Probleme nach Wohnungsübernahme

Guten Tag allerseits.

Ich schreibe nicht in meinem Interesse sondern eines unwissenden Freundes der seine erste Wohnung heute beziehen wollte.
Jetzt hat er die Wohnungsübergabe mit Scheuklappen durch geführt und die Wohnraumverwalterin fragte Ihn ob er irgendwelche Mängel beanstanden möchte. Natürlich hat er durch unwissenheit und zu großer vorfreude nicht auf diverse mängel geachtet und das Übergabe.- bzw Übernahmeprotokoll unterzeichnet.

Danach bin ich mit ihm nochmal durch die Wohnung gegangen und habe einige Mängel festgestellt.

Fensterrahmen total verschmutzt und aus meiner sicht nicht reperabel.
Fensterdichtungen rissig und nicht mehr dichtend.
Verrostete Heizkörper.
Der Teppich wurde lose auf den Estrich gelegt.
Wasserschaden an einer Tür.
Türzarge gebrochen und notdürftig vom Vormieter geklebt.
Und sonst noch diverse kleinere schäden an den Türen.

Jetzt wollten wir nachträglich noch diese mängel angeben aber die Wohnraumverwalterin weigert sich diese in das Protokoll zu übernehmen.
So auf die Art „Ist seine eigene schuld“!

Was soll er nun tuen diesbezüglich.

Schonmal danke im vorraus.

Hallo Fragesteller/Fragestellerin,
aus meiner Sicht ist es unredlich, kurz nach einer Wohnungsübernahme diverse Sachpunkte, welche zukünftig auf einen „Schaden durch Nutzung“ zurück geführt werden könnten, nicht nachträglich in das Abnahmeprotokoll aufzunehmen.
Was kann Dein Freund nun tun?
Es macht einfach Fotoaufnahmen vom derzeitigen IST-Zustand.
Allerdings sollte er die Perspektive so wählen, dass ein Teil des Fotos einen Ausschnitt auf eine aktuelle Tageszeitung (mit dort erkennbarem Datum) zeigt.

Fensterrahmen total verschmutzt und aus meiner sicht nicht
reparabel.

Nun, eine (übernommene) Verschmutznug ist kein nicht zu beseitigender Mangel.

Fensterdichtungen rissig und nicht mehr dichtend.

Das sollte man tatsächlich dokumentieren, allerdings wird es hier auf eine Mietminderung durch fehlende Dichtigkeit der Fenster gegen Zugluft abstellen müssen. Dass Dichtungen im Lauf der Zeit undicht werden, liegt in der üblichen Nutzungsdauer einer jeden Sache. Der übliche Verschleiß ist mit dem monatlichen Mietzins zudem abgedeckt.

Verrostete Heizkörper.

Das kann man keinem Mieter anlasten!

Der Teppich wurde lose auf den Estrich gelegt.

Das ist -abhängig von der Flächengröße- ggf. eine nicht fachgerechte Lösung. Mit „Mangel an der Mietsache“ hat das nichts zu tun - und kann auch später (beimn Auszug) unmöglich gerügt werden.

Wasserschaden an einer Tür.

Dokumentieren!

Türzarge gebrochen und notdürftig vom Vormieter geklebt.
Und sonst noch diverse kleinere Schäden an den Türen.

Wie vor! Dokumentieren mit Ausschnitt einer aktuellen Tageszeitung.

Jetzt wollten wir nachträglich noch diese mängel angeben aber
die Wohnraumverwalterin weigert sich diese in das Protokoll zu
übernehmen.

Die Dokumentation doppelt anfertigen. Begleitschreiben an die Verwalterin formulieren mit der Bitte, die beiliegenden Duplikate (!!) in die entsprechenden Wohnungsübernahmeunterlagen zu überführen.
Damit dürfte auf die Zukunft ausgerichtet zunächst einmal „die Luft rausgenommen sein“.
-.-.-.-.-
Gruß: klaus