Probleme nach Gebrauchtwarenverkauf

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche mein Auto verkauft.
Nun habe ich gestern Abend (genau eine Woche später) eine Mail von der Mutter (!) des Käufers bekommen, dass sie mir vorschlägt das Auto zurückzunehmen oder Rechnungen zu zahlen, sonst werde ich von ihrem Anwalt hören.

Das kam so:
Mein Auto ist schon etwas betagt 2/98 und hat etliche optische Mängel die ich auch in der Anzeige erklärt habe. Ich habe das Auto ca. 1500€ billiger als vergleichbare Angebote angeboten zwecks den Mängeln.
Mein Auto hatte aber noch ein Problem: es ging ab und zu beim bremsen/ herunterschalten einfach aus. Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht und es ist ihm auch 2mal passiert. Meine Info dazu war, dass man das Standgas nachstellen kann was ich ihm auch gesagt habe. Er hatte noch einen Freund dabei, der ihm von dem KAuf abgeraten hat und ich habe eigentlich auch sämtliche Mängel erzählt, sodass das Auto nicht gerade im guten Licht dastand.
Er kaufte es aber trotzdem. Nun kam eine Mail, dass ich (wie gesagt)das Auto zurücknehmen soll, da es dauernd ausgeht, bzw. die Reparatur bezahlen. Anscheinend hat meine Info nicht gestimmt, was mich allerdings wundert, da ich in einer Ford Werkstatt nachgefragt habe und er auch kurz was rumgestellt hatte und ich den Eindruck hatte, dass er weniger oft ausgeht.
Desweiteren ist das Beifahrerschloß und das Kofferraumschloß nicht mit dem Schlüssel aufsperrbar (was ich nicht mal wusste, da ich das Auto nur 6 Monate hatte und immer über die Fahrertür hineingelangt bin). Die Käufer sprechen un von „arglistiger Täuschung“ und wollen mir ihren Anwalt an den Hals hetzen. Ich habe das Auto sogar im Kaufvertrag als Unfallwagen wegen den Mängeln angegeben.
Ich bin rechtsversichert und sehe eigentlich kein weiteres Problem darin, ausser dass ich eigentlich nichts böses erreichen wollte, und nun so eine Mail bekommen habe. Ich habe das Auto mit gutem Gewissen verkauft und hätte es auch nicht weitergefahren, wenn die Versicherung nicht so teuer gewesen wäre.

Was meint denn ihr dazu? Sind die Käufer im Recht? Soll ich die Rechnungen zahlen (140€ für das Geschwindidgkeitssteuergerät- das is ja eigentlich kein Geld, oder? Ich meine das Auto ist 9 Jahre alt! Ist ja klar, dass man etwas daran machen muss?)
Den Rest werde ich auf jeden Fall nciht zahlen (Schlösser, Voruntersuchung) da sie ja verpflichtet sind das Auto durchzuchecken oder?

Ich fühle mich eher auf den Schlips getreten (vor allem weil es sein Mutter macht?) und mir geht es hier erstmal grundsätzlich um: wer ist im Recht? (ich will keine Rechtsberatung, was hier ja nicht erlaubt ist, sondern will nur eure Meinung hören:smile:)

Danke für die Hilfe

Liebe Grüße

Hias

Hallo,

mein Tipp: An solchen Sachen verdienen nur die Anwälte, und zwar nicht so knapp.

Nimm den Karren zurück, zahle das Geld zurück. Fertig. Alles andere kostete NUR Nerven und viel viel Geld an Anwälte und Gerichte.

Verkaufe den Wagen erneut und gib alles an und erwähne alle Mängel im neuen Kaufvertrag.

Oder verkaufe ihn an die „Bakschisch-Dealer“ für in den Export. Weg damit und Ruhe.

Wer nun im Recht ist oder nicht in Deinem Fall, ist für mich unerheblich. Mir wäre die Ruhe danach wichtiger. Erklären würde ich der Frau aber auf alle Fälle: Keine Arglistige Täuschung, einige Mängel unbekannt, da nur 6 Monate Besitzer und würde sie eine Verpflichtungserklärung bei Rückgabe unterzeichnen lassen, daß sie alle Drohungen mit Anwalt zurückzieht. Selbstverständlich darf sie den Wagen bringen.

gruß
dennis

Hallo,

ganz einfach: War die Gewährleistung beim Verkauf ausgeschlossen? Waren die Mängel im Vertrag aufgenommen bzw. gibt es Beweise dafür, dass darauf hingewiesen wurde? Bei bestehender Rechtschutzversicherung geht man einfach zum Anwalt und lässt sich beraten.

Gruß vom Wiz

Hi!

Vermutlich soltlest Du die Frage besser im rechtsbrett stellen und den genauen Wortlaut des Kaufvertrages angeben.

Generell: bei Verkauf von privat an privat unter Verwendung eines Standard-Kaufvertrages ist die Gewährleistung und Sachmängelhaftung üblicherweise ausgeschlossen (aber bite nochmals prüfen!).
Zum Testen des Fahrzeuges macht man eine Probefahrt, dann kauft man und muss dazu stehen. Der Käufer sieht es offenbar so, dass er zudem ein Anrecht auf eine ausgiebige Testphase nach dem Verkauf hätte.

Das würde ich als Verkäufer ablehnen und der Sache gelassen entgegen sehen. Laß´ sie doch drohen, wenn der Vertrag sitzt, kann Dir das weitgehend egal sein. Aber ich bin kein Anwalt, auf diese Aussagen gibt´s keine Gewähr.

Grüße,

Mathias

Hallo,

also danke schonmal für eure vielen Antworten. Da fällt mir echt ein Stein vom Herzen.

Zum Vertrag: Ich habe den Standard mobile.de Vertrag genommen, wo ein „Ausschluss der Sachmängelhaftung“ mit integriert ist. Leider habe ich die Mängel nciht direkt beschrieben, aber eben beschrieben. Ich habe auch Zeugen dafür, dass das Auto bei der Probefahrt abgestorben ist und sie es trotzdem genommen haben. Leider habe ich die Klausel „gekauft wie gesehen“ vergessen. Aber ich hoffe doch trotzdem dass ich recht gute Karten habe.
Ich denke ja nicht im Traum daran den zurückzunehmen. Ich hätte ja eher ein Problem das Ding zu verkaufen weil er jetzt ja abgemeldet ist, und keiner eine Probefahrt machen kann? Also ich würde kein Auto kaufen mit dem ich keine Probefahrt machen kann, und nochmal extra dazu zulassen kommt ja gar nicht in Frage!

Übrigens: KFZ Mechaniker bin ich auch nicht

ich gebe euch dann auch Bescheid was bei der Sache rauskommt, wenn es jemanden interessiert. Aber ich freue mich auch über noch mehr Ideen/ Kommentare dazu

Danke nochmal! jetzt kann ich auch wieder beruhigt schlafen

Grundsätzlich:
Wenn eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde, haftest Du nur für Mängel, die Du arglistig verschwiegen hast.
DAS nachzuweisen ist Sache (und Problem) des Käufers.
Eine Kurze Erklärung, dass (und wieso) Du die Mängel nicht kanntest/kennen konntest kannst Du ja verschicken.
Wenn der Käufer aber mit RA droht, dann geh besser selber zum RA (auch wegen der Rechtschutzverischerung) und ÄUSSERE DICH VORHER NICHT.