Probleme zwischen Vorsorgebevollmächtigtem und Erben

Wie verhält es sich nach dem Tod eines Erblassers? Kann der Vorsorgebevollmächtigte weiterhin Einblick in die persönlichen Unterlagen verweigern, denn die Vorsorgevollmacht gilt über den Tod hinaus. Kann der Vorsorgebevollmächtigte weiterhin über das Vermögen und Gegenstände aus dem Haus des Erblassers verfügen? Kann der Vorsorgebevollmächtigte dem Erben den Zugang zur Wohnung des Erblassers verweigern? Der Vorsorgebevollmächtigte möchte erst nach Beerdigung und Eröffnung des Testaments Rechte an den legitimen Erben gewähren. Was kann der Erbe dagegen tun?

Woher weiß denn der Erbe, das er Erbe ist, wenn das Testament noch nicht eröffnet wurde?

Weil er der Sohn ist und ihm damit zumindest ein Pflichtteil zusteht. Außerdem hat der Erblasser dem Sohn zu Lebzeiten das Testament gezeigt.

Servus,

ein Pflichtteilsberechtigter ist kein Erbe, und das jeweils jüngste Testament gilt.

Schöne Grüße

MM

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Weil er der Sohn ist und ihm damit zumindest ein Pflichtteil
zusteht. Außerdem hat der Erblasser dem Sohn zu Lebzeiten das
Testament gezeigt.

Zwischen Erbe und Pflichtteil besteht ein gewaltiger Unterschied. Testamente können zu Lebzeiten jederzeit geändert werden.

Nur als Erbe, nicht Pflichtteilsberechtigter, kann man als Rechtsnachfolger lebzeitige Vollmachten des Erblassers widerrufen.

Was berechtigt den Abkömmling da zu der Annahme, er wäre als solcher berufen, wenn der Erblasser bereits lebzeitig anderem seine Vermögenssorge übertrug?

Da handelt der Bevollmächtigte als vorläufiger Erbschaftsbesitzer also rechtlich einwandfrei und offenbar ganz im Sinne des Vollmachtgebers wenn er erklärt, „erst nach Beerdigung und Eröffnung des Testaments Rechte an den legitimen Erben gewähren“ zu wollen :smile:

Vlt. weiß der Bevollmächtigte da ja etwas, was der vermeindlich erbberechtigte Sohn (noch) nicht weiß?

G imager