Probleme mit Vermieterin

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und zwar, war ich heute Freunde besuchen und als ich wieder Nachhause kam, bemerkte ich, dass in meiner Wohnung ein Schlüssel fehlt und einige Möbel verrückt waren.
Da es schon des Öfteren vorkam, dass meine Vermieterin ohne mich vorher zu informieren in meine Wohnung ging, habe ich sie gefragt ob sie evtl. dort war. Dies wurde bejaht mit der Begründung, dass ein Handwerker meine Gastherme angucken wollte. Allerdings wurde ich dazu nicht informiert.
Ich habe ihr auch schon mehrfach gesagt, dass ich gerne vorher informiert werden würde. Dazu kam nur die aussage: Sie kann machen was sie will, weil ihr die Wohnung gehört. Auch ist meine Vermieterin einfach so in meine Wohnung geplatzt ( auch bei meiner Anwesenheit).
Des weiteren, untersagt sie mir Besuche von Freunden vor allem weibliche. Wenn müsste ich diese vorher bei ihr anmelden. Und diese würde sie sich dann erstmal genauer ansehen, da ich ja nur „Assi´s“ als Freunde hätte (z.B. meine beste Freundin hat bunte haare, ist gepierct und Tätowiert dazu muss ich sagen sie hat eine Familie ihr Abitur und ihren festen Job sieht nun mal nur nicht aus wie die Norm) in dieser Hinsicht wurde mir auch schon gedroht von meiner Vermieterin, dass wenn sie meine beste Freundin nochmal sehen würde rauswerfen würde.
Ich weiss absolut nicht was ich noch tun kann, ich habe ihr mehrfach gesagt, dass sie dies unterlassen soll. Einfach ausziehen ist nicht so einfach, da ich aus Gesundheitlichen gründen zurzeit Arbeitsunfähig bin und daher auf das Amt angewiesen bin. Beim Mieterbund habe ich versucht mich zu informieren, allerdings verlangen diese eine Gebühr von 90Euro die ich nun mal nicht so einfach aus dem Ärmel schütteln kann.
Über Tipps würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen
Pitter82

Geht gar nicht. Läge ein Notfall (Rohrbruch z.B.) vor, dann ja. Ist aber hier nicht gegeben.

Das ist wohl der größte Schwachsinn, den man erzählen kann.

Jetzt wird es langsam lächerlich. Wen du einlädst geht die gute Frau mal genau einen Scheißdreck an.

Den Blödsinn ignorieren. Wenn es zu krass wird, einen Anwalt einschalten.

Zustimmung zu allem, was soeben gesagt wurde.
Darüber hinaus die Vermieterin informieren, dass sie nur nach vereinbarter Absprache in die Wohnung darf. Ausgenommen in Notfällen, wie dem bereits erwähnten Rohrbruch. Schloss tauschen, damit sie gar nicht mehr reinkommt.
Ihr eine Klage über Hausfriedensbruch ankündigen, für den Fall, dass sie nochmals versuchen sollte, ohne gemeisam getroffene Vereinbarung in die Wohnung zu gehen.
Statt zum RA zu gehen, Mitglied eines Mietervereins werden, dann bekommst du für einen geringen Beitrag jahrelang rechtsanwaltliche Beratung.

Natürlich darf deine Vermieterin nicht ohne dein Wissen in die Wohnung, das wäre Hausfriedensbruch. Sie darf ohne dein Einverständnis nicht einmal einen Schlüssel haben. Ich würde nun den Schließzylinder austauschen. Dazu brauchst du die Zustimmung deiner Vermieterin nicht. Ein Kündigungsgrund ist das auch nicht. Du musst nur den alten Schließzylinder aufbewahren und bei deinem Auszug wieder einbauen.
Besuch darf sie dir natürlich nicht verbieten. Alles was sie diesbezüglich von sich gibt, kannst du getrost ignorieren.

