Hallo,
Ich schreibe hier für eine Freundin, die große Probleme mit dem Sozialamt hat. Sie ist Alleinerziehend und lebt mit ihren Kindern (2 1/2 + 4 J) in einer 55m² (2 1/2 Raum) Wohnung in Essen.
Sie hat beim Sozi ein Bett für sich beantragt und es wurde abgelehnt, mit der Begründung „Sie könne sich ja auf einem Handtuch neben dem kinderbett legen und schlafen“!!!
Sie möchte gerne in eine grössere Wohnung ziehen, weil es mit den 2 Kindern viel zu eng ist. Wurde abgelehnt, weil das Sozi der Auffassung ist, das die Wohnung aussreichend gross genug ist für 3 Personen…
Hallo Carsten,
zum ersten Problem eine Frage: Hat sie schriftlich ein Bett beantragt und hat sie auch eine schriftliche Ablehnung? Wenn ja, kann sie innerhalb von 2 Wochen in Widerspruch gehen. Zur zweiten Frage und auch zu allen weiterführenden Fragen, würde ich Dich bitten, mal den Link http://www.sozialhilfe.org zu nutzen, da wird auch die Frage von angemessenem Wohnraum behandelt.
Viele Grüße
Almut
1.) Das mit dem Bett ist wirklich unglaublich. Das sollte anders gehen.
2.) Naja, warum soll Luxus finanziert werden? Eine staatlich bezahlte 55 qm Wohnung finde ich nicht gerade wenig. Ich habe als Erwerbstätiger und damit Finanzierer dieser Sozial-Geschichten auch mit zwei Erwachsenen in einer 55 qm Wohnung gelebt. Immerhin ist das ja frei Haus. Wer soll denn das alles bezahlen? Also dazu sage ich, damit muss sie zurechtkommen.
hallo,
ich denke man sollte immer die umstände warum sozialhilfe beantragt wird betrachten und auch solche die diese meinungen hier schreiben, sollten bedenken dass sie vielleicht einmal in die lage kommen können, wo sie auf staatliche leistungen angewiesen sein können.
highspeed24
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen!
Genau diese Antwort würde ich auch schreiben. Sozialhilfe soll dazu dienen, den GRUNDBedarf sicherzustellen. Und das ist getan.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sie hat beim Sozi ein Bett für sich beantragt und es wurde
abgelehnt, mit der Begründung „Sie könne sich ja auf einem
Handtuch neben dem kinderbett legen und schlafen“!!!
Hat sie das schriftlich?
Anträge stellt man IMMER schriftlich, niemals mündlich, und die Behörde ist verpflichtet, schriftlich zu antworten = Bescheid. Alles was mündlich besprochen wurde, gilt nicht. Gegen einen Bescheid kann sie innerhalb einer bestimmten Frist (Ich glaube 4 Wochen, steht auf dem Bescheid unter „Rechtbehelfsbelehrung“) Widerspruch einlegen. - Aber ehrlich gesagt, ich kann das mit dem Handtuch wirklich nur sehr schwer glauben. Womöglich hat deine Freundin da etwas missverstanden?
Sie möchte gerne in eine grössere Wohnung ziehen, weil es
mit den 2 Kindern viel zu eng ist. Wurde abgelehnt, weil das
Sozi der Auffassung ist, das die Wohnung aussreichend gross
genug ist für 3 Personen…
Was kann Sie da machen?
Sie ist sehr verzweifelt.
Nun, das Sozialamt bezahlt den „Grundbedarf“, sozusagen das allerlebensnotwendigste. Eine 2,5 Zimmer Wohnung ist ausreichend und alles darüber dürfte schon wieder als Luxus angesehen werden, wofür das Sozialamt nun mal nicht zuständig ist.
Respekt…ich ziehe meinen Hut vor Dir…von einem Unternehmer hätte ich diese Aussage nicht erwartet…*gratuliere*
Und für die anderen hier möchte ich mich ihm nur anschließen…
J E D E R von uns kann ganz schnell in diese Lage kommen…
Irgendwo gefällt es den Aktionären eine Firma zu schließen…
und *schwupps* schon hast Du die Ar***karte…
vor allem wenn du irgendwo auf dem Lande wohnst…
Hallo Tim,
kennst du Gründe weswegen sie alleinerziehend ist?
Ween nein finde ich das reichlich anmassend sofort den Vater der Kinder als Schuldigen zu benennen.
2.) Naja, warum soll Luxus finanziert werden? Eine staatlich
bezahlte 55 qm Wohnung finde ich nicht gerade wenig. Ich habe
als Erwerbstätiger und damit Finanzierer dieser
Sozial-Geschichten auch mit zwei Erwachsenen in einer 55 qm
Wohnung gelebt. Immerhin ist das ja frei Haus. Wer soll denn
das alles bezahlen? Also dazu sage ich, damit muss sie
zurechtkommen.
Natürlich kann jeder in die Situation kommen Sozialhilfe empfangen zu müssen, aber warum ist eine 55qm-Wohnung zu klein?
Es heißt ja nicht, daß ein genüssliches Leben finanziert werden soll, sondern ein ausreichendes.
Wenn die Dame ein bett braucht, dann kann sie ja auch eins kaufen: in jedem Katalog gibt es betten inkl. Matratze ab 99 Euro aufwärts. einen Monat nciht rauchen und das Geld ist drin.
Und der Bekannte der für sie schreibt könnte ja auch mal auf die Tasche packen und ihr vielleicht ein Bett aus dem Second-Hand vorfinanzieren.
Warum immer nach dem staat rufen? Warum nciht mal selbst was tun?
zu fein die Herrschaften, was?
gruss
PS: wir waren mit zwei Kindern in diesem Alter selbständig und haben beide mehr als 70 Stunden die Woche gearbeitet und haben es hingekriegt. Also ab zur Jobvermittlung. Kindergarten/-tagestätte wird schließlich auch vom Sozi-Amt bezahlt.