Problemhafte Formulierungen im Arbeitsvertrag

Holla.

Zuerst : Mache Deinen Artikel zitierfähig. Die Abschnitte, auf die sich Antwortende beziehen wollen, rauszukopieren, ist einfach nur nervig.

Deswegen fällt meine Antwort auch kurz aus : In Sachen Urlaub steht die entsprechende Passage im Bundesurlaubsgesetz. Nach diesem gugeln.

Gruß kw

Hallo,

Zuerst : Mache Deinen Artikel zitierfähig. Die Abschnitte, auf
die sich Antwortende beziehen wollen, rauszukopieren, ist
einfach nur nervig.

Versteh ich nicht. Beim Antworten wird der Ursprungstext doch als Zitat automatisch uebernommen, oder?

Deswegen fällt meine Antwort auch kurz aus : In Sachen Urlaub
steht die entsprechende Passage im Bundesurlaubsgesetz. Nach
diesem gugeln.

Danke! Werd mich heut abend mal drangeben.

Ciao! Bjoern

Moin!

Versteh ich nicht. Beim Antworten wird der Ursprungstext doch
als Zitat automatisch uebernommen, oder?

Wird er nur, wenn Du ihn für das Archiv freigibst…

Gruß
Kari

Hallo,

ich versuche, diesen Artikel allgemeingueltig in der dritten Person zu schreiben, obwohl es um meine Person geht.

Ein Arbeitsvertrag wurde abgeschlossen. Trotz merkwuerdiger Formulierungen waren erstmal keine Bedenken vorhanden. Einige der Formulierungen werfen aber nun Probleme auf. Da in Kuerze eine Neuverhandlung moeglich ist, wuerde ich gern wissen, wie folgende Formulierungen und die daraus reusltierenden Tatsachen zu bewerten sind:

_§ 5 Arbeitszeit

Die Arbeitszeit richtet sich nach den allgemeinen betrieblichen Regelungen. Der Mitarbeiter erklärt sich bereit , bei entsprechendem betrieblichen Bedarf Überstunden zu leisten.

§ 7 Urlaub / Nebentätigkeit

Der Arbeitnehmer erhält 24 Werktage Urlaub. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Zeitpunkt des jeweiligen Urlaubsantritts ist mit den betrieblichen Notwendigkeiten abzustimmen. Während des Urlaubs ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit untersagt.
Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses ist jede Nebenbeschäftigung untersagt, die die Arbeitsleistung des Angestellten oder die Interessen der Firma in sonstiger Weise beeinträchtigen kann. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Firma vor jeder Aufnahme einer Nebenbeschäftigung zu informieren._

Aus diesen beiden Formulierungen heraus ergibt sich keine geregelte Arbeitszeit. In Laufe der Anstellung ergabe sich aber folgendes: es wird 8 Stunden taeglich, von Montags bis Freitags gearbeitet. Samstags und Sonntags ist die Firma nicht geoeffnet/erreichbar. Trotzdem wird in §7 gesagt, dass dem Arbeitnehmer nur 24 Werktage als Urlaub zur Verfuegung stehen. Dies hat zur Konsequenz, dass eine Woche Urlaub als 6 Urlaubstage gerechnet werden. Ist dies rechtens? Eine schriftliche betriebliche Regelung konnte ich nicht auffinden. Wenn es nicht rechtens ist, gibt es eine Regelung/Entscheidung, die anderes belegt.

_§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die ersten sechs Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit ist jede Vertragspartei berechtigt, das Anstellungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Probezeit kann jede Partei den Anstellungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06. eines Jahres bzw. 31.12. eines Jahres kündigen.

Verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, gilt diese für beide Vertragsparteien.

Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirkung der Schriftform.

§ 10 Vertragsstrafe

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer regelmäßigen Bruttomonatsvergütung (ohne Überstunden- oder sonst. Zuschläge) zu zahlen, wenn er das Anstellungsverhältnis rechtswidrig nicht aufnimmt oder vertragswidrig vorzeitig beendet. Das gleiche gilt, wenn das Anstellungsverhältnis durch außerordentliche Kündigung durch die Firma beendet wird, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für diese Kündigung gesetzt hat. […]Die Firma ist berechtigt, einen weitergehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen._

Diese Klausel ist eindeutig eine Knebelklausel. Wie kann man sich absichern, nicht einfach zwischendurch vor die Tuer gesetzt zu werden und dann dafuer auch noch einen Abschlag zu zahlen? Ist eine o.g. Regelung zur Kuendigungsfrist rechtens? Wie kann man bei einer Neuverhandlung Gruende anfuehren, die Kuendigungsfrist zu lockern, ohne dabei zu sehr das Betriebsklima zu gefaehrden.

