Problemfall Geldanlage zu zweit und das Ende

Hallo lieber Experte,
ich benötige einmal mehr Dein Fachwissen. Folgendes hat sich zugetragen:
Letztes Jahr habe ich begonnen, mit einem „Freund“ Geld in Aktien anzulegen.
Das Geld kam zur Hälfte von dem „Freund“ und zur Hälfte von mir.
Das Depot lautete auf meinen Namen. Nun ging das leider nur eine Weile gut,
so, dass wir zwischenzeitlich das Depot wieder aufgelöst haben.
Die Aktien wurden verkauft. Den Anteil (die Hälfte) des Freundes habe ich ihm
überwiesen.
Vor einigen Tagen erhielt ich nun einen Brief von seinem Anwalt, dass der „Freund“ (Mandant),
die ihm überwiesene Summe nicht nachvollziehen könne und zudem sei ich in unserem
Fall (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) verpflichtet bei Beendigung eine Auflösungsbilanz zu erstellen.
Weiterhin wird von mir verlangt die Belege (Verkaufsabrechnungen sowie eine Auflistung der Umsätze)
zu erstellen, obwohl dem „Freund“ sämtliche Verkäufe per E-Mail mitgeteilt wurden…
Da ich besseres zu tun habe, als eine Abschlussbilanz zu erstellen, sowie alle Umsätze aufzulisten, frage ich
Dich nun, ist es auch möglich dem Rechtsanwalt einen Termin anzubieten zur Einsichtnahme in die Unterlagen?
Ich bin nicht gewillt, die Unterlagen in fremde Hände zu geben.
Bin ich wirklich verpflichtet eine Auflistung zu erstellen, oder ist eine Einsichtnahme in die Unterlagen ausreichend, zumal
es sich bei dem Anlagebetrag nicht um Millionen handelt!?
Ist es möglich für die mir entstehende Arbeit eine Aufwandsentschädigung zu verlangen? Ist es möglich die Onlinekosten in Rechnung zu stellen? Sind die erzielten Spekulationsgewinne von mir allein zu versteuern, oder muss jeder selbst seine anteiligen Spekulationsgewinne selbst versteuern, da wir eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bildeten?

Für eine baldige Antwort wäre ich Dir sehr dankbar!

Schöne Grüsse
Steffen

Doppelposting Recht (oT)
.