Schönen guten Tag. Möchte evtl. bei einen Online Shopeine Couch kaufen
Der Händler hat wohl ein ladengeschäft bietet alle seine Angebote ausdrücklich zur selbstabholung an und schreibt daß ein Transportauftrag stehts seperat zu vereinbahren ist und unabhängig kauf möglich ist.
Was passiert wenn ich widerrufe? Bekommen ich dann meine Versandkosten zurück oder muß ich das alles selber zahlen.
Was passiert wenn ich widerrufe? Bekommen ich dann meine
Versandkosten zurück oder muß ich das alles selber zahlen.
Besteht ein Fernabsatzgeschäft? Die Widerrufs- und Rückgaberechte sind für den Fernabsatz vorgesehen. Die rechtliche Definition von Fernabsatz kann man hier noch mal nachlesen http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html § 312b Fernabsatzverträge
Lies nach ob du ein Widerrufs- oder Rückgaberecht hast. Ein Widerrufsrecht sollte etwa so lauten:
„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.“
Ich würde daraus folgern, dass eine Couch mit Wert von über 40 Euro bei Widerruf (wenn ein solches Widerrufsrecht besteht) auf Kosten des Verkäufers abgeholt werden muss.
Man sollte darauf achten, ob das ein Händler mit gutem Ruf ist (existieren Bewertungen?). Bei manchen Händlern ist es schon vorgekommen, dass die versucht haben sich vor ihren gesetzlichen Pflichten zu drücken.
Was passiert wenn ich widerrufe? Bekommen ich dann meine
Versandkosten zurück oder muß ich das alles selber zahlen.
Hallo,
die Versandkosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Lediglich die Rücksendung der Couch kann zu Lasten des Verkäufers gehen. Er kann aber in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch eine Mindestgrenze festlegen, bis zu deren Warenwert der Käufer die Rücksendekosten trägt. Ein paar Infos, worauf man bei Onlineshops achten sollte, gibt es übrigens unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/stolperfallen-…. Lediglich, wenn ein Versand ins Ausland erfolgt und hierfür keine expliziten Versandkosten angegeben werden, hat der Käufer eine Grundlage, sich zu wehren.
die Versandkosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Das kann man ja wohl so allgemein nicht sagen. Man könnte sagen Selbstabholungskosten sind vermutlich nicht erstattungsfähig, aber hier war ja optional Selbstabholung oder Versand angeboten.
Bei einem Fernabsatzgeschäft trägt der Verkäufer im Widerrufsfall immer die Hinsendekosten, das haben diverse Gerichte (Karlsruhe?, EuGH?) schließlich entschieden.
Lediglich die Rücksendung der Couch kann zu Lasten des
Verkäufers gehen.
Er kann aber in seinen allgemeinen
Geschäftsbedingungen auch eine Mindestgrenze festlegen, bis zu
deren Warenwert der Käufer die Rücksendekosten trägt.
40 Euro Klausel, die hoffentlich genauso lautet, wie im Gesetzesmuster vorgegeben. Eine beliebige Grenze darf der VK nicht festlgen.