Probleme Stromanbieter und Schulden vom Ex-Mann

Hallo,

wenn ein Ex-Mann seine Frau im Oktober 2011 von heute auf Morgen mit ihren Kindern und jede Menge Schulden sitzen lassen hat und verschwunden ist, sich weder abgemeldet bzw.umgemeldet hat, so auch bei dem derzeitigen Stromanbieter (Secura Energie)bei denen er alleiniger Vertragspartner war.Sie hat dann dort angerufen und um einen eigenen Vertrag gebeten.Anstatt einen neuen Vertrag zu bekommen,wurde der Vertrag ihres Ex-Mannes samt Schulden auf sie umgeschrieben.Seitdem hat sie jeden Monat ihre Abschlagszahlungen geleistet(wußte allerdings nicht,das es derselbe Vertrag vom Ex war).Die Secura Energie möchte nun das sie die Schulden aus dem Vertrag ihres Ex bezahlt, da er sich dort als "VERSTORBEN"melden lassen hat!!!Er ist aber nicht tot,das weiß sie genau,da er jeden Monat den gemeinsamen Sohn bei ihr abholt!!!Dadurch wurden ihre Abschlagszahlungen mit seinen Schulden verrechnet,so das sie heute laut der Secura zwar seine Schulden beglichen hat,aber ihren laufenden Strom nicht bezahlt hat.Mehrere Schreiben ihrerseits an die Secura in denen sie mitteilte,das der Mann nicht verstorben sei und das sie einen eigenen Vertrag habe(seit 11/11)blieben unbeachtet.Ihr wurde der Strom gekündigt und an Inkasso abgegeben.
Letztmalig heute wurde ihr mitgeteilt,das sie alleine für die Stromschulden aufzukommen hat,da dieser Mann verstorben sei (Was sie denen mehrfach widerlegt hat)und sie ja keinen neuen Vertrag bekommen habe,sondern der alte Vertrag nur umgeschrieben wurde.Außerdem würde sie ja immer noch an der Verbrauchsstelle wohnen und hätte den Strom doch schließlich mit verbraucht!
Muss sie denn wirklich diese Schulden auch noch bezahlen,er war doch dort alleiniger Vertragspartner? Sie hat schon so viel bezahlen müssen,wo er sie mit sitzen lassen hat!

Für alle die ihr sagen möchten,sie könne das doch bezahlen,da sie es ja auch verbraucht habe,möchte sie nur mitteilen,das ER sie mit mehr als genug weiteren Schulden hat alleine sitzen lassen!( Heizöl,Konto leer geräumt,Handy Vertrag uvm.)

Danke füre eure Antworten

LG Katy

Hallo,

ein Stromliefervertrag, der zur Versorgung des gemeinsamen Haushalts dient, führt zu Verbindlichkeiten für beide Ehepartner.

BGB §1357:
„Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet , es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt.“

Es ist egal, ob man Grütertrennung hatte oder ob nur einer den Vertrag unterschrieben hat.
Beide sind zahlungspflichtig.

Ich frage mich aber allen Ernstes, warum man jemanden, den man einmal im Monat sieht, nicht mal die Leviten hinsichtlich SEINER Zahlungspflicht lesen kann. Zudem dürfte es ja nicht vollkommen unmöglich sein, seine Adresse zu ermitteln. Sollte die Person es geschafft haben, sich tatsächlich hochoffiziell für „tot“ erklärt zu haben, dann sollte man sich überlegen, WEM man da eigentlich einmal im Monat sein Kind gibt.

Guten Tag,

in der Frage fehlen noch Angaben die berücksichtigt werden sollten.
Ich gehe davon aus das dieses Vertragsverhältnisses welches auf den Ex Mann lief, noch aus der Zeit des gemeinsamen Familienmittelpunktes rührt. Also beide hatten noch zusammengewohnt? Schleierhaft ist wie sich jemand als verstorben melden kann. Kennt sie den Wohnort, Arbeitsstelle und Rentenversicherung Nr.: Ihres Ex Mannes ? Interessant wäre auch in welcher Form der Energiekonzern diese Mitteilung des angeblich verstorbenen erhalten hat. Gab es einen Umzug in eine andere Wohnung? Wenn nicht, wurde mit dem Vermieter ein neuer Mietvertrag abgeschlossen?

Bitte einmal ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

auf die gemeinsamen Eheschulden wurde ja schon mit Paragraf hingewiesen.

Hinzu kommt, dass sich ein Gläubiger bei gemeinsamen Verbindlichkeiten (=Gesamtschuldner) den Schuldner aussuchen kann, den er will.

Derjenige aber, der gemeinsame Schulden alleine abbezahlt, kann vom anderen Schuldner den zuviel bezahlten Betrag wieder einfordern bzw. einklagen.

Das geht und erklärt z. B. mit dem § 426 BGB.

Allerdings würde ich nur die Hälfte der Stromschulden beim Ex einklagen.

Gruß
Ingrid