Zur Firma:

Der Betrieb ist eine GmbH, bestehend aus einem Geschaeftsfuehrer und einem stillen Teilhaber, der selber die Funktion des zweiten Geschaeftsfuehrers erfuellt. Es gibt nur einen einzigen Angestellten (evtl. auf Papier mehrere) der o.g. Klauseln in seinem Arbeitsvertrag hat.

Muss eine „betriebliche Regelung“ zur Arbeitszeit schriftlich festgehalten werden?

Ciao! Bjoern

PS: mea culpa =:wink:

Hallo

Aus diesen beiden Formulierungen heraus ergibt sich keine
geregelte Arbeitszeit.

Doch, die betrieblichen Regelungen. Inwieweit die konkret sind, weißt Du besser als wir, denn da verrätst Du uns nichts. Aber du hast Recht, daß ein großer Spielraum für den AG besteht, was die Einteilung angeht. Inwieweit das sinnig oder notwendig ist, weißt Du besser als wir, denn da verrätst Du uns nichts.

In Laufe der Anstellung ergabe sich
aber folgendes: es wird 8 Stunden taeglich, von Montags bis
Freitags gearbeitet. Samstags und Sonntags ist die Firma nicht
geoeffnet/erreichbar.

Das ist doch aber sehr konkret, oder?

Trotzdem wird in §7 gesagt, dass dem
Arbeitnehmer nur 24 Werktage als Urlaub zur Verfuegung stehen.
Dies hat zur Konsequenz, dass eine Woche Urlaub als 6
Urlaubstage gerechnet werden. Ist dies rechtens?

Vollkommen rechtens.

§ 10 Vertragsstrafe

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in
Höhe einer regelmäßigen Bruttomonatsvergütung (ohne
Überstunden- oder sonst. Zuschläge) zu zahlen, wenn er das
Anstellungsverhältnis rechtswidrig nicht aufnimmt oder
vertragswidrig vorzeitig beendet. Das gleiche gilt, wenn das
Anstellungsverhältnis durch außerordentliche Kündigung durch
die Firma beendet wird, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen
Grund für diese Kündigung gesetzt hat. […]Die Firma ist
berechtigt, einen weitergehenden Schadenersatzanspruch geltend
zu machen.

Diese Klausel ist eindeutig eine Knebelklausel.

Unsinn.

Wie kann man
sich absichern, nicht einfach zwischendurch vor die Tuer
gesetzt zu werden und dann dafuer auch noch einen Abschlag zu
zahlen?

Diese Vertragsstrafe ist doch nur zu zahlen, wenn Du zum Beispiel unbegründet nicht fristgerecht kündigst oder aber durch erhebliche Verletzungen Deiner arbeitsvertraglichen Pflichten, eine Kündigung des AG fristlos/-gerecht zu verantworten hast.

Ist eine o.g. Regelung zur Kuendigungsfrist rechtens?

Vollkommen rechtens.

Wie kann man bei einer Neuverhandlung Gruende anfuehren, die
Kuendigungsfrist zu lockern, ohne dabei zu sehr das
Betriebsklima zu gefaehrden.

Da geht es weniger um das Betriebsklima, als um den Eindruck, den Du damit erweckst, daß Du eigentlich nur auf dem Sprung bist. Ein AG wird schon negativ registrieren, wenn einem Arbeitnehmer lange Kündigungsfristen nicht geheuer sind.

Muss eine „betriebliche Regelung“ zur Arbeitszeit schriftlich
festgehalten werden?

Nein.

Ich finde den Vertrag in keinster Weise zu beanstanden.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

In Laufe der Anstellung ergabe sich
aber folgendes: es wird 8 Stunden taeglich, von Montags bis
Freitags gearbeitet. Samstags und Sonntags ist die Firma nicht
geoeffnet/erreichbar.

Das ist doch aber sehr konkret, oder?

Kommt darauf an, wie man es auffasst. Es wurde mir am ersten Arbeitstag gesagt, von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr wird gearbeitet, Mo-Fr.

Was ist aber, wenn jetzt im Nachhinein festgelegt wird, dass ich doch 7 Stunden taeglich, aber dafuer auch Samstags haette arbeiten sollen? Kann mein AG einfach einen anderen Zeitraum nennen und sich dann darauf berufen, ich haette Arbeitszeit versaeumt?

Trotzdem wird in §7 gesagt, dass dem
Arbeitnehmer nur 24 Werktage als Urlaub zur Verfuegung stehen.
Dies hat zur Konsequenz, dass eine Woche Urlaub als 6
Urlaubstage gerechnet werden. Ist dies rechtens?

Vollkommen rechtens.

Ok, nachdem ich ein wenig nach Urlaubsrecht gegooglet habe, habe ich festgestellt, dass es so rechtens ist. Aber: ich habe mir letztens einen Freitag frei genommen und es wurden mir dafuer 2 Urlaubstage abgezogen. Entschuldige meine naive Frage, aber geht das auch so, oder nur bei vollen Wochen?

