Probleme mit Stadtwerke und Vermieter

Hallo Leute,

habe folgendes Problem.Meine Frau ist am 01.07.2011 bei mir eingezogen.Alles ist gut gelaufen mit Wohnungsübergabe usw.Sie hatte bei den Stadwerken angerufen und hatte sich gemeldet das sie da nicht mehr Wohnt und daher auch kein Strom usw. mehr bezieht.

Am 03.11.11 kam ein Brief wo sie Aufgefordert wird eine Abschlagszahlung vom 20.10.11 zu zahlen.Haben bei den Stadtwerken angerufen und da wurde uns gesagt das sie da nix machen können und wir uns mit dem Vermieter in Verbindung setzten müssen.Gemacht getan der Vermieter meinte er hätte damit nix zu tun das müssten wir selber regeln.Was ich von Stadtwerken erfahren habe ist das der Vermieter angeblich den Mieter selber anmelden und kündigen muss bei den Stadtwerken(da Stromzähler im Keller ist und nicht in der Wohnung).

Knap ein Monte später kam ein Mahnbescheid vom Amtsgericht.Da wurde meine Frau aufgefordert die Versorgungsleistung für Strom,Wasser,Gas,Wärme zu zahlen.Die Rechnung ist vom 15.08.2011.Wie geht das da sie am 01.07.2011 da nicht mehr gewohnt hat?

Was leider dazu kommt das wir das Kündigungsschreiben vom Vermieter beim Umzug verloren haben.Aber meiner Aufforderung uns das zu zuschicken ist er leider nicht nachgekommen.

Da meine Frau gesundheitliche Probleme hat ist das ganze in Vergessenheit geraten und leider soweit gekommen das sie die eidesstattliche Versicherung abgeben soll.
Habe heute mit meiner Rechtschutz versicherung gesprochen und die haben mir gesagt da können die nix mehr machen weil wir zu lange gewartet haben und einfach das Geld bezahlen sollen.

Kann man da wirklich nix mehr Rechlich machen?

Ich hoffe es kann mir einer Beantworten weil ich weis nicht mehr weiter…

Mfg Koch

Hallo,

Je nachdem wie groß die Summe ist würde ich entweder zahlen oder mich persönlich bei meinem Anwalt beraten lassen, evt kennt der sich besser aus als die vom Telefonservice der Rechtsschutzversicherung.
Vielleicht kann man ja auch den ehemaligen Vermieter per Anwalt anschreiben und auffordern die kündigung doch nochmal auszustellen. Schreiben vom Anwalt wirkt da manchmal wunder.
Außerdem müsstet ihr ja noch andere belege über den auszug haben z.b. die umeldebestätihung vom amt oder so etwas, mit dem ihr beweisen könnt wann der umzug erfolgte.

Viel glück dabei!

Hallo Chefkoch,
wie die Rechtslage genau ausschaut ist meiner Meinung nach, nicht mal wirklich maßgeblich. Tatsache ist, dass wenn Ihr nicht bezahlen wollt, Euch ein langer (und unter Umständen kostspieliger) Gerichtsweg bevorsteht, der in solchen Sachen einen ungewissen Ausgang hat.
Ob Ihr Euch das zumuten wollt, ist eine andere Frage, vor allem, wenn gesundheitliche Probleme da sind.
Wohnt in der alten Wohnung in Moment jemand?? Wenn ja könnt Ihr das nachweisen?

Ich persönlich würde versuchen, mich persönlich mit den Stadtwerken auseinander zu setzen, also wirklich dahingehen (NICHT am Telefon). Denen in die Augen schauen, die Situation schildern, evtl den Nachmieter mit Namen und Einzugsdatum mitteilen. (wenn da niemand wohnt, dann läuft der Zähler ja nicht weiter, dann sind die Abrechnungen eh rechtens)
Eventuell lassen sie von Euch ab, oder sie vergleichen zumindest. Vom Gerichtsweg würde ich persönlich abraten, wenn Ihr nicht alle Papiere ordentlich beisammen habt, Nachmieter kennt etc. (was ja offensichtlich nicht er Fall ist) Denn es wurden schon die sukrilsten Fälle mit Vergleichen vor Gericht beendet (zum Beispiel, als der Hausmeister jemand ohne seinen Wissen, und ohne dass er die Räumlichkeiten nutzt bei den Stadtwerken anmeldet, und jemand anderer dann die Räumlichkeiten bewohnt… also ganz verrückt)und dann fallen ja noch die Gerichtskosten an.

