Problemfall psychische Belaestigung

Hallo,
ich hab da eine Frage, es geht um psychische Belaestigungen,
wie kann Mann sich dagegen wehren? Innerhalb eines Betriebes nennt man so etwas auch Mobbing, obwohl ich die Problematik hier bewusst allgemeiner formuliere.
Das Problem ist, man kann als Opfer schwer etwas nachweisen. Z.b. koennen solche Belaestigungen sein:
-Blicke(abweisend, hoehnisch grinsend, verachtend)
-ebensolche Gesten
-dumme Bemerkungen, nicht unbedingt Beschimpfungen, also auch juristisch wahrscheinlich keine Straftaten.
-anschreien, auch ohne Beschimpfung…
-sich bewusst in den Weg stellen, also physisch passiv blockieren, ohne jedoch anzugreifen, also wieder keine Straftat.
etc…
Kennt ihr bestimmt alle…
Die frage ist, wie geht ein Opfer solcher Dinge am besten dagegen vor?
Welches Urteil waere vom Gericht zu erwarten wenn solch ein Opfer mal zum Gegenschlag ausholt und seinen Peiniger dabei schwer verletzt oder sogar toetet? Bitte in diesem Fall annehmen, dass das Gericht die vorangegangene psychische Misshandlung als glaubwuerdig annimmt. Und dass das Opfer der Misshandlungen auch psychische Beeintraechtigungen aufgrund der Misshandlungen nachweisen kann. Waere sowas nicht als Notwehr zu bezeichnen?

Gruss Abraham…

Hallo Abraham,

vergiss die Notwehr, wenn du von Verletzungs- und Todesfolgen sprichst. Das ist viel zu überzogen und wird von keinem Rechtfertigungsgrund des Strafrechts gedeckt.

Was du machen kannst, ist wegen Nötigung anzeigen. Die von dir bezeichneten Belästigungen erinnern zwar eher an den Tatbestand des Stalking, was in Deutschland bislang noch nicht strafrechtlich verfolgt wird - die Justizministerin denkt aber darüber nach - dennoch würde ich eher diesen Weg gehen in der Hoffnung, dass der Belästiger in seine Schranken gewiesen wird.

Gruß, bebro

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Hallo Abraham,

kompetente Hilfe erhält man auch hier:
http://www.mobbing-zentrale.de/

Gruss
Eve*