Hallo,
wenn jemand seinen Führerschein abgeben musste und nichts trotz angeblicher Einschreiben davon wusste, muss er dann für die Gebühren aufkommen?
Angeblich sind mehrere Einschreiben mit Zustellurkunde beim Betroffenen angekommen, dieser bestreitet das aber und hat auch Zeugen (Ehemann und Eltern) dafür.
Desweiteren sollen mehrfach ohne Ankündigung Aussendienstmitarbeiter den Betroffen zu hause aufgesucht haben. Dieser war aber nicht da und hatte auch keine Nachricht im Briefkasten. Bei den Eltern waren diese Aussendienstmitarbeiter auch angeblich, jedoch wissen die Eltern (sind immer zuhause) nichts davon.
Nun stehen Kosten in Höhe von knapp 500 EURO aus und eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ist das alles rechtens??
Bitte dringend um Hilfe, da ein Vollstreckungsbescheid angekündigt wurde.
moin,
mal ganz sachlich: einschreiben mit zustellurkunde gibt es nicht:
es gibt entweder einschreiben, wo jemand den empfang quittiert hat - diesen empfaenger kann man erfragen.
und dann gibt es die postzustellungsurkunde, auf der der zusteller bei nichtantreffen protokolliert, was er genau mit dem schreiben gemacht hat - auch dieses ergebnis kann man abfragen.
zeugen, die mitbehaupten, etwas waere NICHT angekommen, sind wertlos!
irgendwas stimmt da nicht…
gruss
khs
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moin,
mal ganz sachlich: einschreiben mit zustellurkunde gibt es
nicht:
Eins vorweg: Ich nehme keine Stellung zur Sache.
Nur eine Anmerkung: Vielleicht sind mit EINSCHREIBEN MIT ZUSTELLUNGSURKUNDE ganz einfach Einwurfeinschreiben gemeint.
Hier muss sie der Postbote nicht an der Haustür einer Person aushändigen, sondern sie nur in den Briefkasten einwerfen. Aber auch dieser Einwurf wird von ihm protokolliert.
Und bei Ämtern werden diese Einwurfeinschreiben genau so behandelt wie ein „normales“
Gruß
Jürgen
es gibt entweder einschreiben, wo jemand den empfang quittiert
hat - diesen empfaenger kann man erfragen.
und dann gibt es die postzustellungsurkunde, auf der der
zusteller bei nichtantreffen protokolliert, was er genau mit
dem schreiben gemacht hat - auch dieses ergebnis kann man
abfragen.
zeugen, die mitbehaupten, etwas waere NICHT angekommen, sind
wertlos!
irgendwas stimmt da nicht…
gruss
khs
Hallo,
wenn jemand seinen Führerschein abgeben musste und nichts
trotz angeblicher Einschreiben davon wusste, muss er dann für
die Gebühren aufkommen?
Angeblich sind mehrere Einschreiben mit Zustellurkunde beim
Betroffenen angekommen, dieser bestreitet das aber und hat
auch Zeugen (Ehemann und Eltern) dafür.
Desweiteren sollen mehrfach ohne Ankündigung
Aussendienstmitarbeiter den Betroffen zu hause aufgesucht
haben. Dieser war aber nicht da und hatte auch keine Nachricht
im Briefkasten. Bei den Eltern waren diese
Aussendienstmitarbeiter auch angeblich, jedoch wissen die
Eltern (sind immer zuhause) nichts davon.
Nun stehen Kosten in Höhe von knapp 500 EURO aus und eine
Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ist das alles rechtens??
Bitte dringend um Hilfe, da ein Vollstreckungsbescheid
angekündigt wurde.
Hallo,
Anwalt suchen, bei den Behörden (Ämtern) kommt man alleine leider nicht weit!
Gruß