Leider, ist da meine Erfahrung nicht erfreulich für Euch.

Viel Glück

Hallo,
ich bin kein Rechtsexperte, möchte aber doch ein paar Anmerkungen aus eigener Erfahrung machen:
Die Kündigung des Stromanbieters ist Angelegenheit des Mieters. Schließlich hat der auch die Möglichkeit, den Stromlieferanten zu wechseln, ohne die Wohnung zu wechseln. Zu beachten sind natürlich die Kündigungsfristen! Danach kommt dann noch eine Schlußabrechnung.
Wenn die Stadtwerke die Kündigung (hat nichts mit der Wohnungskündigung zu tun!) nicht bestätigt haben, wird es schwierig.
Wer hat denn die Wohnung übernommen? Hat der Nachmieter einen neuen Stromliefervertrag mit den Stadtwerken? Ab wann? Wer hat zum Wechsel die Stromzähler abgelesen?
Aus der Problemschilderung geht das leider nicht hervor.
Stutzig macht mich allerdings, dass es hier noch um weitere Versorgungsleistungen geht (Gas, Wasser, Wärme), die üblicherweise als Nebenkosten mit dem Vermieter abgerechnet werden. Dazu muß es Regelungen im Mietvertrag geben.
Ich durchschaue die Gesamtzusammenhänge leider anhand der Schilderung nicht, hoffe aber, ein paar Anregungen gegeben zu haben.
MfG
Makimo

Hallo,

mir fällt immer wieder auf, dass die Dinge viel zu naiv angegangen werden…
Grundsätzlich kann man noch was machen, das bedingt aber die Kulanz der Stadtwerke. Wie die das nun so sehen sollten, wo ihr erst ankommt, wenn die K… am dampfen ist, steht mal auf nem anderen Blatt.

Also: Niemals auf Hörensagen verlassen, was die An- und Abmeldung durch den Vermieter angeht. Rechtzeitig SELBST kündigen. Hier war der erste Fehler.
Niemals solche Dinge am Telefon klären, sondern schreiben! Wie soll sonst der Nachweis erfolgen? Zweiter Fehler.
Weiterer Denkfehler: der Vertrag wurde den Stadtwerken gegenüber offenbar nicht rechtswirksam gekündigt, also ist auch die Rechnung vom 15.08.11 rechtlich in Ordnung.
UNd das bringt mich auf den nächsten Punkt: wie könnt ihr das ein Jahr lang vor sich hin plätschern lassen? ISt doch klar, dass dann die Mahn-, Vollstreckungs- und EV-Maschinerie anspringt…
Also bezahlt so schnell wie möglich. Das Geld zurück zu verlangen ist dann möglich, wenn ihr zweifelsfrei nachweisen könnt, dass ihr gekündigt habt, der Vertrag demnach nicht mehr existierte und das Geld daher unrechtmäßig kassiert wurde.
Wenn man sich schon mit größeren Gegner anlegt, sollte man nämlcih wenigstens alles soweit wie möglich richtig machen… Hier aber ist so ziemlich alles falsch gemacht worden, was geht.
Also: Bezahlen. In sich gehen, ob Kündigung nachweisbar ist. Wenn nein, Pech gehabt. Wenn ja, Geld über Anwalt zurück klagen. Aber immer mit dem Risiko der Kosten.
Tut mir leid.

Hallo,

Ich versuch das mal etwas auseinander zu nehmen.

Ohne das jetzt genau die AGBs Ihres Stromanbieters zu wissen:Aber wenn Sie einen seperaten Stromzähler dort hatten,egal ob Keller oder nicht (ist er bei uns übrigens auch und bei den meisten auch) ist es Ihre Sache was den Strom angeht,nicht die des Vermierters. Also ich denke da wurden Sie falsch informiert.

Nun kommt es darauf an,wofür wurde der gerichtliche Mahnbescheid erlassen? Für den Strom? Dann tut es mir leid,dieser Forderung hätten Sie mit dem beigefügtem Widerspruchsschreiben widersprechen müssen. Wenn diese Frist verstrichen ist,ist es schwierig dagegen vorzugehen. Je nachdem wie krank Ihre Frau ist könnte man eine zurücksetzung in den alten Stand überlegen,wie Erfolgsversprechend das ist,kann ich nicht sagen,das hängt von den genauen Umständen ab.

