Probleme mit Wohnungskündigungstermin

Hallo zusammen!

Ich habe mit folgender Lage zu tun und hoffe, dass mir jemand helfen kann:
Wir haben unsere Vermieterin vor einiger Zeit gefragt, ob wir mit verkürzter Kündigungszeit aus unserer Wohnung ausziehen können (2er WG), da die Heizung andauernd ausfiel und wir auch sonst so manches Problem mit der Wohnung hatten. Sie hat uns dies erstmal zugesagt. Einige Tage später kam die Nachricht, dass wir bis zum 1. April ausziehen sollen. In dem Brief stand außerdem: „Sie haben eine Kündigungszeit von drei Monaten zum Monatsersten“.
Kann mir jemand sagen, was das bedeutet?

Ich habe die Kündigung zum Monatsersten schriftlich bestätigt. Daraufhin kam eine erneute Bestätigung der Kündigung zum 1. April zurück, allerdings jetzt mit einem Hinweis auf einen Übergabetermin ENDE April.

Wie passt das zusammen und wie soll ich darauf reagieren? Soll ich in einem neuen Brief das Kündigungsdatum auf den 31.3. zu ändern, da man ja eigentlich - wie ich herausgefunden habe - offenbar in der Regel zum Monatsende kündigen muss?
Aufgrund des oben genannten Zitats und weil die Vermieterin geschrieben hat, wir sollen die Wohnung bis zum 1. April räumen, bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass das so passt.

Was soll ich tun?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Grundsätzlich muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen. Diese muss bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein. Beispiel: Hätte ich bis zum 3. Februar gekündigt, dann wäre die Kündigung zum 30.04. gültig. Wenn ihr noch nicht gekündigt habt, ich meine schriftlich, dann hättet ihr nicht einmalein Anrecht auf die Kündigung. Würdet ihr es jetzt nachholen, also am 23.2., dann wäre eure Kündigung erst zum 31.5. gültig.

  1. nach BGB sind 3-Monate Kündigungsfrist, egal ob vor dem Datum Ausgezogen wird. Ausnahme nach Wohnungsübergabe, wenn Mieter keinen Schlüssel und keine Verfügungsgewalt mehr und Vermieter Wohnung anderweitig vergeben hat. Dann entfällt die Bis zum Ende der Kündigungsfrist dem Vermieter zustehende volle Miete.

Hallo,

wenn im Vertrag drin steht, das man 3 Monate Kündigungsfrist hat berechnet sich das wie folgt:

Kündigt man bis zum 3. eines Monats und geht die Kündigung auch bis dahin beim vermieter ein, zählt der Monat noch mit ansonsten nicht.

Bsp.:
Kündigung geht bis zum 3. Februar bei der Vermieterin ein, dann ist am 30.04.2012 Schluss.

Geht die Kündigung am 4. Februar oder später bei Ihr ein dann ist am 30.05.2012 Schluss

So berechnet sich das im Normalfall. Also einfach mal im vertrag schauen.

Wenn beide aus der WG ausziehen wollen, müssen auch beide die Kündigung unterschreiben, sonst bleibt derjenige der nicht unterschrieben hat weiterhin Mieter.

Gruß

Danke für die schnellen Antworten!

Gilt das alles auch so, wenn mit der Vermieterin abgemacht wurde, dass auf die 3-monatige Kündigungsfrist verzichtet wird? Uns wurde ja sogar zuerst schriftlich zugesichert, dass wir bis 1. April die Wohnung räumen sollen. Daraufhin habe ich mir natürlich bereits eine neue Wohnung gesucht. Jetzt besteht die Gefahr, dass ich 1-2 Monate doppelt bezahlen muss…
Haben wir mit diesem Schreiben gar nichts in der Hand?

Gruß

Hallo,
vielleicht liegt ein Tippfehler mit dem 31.04. vor.
Ich würde hergehen und der Vermieterin schreiben, dass sie den Termin 01. April bestätigt hat und es somit als Termin steht und dann sofort einen Termin zur Übergabe der Wohnung vorschlagen.
Dann abwarten was passiert.
Wünsche viel Erfolg, lG

Hallo Reitermaniac,

nun, die offizielle Mieter-Kündigung läuft drei Monate zum Monatsende.
Wenn der Vermieter die Kündigung zum 01.4.12 schriftlich ausspricht und Sie diese Aussage schriftlich bestätigen ist dieser Termin bindend.
Die Übergabe würde ich am 01.04.12 durchführen. Geben Sie dem Vermieter eine akzeptable Uhrzei schriftlich vor.

Gruß Fred

Jede Antwort auf Deine Frage wäre eine Rechtsberatung. Als Nichtjurist bin ich dazu nicht befugt.

vnA

Das hört sich so richtig nach Mieterverarsche an.
3 Monatige bedeutet: die Kündigung muss die Vermieterin spätestens am 04.01 2012 erreicht haben, um am 31.03.2012 wirksam zu sein.

Ich würd euch raten den nächsten Mieterverein zu kontaktieren.
Da bekommt Ihr, führ kleines Geld, rechtsverbindliche Auskünfte.

Und zum Tehma Heizungsausfall hab ich auch was_

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung…