Herr A hat sich vor einiger Zeit ein Auto gekauft, dass er bei einer Bank abzahlt (so wie es aussieht noch die nächsten 6 Jahre).
Leider hat Herr A damals nicht auf seine Ex gehört und das Auto nicht durchchecken lassen sondern nach Aussehen gekauft.
Nun plagt er sich schon seit fast 2 Jahren mit ständigen Mängeln herum.
Die neuesten Probleme zu beseitigen würde 600 Euro kosten und es ist fraglich, ob die Karre im November durch den TÜV kommt.
Die Frage nun:
Kann Herr A noch irgendwie aus der Sache herauskommen? Wenn er das Auto verschrotten lässt muss er ja trotzdem bei der Bank weiterzahlen oder?
Der Verkauf und der damalige Preis waren ne ganz schöne Verarsche, da das Auto wirklich komplett Müll ist. Kann man den Verkäufer noch irgendwie zur Rechenschaft ziehen?
Gibt es überhaupt irgendeine Möglichkeit für A, das Auto loszuwerden aber die Ratenzahlungen auch??
Wer kann einen da beraten?
Die Garantie läuft noch bis November, -kann man da noch was rausholen?
Tips und Beratung zum konkreten Fall erbringt der Rechtsanwalt des Vertrauens, aber der Fall ist ja rein abstrakt - deswegen blenden wir das Hauptproblem der Beweisführung auch aus
unprobl.
Kaufvertrag, § 433[1], zw. A und Händler H
Darlehensvertrag, § 488 I zwischen A und Bank B
Wie wird A den KV mit H los?
Anfechtung wg. arglistiger Täuschung, § 123 I? A plagt sich seit fast zwei Jahren mit ständigen Mängeln herum und hat deswegen wohl die Anfechtung binnen Jahresfrist gem. § 124 I, II verpennnt.
Rücktritt, §§ 323 I, 433 I S. 2, 434. Diesen Weg dürfte sich A noch nicht verbaut haben. Gem. § 325 werden Schadensersatzansprüche durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. A könnte sich von H dann möglicherweise gem. §§ 284, 280 oder 281 die Nachteile aus dem Darlehensvertrag ausgleichen lassen.
Hätte Herr A nur auf seine weise Ex gehört
Die Garantie läuft noch bis November, -kann man da noch was
rausholen?
Garantie ist eine freiwillige Leistung, was hat H denn garantiert?