Was ich allerdings ncht verstehe ich wies Wasser,Gas,Wärme UND Strom? In einem Bescheid? Und wieso ist das vom 18.8.11 (wären ja „nur“ 15 Tage) Und dann wollen sie für Oktober 11 noch Strom?

Das Schreiben vom Vermieter wollen Sie dem Stromanbieter zeigen? Das ist eigentlich unnötig,im Falle des Zweifels kann er es an Eidesstatt bezeugen,Sie haben sicher ihre Frau ihrem Vermieter gemeldet,der das vermerkt hat, Ihre Frau musste sich ja auch ummelden und sie und bestimmt Umzugshelfer/Freunde können das bestätigen :smile:

Was jetzt tun?
Ich würde eine Vergleich vorschalgen. Entweder suchen Sie eine Schuldnerberatung auf oder versuchen sich selbst daran. Machen Sie die Situation klar,auch dass sie das nicht zahlen können und je nach Höhe eine Ratenzahlung oder den Verzicht auf einen Teil der Summe zu erreichen.
Eventuell könnte die Einschaltung von Medien alle „Escher“ oder „Akte“ etwas bringen. Da schlechte Presse in diesem Bereichen eben doch kein gutes Aushängeschild ist. OFt lenken sie dann ein und begnügen sich mit den gerechtfertigten Kosten.

Leider sollten Sie sich im Klaren darüber sein,dass eine Amtlicher Mahnbescheid eine Vollstreckbarkeit von 30 Jahren bedeutet.
Würde Ihre Frau die Eidesstattliche Versicherung abgeben,wäre was das betrifft 3 Jahre Ruhe. Aber der Gläubiger kann Konto und Gehaltspfändungen beantragen. Dafor schützt nur ein P-Konto (kann man bei jeder Bank sein Girokonto in eins umwandeln lassen).

Bitte bedenken Sie auch:mit jedem Tag quasi laufen Zinsen usw. an. Bitten Sie auf jeden Fall um Stundung der Zinsen,zeigen Sie Bereitschaft den Sachverhalt zu klären. DIe Beratung einer Schuldnerberatung ist wirklich hilfreich und keine Schmach. Sie beraten wie sie vorgehen können/sollten und wissen um Ihre Rechte. Sollten die Schulden sehr hoch sein könnten sie im außergerichtlichen EInigungsversuch (Vergleich zb.) Anmerken dass sonst eine Verbraucherinsolvenz ins Haus steht die,jeh nach den Vermögensverhältnissen Ihrer Frau (Sie haften im Übrigen nicht mit wenn Sie nichts unterschreiben) ein NUllplan sein könnte,dann sehen die da garnichts. Und der Besuch verpflichtet Sie grundlegend zu nichts.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und Kraft,egal für welchen Weg Sie sich entscheiden.

LG

Chefkoch1987,
leider ist da rechtlich wirklich wenig zu machen, aber vielleicht menschlich. Versucht doch noch einmal mit den Stadtwerken zu reden, da sitzen ja auch nur Menschen, da es aber schon bis zum Gerichtsvolzieher ging, denke ich das es schwer wird, aber vielleicht, könnt ihr euch auf eine kleinere Summe einigen. Ein kleiner Tip:Sei schlauch, stell dich dumm. Ich habe bei Behörden und Co, die erfahrung gemacht, desto dümmer und hilfloser man sich dastellt, umso mehr Hilfe bekommt man.

Viel erfolg,
Armour

Hallo,

ich glaube, Du hättest Dich wirklich selber bei den Stadtwerken abmelden müssen.
Wir haben das zumindest immer so gehandhabt, dass wir uns den Zählerstand beim Auszug aufgeschrieben haben und das dann umgehend den Stadtwerken zuleitet haben.
Genauso auch bei den Anmeldungen.
Ich nehme mal an, dass Ihr jetzt nicht umhin kommt, die Rechnung zu bezahlen. Es sei denn, der Vermieter hat inzwischen einen neuen Nachmieter und der hat den Strom verbraucht. Aber das zu beweisen, ist recht schwierig und auch teuer.

