Liebe Experten
Ich ersuche hier um folgende Erstauskunft:
Mir gehört ein Grundstück, das als Erbbaurecht vergeben ist. 2012 endet der Vertrag. Auf dem Grundstück befindet sich u.a. auch eine Tankstelle. Nach bald 50 Jahren Betrieb ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass unter Umständen „unliebsame Überraschungen“ zu erwarten sind…
Aus diesem Grund habe ich den Erbbauberechtigten mitgeteilt, dass ich vor(!) Ablauf des Vertrages Gewissheit darüber erwarte, dass weder die Bodenzone noch das Grundwasser verseucht noch sonst irgendwie belastet sind. Sollten Verunreinigungen nachgewiesen werden, würde ich verlangen, dass diese rechtzeitig vor Vertragsende zu beseitigen sind, da nur dann von einer ordentlichen Übergabe die Rede sein kann, schließlich muss ich das Gebäude auch noch ablösen…
Von den drei Erbbauberechtigten (GbR) hüllen sich zwei in absolutes Stillschweigen; der dritte ließ mich wissen, es werde kein Gutachten vorgelegt. Sollten sich Verunreinigungen herausstellen, sei das nicht ihre Sache, sondern die des Tankstellenbetreibers, was ich naturgemäß anders sehe, da meine Partner die Erbbauberechtigten sind und nicht der betreffende Mineralölkonzern.
Mein Problem ist, dass das Tankstellenareal nach Vertragsablauf neu bebaut wird, während ich aber nicht weiß, was mich beim Abbruch der Tankstelle bzw. Aushub des Erdreiches erwartet… Es ist zumindest dzt. nicht auszuschließen, dass es zu einer – zeitlich nicht abschätzbaren - Bauverzögerung kommt, damit zu Einnahmensverlusten bzw. unter Umständen zu einer empfindlichen Wertminderung des Grundstückes, sollte sich herausstellen, dass tatsächlich Verunreinigungen vorliegen. Mit anderen Worten: Ich befürchte, dass ich zum Schluss auf immensen Sanierungskosten sitzen bleibe, die die Einnahmen der gesamten Vertragslaufzeit übersteigen…
Meine Fragen:
Was kann ich im Vorfeld machen, wenn sich die Erbbauberechtigten weigern, ein Gutachten einzuholen? Zur Selbstinitiative greifen und selbst eines in Auftrag geben, da ich schließlich ein berechtigtes Interesse an der „Zustandsermittlung“ habe?
Kann ich diese Kosten auf die GbR überwälzen, sollten sich meine Befürchtungen bewahrheiten? Oder muss ich das Vertragsende abwarten und kann erst dann Maßnahmen setzen? Wie kann ich mich absichern, dass mir das Kostenrisiko „Hinterlassenschaft Tankstelle“ nicht auf den Kopf fällt? Oder wie lässt sich verhindern, dass die Erbbauberechtigten ihr Vermögen „verschieben“, wenn das Grundstück wirklich verseucht sein sollte, sich die Sanierung im schlimmsten Fall „ewig“ hinzieht und ich dann wahrscheinlich jahrelang durch alle Instanzen um die Kosten streiten „darf“?
Vielen Dank im Voraus für alle „zweckdienlichen Auskünfte“ und Entschuldigung, wenn dieser Beitrag etwas länger wurde und ich nicht nur eine Frage gestellt habe. Man(n) möge mir verzeihen.
Mit freundlichen Grüßen
Magritte