Hallo Forum,
Ich wende mich jetzt an Euch, weil ich mit einem Problem nichtmehr weiterkomme.
Ich muss jetzt mal ein bissel weiter ausholen, damit das Problem auch plausibel wird.
Also im Jahre 1971 heiratete meine Oma einen Mann, der seit 1970 mit ihr in ihrem Haus wohnte (der einfachheit halber nenne ich ihn mal Opa). Kurz vor der Hochzeit hatte meine Oma das Haus meiner Mutter überschrieben. Von 1971 bis 1998 wurde das Haus von beiden bewohnt und auch notdürftig instand gehalten. 1995 wurde die Heizung und die Fenster erneuert. 1998 starb meine Oma. Meine Mutter sagte dem Opa zu, daß er im Haus wohnen bleiben könne (bei Übernahme der lfd. Kosten, keine Miete).
Im Jahre 2000 machte sich meine Mutter selbstständig. Damit das Haus in Folge einer eventuellen Insolvenz nicht gepfändet wird, schenkte sie es mir und lies sich ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen.
Ab dem Jahre gab es Probleme mit dem Abwasserzweckverband. Die bestanden darauf, daß auf dem Grundstück eine Klärgrube gebaut wird. Den Schriftverkehr leitete ich an meinen Vater weiter, der eine Reglung mit dem Opa (eventuell Miete, Rate oder Kostenübernahme durch den Opa). Als mein Vater im Frühjahr 2003 plötzlich verstarb, ging ich davon aus, daß das Problem geregelt ist.
Vor 2 Wochen erhielt ich ein Schreiben vom Abwasserzweckverband, in dem mir eine letzte Frist bis November 2003 eingeräumt wurde, die Klärgrube zu errichten, ansonsten wird das Haus baupolizeilich gesperrt (mit einem Ordnungsgeld von 5000 Euro). Außerdem meldete sich der Bezirksschornsteinmeister, weil der Schornstein dringend saniert werden muss.
Da ich selber zZt. eine Wohnung ausbaue, habe ich kein Geld übrig, um die Klärgrube und den Schornstein zu bezahlen. Mein Opa, der vor einigen Tagen am Herzen operiert wurde, ist nicht bereit, eine Zahlung in irgendeiner Form zu leisten (er droht sogar mit Selbstmord, wenn ich das Thema auch nur anspreche), ein Auszug aus dem Haus kommt für ihn auch nicht in Frage. Auch seine Familie will von dem Problem nichts wissen. Da er sich ungerecht behandelt fühlt (moralisch sieht er sich als Hauseigentümer), will er jetzt über einen Anwalt prüfen lassen, ob ich ihm für die Fenster und die Heizung nochetwas zahlen müsse.
Ich weiss nicht mehr weiter und hoffe, daß Ihr mir helfen könnt.
Danke das Ihr den Artikel gelesen habt
Stefan