Mit freundlichen Grüßen
Beethoven

Tja, würde ich auch sagen. Denn die Frist, in der ihr Widerspruch hättet einlegen können, dürfte wohl verstrichen sein.

Habe heute mit meiner Rechtschutz versicherung gesprochen und
die haben mir gesagt da können die nix mehr machen weil wir zu
lange gewartet haben und einfach das Geld bezahlen sollen.

Kann man da wirklich nix mehr Rechlich machen?

Ich hoffe es kann mir einer Beantworten weil ich weis nicht
mehr weiter…

Mfg Koch

Hallo Herr Koch,

an sich ist es so, dass man den Strom bei den Stadtwerken selbst abmelden muss und zudem auch den Wert der letzten Ablesung (zum Auszug am besten) mitteilt. Der Vermieter muss den Stadtwerken natürlich Zugang zum Stromzähler verschaffen, wenn Sie keinen Zutritt zu diesem haben und den Wert somit nicht ablesen können.

Ich habe es so verstanden, dass Sie wahrscheinlich nichts Schriftliches über die Abmeldung haben, da Ihre Frau nur dort angerufen hat. Und da nun auch ein vollstreckbarer Titel in Form des Mahnbescheids vorliegt, kann man nach meiner Auffassung eher nichts mehr machen. Vielleicht hilft es, falls Sie noch das Kündigungsschreiben o.ä. von Ihrer Frau für die alte Wohnung haben oder den Vermieter so lange anschreiben, bis er eine Kopie der Bestätigung herausrückt. Diese könnte den Stadtwerken dann vorgelegt werden. Damit würde man nachweisen können, dass kein Strom mehr bezogen wurde, da Ihre Frau ja nach dem Kündigungseintritt nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat.

Auf jeden Fall ist es jetzt wichtig, sich mit der vollstreckenden Behörde bzw. dem Gerichtsvollzieher, der die eidesstattliche Versicherung abnehmen will, in Verbindung setzt und den Termin nicht verstreichen lässt o.ä.

Wenn die Rechnung der Stadtwerke nicht allzu hoch ist, ist es sicher besser, diese erstmal zu bezahlen (geht auch „unter Vorbehalt“), um weitere Kosten der Zwangsvollstreckung zu vermeiden. Hierzu einfach noch ein Schreiben verfassen, dass die Zahlung vorerst „unter Vorbehalt“ erfolgt, bis die Angelegenheit geklärt ist. Was die Kosten des Mahnbescheids und der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung betrifft, sind diese wahrscheinlich zu zahlen, da Ihre Frau dem Mahnbescheid wahrscheinlich nicht widersprochen haben wird und die Forderung sozusagen stillschweigend anerkannt hat bzw. einfach die Frist versäumt hat.

Vielleicht kann Ihnen Ihre Rechtsschutz die Kosten für die Beauftragung eines RA für die Regelung der Angelegenheit mit den besagten Stellen übernehmen. Das würde ich am besten noch einmal anfragen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen. Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.

Viele Grüße

Hallo,
Wenn Ihre Frau die Krankheit mit einem ärztlichen Attest belegen kann, ist Sie zunächst einmal entschuldigt. Des weiteren sollte Sie sich von Ihrer Rechtsschutz eine Deckungszusage für eine anwaltliche Beratung geben lassen, sich vom Rechtsanwalt beraten lassen und eventuelle mögliche Schutzmaßnahmen einleiten lassen. Der Rechtsanwalt rechnet in der Regel mit der Rechtsschutzversicherung direkt ab. Ich sehe in ihrem Fall gute Erfolgsaussichten, denn ein Stromzähler gehört zur Wohnung auch wenn er sich im Keller befindet! Jeder Mieter hat ja auch die Möglichkeit seinen Energieversorger selbst zu wählen, also ist der Mieter für die An- und Abmeldung zuständig und nicht der Vermieter!
Tut mir Leid das ich erst heute geantwortet habe, aber in Ihrem Fall ist Eile geboten! Es ist noch nicht zu Spät!
M.f.G gotte

um eine Meinung anbzugeben müßtten Details bezüglich Vertragsbedingen mit den Stadtwerken und dem Vermieter geklärt werden. Wenn eine Anwalt dies geprüft hat und keine Mögklichkeiten sieht, sehe ich Schwarz. Tut mir leid.
Kaki47