Wohngemeinschaft (Praktikum von September 2012 bis Februar 2013)
3 Studenten und Vermieterin zusammen in einem Reihenhaus ca. 20 Jahre alt
Mietdauer 0,5 Jahre
Kaution 450 Euro
Miete 150 Euro Nebenkosten 200 Euro
Kurz vor dem Auszug eröffnet die Vermieterin
das das Treppengeländer zu streichen wäre und dies beim Maler 620 Euro kostet und Vermieter das auf alle umlegt
das die Spülmaschine (älteres Modell) defekt ist und Sie das auf alle umlegt. Vermieter unterstellt das jemand an der Maschine geschraubt hat und Sie deshalb jetzt defekt wäre
das das Bad zu streichen wäre und Sie das auf alle umlegt für 400€ weil laut Ihr nicht stoss gelüftet wurde.
Ist das so rechtens. Kann sie alles umlegen. Beim Auszug wurde eine Übergabe gemacht wo die ersten 2 Punkte vom Vermieter als Mangel aufgeführt wurde
das Treppengeländer ist Sache des Vermieters und darf nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Spülmaschine ist Sache des Vermieters nur wenn er nachweisen kann, dass eine Beschädigung vorsätzlich erfolgte und nachweisen kann, wer es war, pauschal dürfen die Kosten nicht umgelegt werden.
Durch die Kürze der Mietzeit entfällt eine Renovierungspflicht.
In den Mietverein eintreten, der Jahresbeitrag ist nicht hoch und man kann bei Fragen immer darauf zurückgreifen.
Es scheint fast so, dass sich da jemand schnell das Haus renovieren lassen will…
wichtig wäre zu wissen, in welchem Zustand das Treppengeländer + Spülmaschine beim Einzug war.
Hallo,
das Treppengeländer ist Sache des Vermieters und darf nicht
auf die Mieter umgelegt werden.
Das Treppengeländer könnte sich auch in der Mietwohnung befinden.
Spülmaschine ist Sache des Vermieters nur wenn er
nachweisen kann, dass eine Beschädigung vorsätzlich erfolgte
und nachweisen kann, wer es war, pauschal dürfen die Kosten
nicht umgelegt werden.
Man sollte auch an eine fehlerhafte Bedienung der Spülmaschine denken.
Durch die Kürze der Mietzeit entfällt eine
Renovierungspflicht.
Es kommt hier auf den Umgang der Mietsache durch den Mieter an.
In den Mietverein eintreten, der Jahresbeitrag ist nicht
hoch und man kann bei Fragen immer darauf zurückgreifen.
Sinnvoller wäre der Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung.
Es scheint fast so, dass sich da jemand schnell das Haus
renovieren lassen will…
Dies kann möglich sein.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass die Mieter ettliche Schäden in der Wohnung hinterlassen haben und dies innerhalb von 6 Monaten.
Könnte es sein, dass der Mieter der Wohnung eine Privathaftpflichtversicherung hat - dann schnellstens dort melden.
nein ist nicht rechtens das Verhalten des Vermieters.
Das bei Übergabeprotokoll die 2 Punkte als Mangel angegeben wurden bestätigt schon dass diese Probleme vor Einzug vorhanden waren.
Was den Flur angeht bzw das Streichen, solange dies nicht im Mietvertrag festgehalten wurde, gilt nach wie vor die Regel dass Vermieter für Optische Verschönerung bzw. Schönheitsreparaturen aufkommen müssen. Ich kenne nämlich einen gleichen Fall.