Guten Tag allerseits.
Ich schreibe nicht in meinem Interesse sondern eines unwissenden Freundes der seine erste Wohnung heute beziehen wollte.
Jetzt hat er die Wohnungsübergabe mit Scheuklappen durch geführt und die Wohnraumverwalterin fragte Ihn ob er irgendwelche Mängel beanstanden möchte. Natürlich hat er durch unwissenheit und zu großer vorfreude nicht auf diverse mängel geachtet und das Übergabe.- bzw Übernahmeprotokoll unterzeichnet.
Danach bin ich mit ihm nochmal durch die Wohnung gegangen und habe einige Mängel festgestellt.
Fensterrahmen total verschmutzt und aus meiner sicht nicht reperabel.
Fensterdichtungen rissig und nicht mehr dichtend.
Verrostete Heizkörper.
Der Teppich wurde lose auf den Estrich gelegt.
Wasserschaden an einer Tür.
Türzarge gebrochen und notdürftig vom Vormieter geklebt.
Und sonst noch diverse kleinere schäden an den Türen.
Jetzt wollten wir nachträglich noch diese mängel angeben aber die Wohnraumverwalterin weigert sich diese in das Protokoll zu übernehmen.
So auf die Art „Ist seine eigene schuld“!
Was soll er nun tuen diesbezüglich.
Schonmal danke im vorraus.
Guten Abend,
zunächst einmal bleibt die Frage, was in dem Protokoll steht, was ist dort festgehalten, in welchem detailierten Status und welchem Umfang …
Sodann ist festzustellen ob das Protokoll unterschrieben worden ist …
Mein Tip lautet wie folgt:
Ein Schreiben aufsetzen mit folgendem Inhalt:
Anläßlich dem Bezug der Wohnung und den damit anstehenden Reinigungsarbeiten sind mir folgende Mängel aufgefallen: und dann eine Auflistung der Mängel mit der Bitte diese zubeseitigen. An eine Frist
denken - mit so 3 Wochen ist man immer auf der sicheren Seite wenn es mal ein Richter zu lesen bekommt.
Der Zugang des SChreibens sollte nachweisbar sein (Einschreiben/Rückschein) oder den Empfang quittieren lassen.
Dann würde ich die Antwort abwarten.
Allerdings wäre ich mit der vorstehenden Aufzählung ein wenig vorsichtiger … verschmutzte Fensterrahmen sind bestimmt kein irreparabeler Mangel- zumindest nicht ohne weitere detailierte Erläuterungen und auch ob der Schaden an der Türe ein Wasserschaden ist muss man dann im Zweifel „beweisen“ - ich würde das vorsichtiger formulieren … Sieht aus wie - erweckt den Anschein eines möglichen etc.
Ich würde die „Mängel“ fotografieren, wenn es geht mit einer Kamera die das Datum auf das Bild projeziert - am besten mit einem Freund der das auch zur Not bezeugen kann.
Im Falle der Weigerung der Mängelbeseitgung in jedem Fall einen Fachkundigen Juristen hinzu ziehen, oder einen Mieterverein - unberechtigte Mietminderungen können zu einer Kündigung führen !