Hallo,

Das kannst Du recht leicht unterbinden, verbaue einen neuen Schließzylinder. Die Vermieterin bekommt dann natürlich keinen Schlüssel. Das kannst Du gleich heute erledigen. Für einen späteren Auszug solltest Du natürlich den alten Zylinder samt Schlüssel aufheben.

Ja, Du bist verpflichtet Handwerker (die im Auftrag des Vermieters handeln) und dem Vermieter der Wohnung Zugang zu gewähren - doch die müssen einen triftigen Grund haben und sich vorher mit angemessener Frist (üblicherweise eine Woche) ankündigen. „Einfach mal nach dem rechten sehen“ reicht als Grund nicht aus.

Das ist teilweise richtig. Es ist ihr Eigentum, befindet sich aber momentan in Deinem Besitz. Und damit stehen Dir diverse Rechte zu. Unter anderem das Recht, dass Du darüber bestimmst, wer in die Wohnung kommt. (Von oben genannter Ausnahme abgesehen.)

Das könnte von einem Richter als Hausfriedensbruch gewertet werden.

Nein. Musst Du nicht. Solange die Gäste nicht längere Zeit bei Dir einziehen, must Du sie dem Vermieter nicht melden.

Wenn Sie den Mietvertrag mit dieser Begründung kündigen würde, würde ganz sicher ein Gericht die Kündigung kassieren. Der Gesetzgeber hat hohe Hürden für Kündigungen durch den Vermieter aufgestellt.

Naja, die Beitrittsgebühr und die folgende Jahresgebühr dürfte immer noch preiswerter sein als ein Anwalt - irgendwas sagt mir, dass Du über kurz oder lang professionellen Beistand brauchen wirst.

Auch wenn es schwierig wird, eine neue Wohnung zu finden, solltest Du Dich damit befassen. Die psychische Belastung kann deutlich größer werden als der einmalige Streß, sich eine neue Wohnung zu suchen.

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Grüße

[Beitrag editiert vom www Team]

Hi,

wir kennen uns? :wink:
Mal weg von den rechtlichen Hinweisen ein Tip zum Verhalten.

Ich kenne es durchaus, dass man wegen seines Aussehens blöd angemacht wird (klar, das provoziere ich ja auch mit einem Aussehen außerhalb der „Norm“); es vergeht nicht eine Woche, in der ich mir nicht hinter meinem Rücken anhören muss, ich wäre eine Asitusse, die unter der Brücke wohne und sich nichts leisten könnte…

Ehrlich, in 20 Jahren Punk habe ich gelernt, dass es das beste ist, diese Kommentare nicht unbeachtet im Raum stehen zu lassen. Nett und freundlich dem Agressor mitzuteilen, dass genau diese Einstellung doch recht oberflächlich sei, man beurteile ja schließlich auch ein Buch nicht nach dem Einband, reicht meistens. Mit patzigen Antworten bestätigt man nur die Vorurteile!!

Vielleicht ergibt sich ja mal ein zufälliges Treffen zwischen deiner besten Freundin und deiner Vermieterin.

Gruss,
Little.
Lila-Pink auf dem Kopf, einige sichtbare Piercings und Tattoos

So schnell wie möglich das Schloss der Wohnungstür austauschen. Und der Vermieterin KEINEN ersatzschlüssel überlassen - denn darauf hat sie keinerlei Anspruch!

Des weiteren sollte man dringend die Dame mal darauf hinweisen, dass das eigenmächtige Betreten der vermieteten Wohnung als Hausfriedensbruch strafbar ist. Und mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden kann:
https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

Und natürlich hat sie mit Besuchern des Mieters auch nichts zu tun, solange dieser Besuch sich nicht völlig daneben benimmt.
Gruß
anf

Hallo,
dafuer brauchst Du diese beiden Masse http://www.aufsperrdienst-klein.de/s/cc_images/cache_2418526462.jpg?t=1291818407 wenn es ein solcher Schliesszylinder ist, und vielleicht noch jemanden der schraubt.

1 Like