch aber erst in der Ehe erhalten. Er immer erklärt, sie solle die Rente mitnehmen, solange sie könnte. Sie sie dann aber eines Tages einstellen lassen, hate die Nase voll. Und was ist, sie einen Rückfall, Rente erneut beantragt, nur Dauerrente (will aber wieder raus). Er nun ne neue und kommt dreist daher, will sich - nachdem Trennungsjahr nun abgelaufen - sofort scheiden lassen und garnichts mehr blechen, da sie ja vor der Ehe schon krank… Ihre Anwältin drückt ihr Urteile in die Finger, quatscht ihr Mut zu, zwei Jahre müsse er auf jeden Fall noch zahlen, das wäre so der Durchschnitt. In den Urteilen liest sie immer wieder was von hypothetischen Einkommen bei den Entscheidungen, also welches Einkommen hätte sie erzielen können, wenn sie nicht krank gewesen wäre vor der Ehe. Nun konmmt die Richterin daher und erklärt, sofort scheiden lassen, läuft nicht…garnicht mehr zahlen, läuft auch nicht…u. a. da beide Scheidungsschulden über Prozesskostenhilfe. Nun soll er einen Vorschlag machen, was er bereit ist noch zu zahlen und wie lange. ?! Sie sich darüber aufgeregt und Anwältin erklärt, das doch nicht normal, was mit den Urteilen wäre, die sie erhalten hätte, Richterin entscheidet doch wohl, was er zahlen muss, kann doch nicht sein, das er hier bestimmt. Anwältin denkt nur an ihr Geld und erklärt, sie hätte mit dem zurecht zu kommen, was er bereit ist zu zahlen. Was kann sie tun, wenn sie damit nicht einverstanden, da überall zu lesen, Schonzeit, hypothetisches Einkommen, schließlich braucht sie auch eine Umgewöhnungsphase, hat auch ihre Ausgaben usw. Angenommen sie will dann zum Landgericht in Berufung gehen, kann sie sich dann einen neuen Anwalt nehmen mit Prozesskostenhilfe. ? Habe gehört, Prozesskostenhilfe wird nur einmal für ein Anwalt gewährt. ?
Danke
Dagmar

Hallo!

Ich habe jetzt mal nur die Frage gelesen, die Vorgeschichte war mir zu anstrengend (wie wär’s mal mit Absätzen?).

Bei PKH im Zivilrecht gilt: Neues Spiel, neues Glück. PKH wird nur für eine Instanz bewilligt, für die Berufung müsste man sie neu beantragen. Die alte Anwältin ist entpflichtet und man kann sich auf die Suche nach einer neuen Anwältin begeben.