§ 10 Vertragsstrafe

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in
Höhe einer regelmäßigen Bruttomonatsvergütung (ohne
Überstunden- oder sonst. Zuschläge) zu zahlen, wenn er das
Anstellungsverhältnis rechtswidrig nicht aufnimmt oder
vertragswidrig vorzeitig beendet. Das gleiche gilt, wenn das
Anstellungsverhältnis durch außerordentliche Kündigung durch
die Firma beendet wird, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen
Grund für diese Kündigung gesetzt hat. […]Die Firma ist
berechtigt, einen weitergehenden Schadenersatzanspruch geltend
zu machen.

Diese Klausel ist eindeutig eine Knebelklausel.

Unsinn.

Jein. Ich vergass §1: […][Der Arbeitnehmer] verpflichtet sich ferner, über all seine Programme, die er für die Firma erstellt, eine angemessene Dokumentation zu erstellen die jeder Zeit dem Stand der jeweiligen Programmentwicklung entspricht.

Kann aus dieser Floskel ein berechtigter Grund zur Kuendigung entstehen? Da ich keine Vergleichsmoeglichkeiten mit anderen Arbeitnehmern in der Firma habe, kann ich selbst ja nicht darauf schliessen, was „angemessen“ ist.

Wie kann man bei einer Neuverhandlung Gruende anfuehren, die
Kuendigungsfrist zu lockern, ohne dabei zu sehr das
Betriebsklima zu gefaehrden.

Da geht es weniger um das Betriebsklima, als um den Eindruck,
den Du damit erweckst, daß Du eigentlich nur auf dem Sprung
bist. Ein AG wird schon negativ registrieren, wenn einem
Arbeitnehmer lange Kündigungsfristen nicht geheuer sind.

Es ist halt eher so, dass sich die Sachen in der Firma nicht so entwickeln wie ich das erhofft habe. D.h. das betriebliche Klima ist schon sehr rauh geworden. Nun moechte ich aber nicht unter allen Umstaenden an diese Firma gebunden sein. Sollte es hart auf hart kommen, kann es 9 Monate dauern, die ich in der Firma gebunden bin in der ich keine Wahl habe, oder? Verweigere ich gewisse Arbeiten stehen mir hohe Kosten an.

Meine Angst geht einfach in die Richtung, dass ich keinerlei „Freiheiten“ habe. Was waere z.B., wenn meine Freundin in einen Verkehrsunfall geraet, ich dann vom Krankenhaus benachrichtigt werde, aber nicht zu Ihr darf, weil mein Chef grad mal die betriebliche Arbeitszeit auf 8.00 bis 23.00 aendert? Theoretisch koennte er das doch, oder?

Danke fuer deine Muehen. Ich bin in solchen Dingen nicht sehr firm, und weiss auch nicht, welche Angaben fuer euch zwingend notwendig sind. Auch die Tatsache, dass ich hier in der dritten Person schreiben soll erleichtert mir die Sache nicht. Wie man oben lesen kann habe ich es in dieser Antwort auch nicht so eingehalten.

Ciao! Bjoern

Hallo

Kommt darauf an, wie man es auffasst. Es wurde mir am ersten
Arbeitstag gesagt, von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr wird gearbeitet,
Mo-Fr.

Was ist aber, wenn jetzt im Nachhinein festgelegt wird, dass
ich doch 7 Stunden taeglich, aber dafuer auch Samstags haette
arbeiten sollen? Kann mein AG einfach einen anderen Zeitraum
nennen

Ja

und sich dann darauf berufen, ich haette Arbeitszeit
versaeumt?

Nein, versäumen kannst Du es ja nicht, denn er teilt Dir die Änderung ganz bestimmt vorher mit. Wenn er Dir Montags sagt, Du hättest Samstag kommen sollen, wäre das ein wenig spät, hm? Außerdem sagst Du doch, der Betrieb sei Samstags zu?

Aber: ich habe
mir letztens einen Freitag frei genommen und es wurden mir
dafuer 2 Urlaubstage abgezogen. Entschuldige meine naive
Frage, aber geht das auch so, oder nur bei vollen Wochen?

Da kann man drüber streiten, aber => zulässig.

Jein. Ich vergass §1: […][Der Arbeitnehmer] verpflichtet
sich ferner, über all seine Programme, die er für die Firma
erstellt, eine angemessene Dokumentation zu erstellen die
jeder Zeit dem Stand der jeweiligen Programmentwicklung
entspricht.

Kann aus dieser Floskel ein berechtigter Grund zur Kuendigung
entstehen?

Nein, es sei denn, Du beachtest sie einfach nicht.

Da ich keine Vergleichsmoeglichkeiten mit anderen
Arbeitnehmern in der Firma habe, kann ich selbst ja nicht
darauf schliessen, was „angemessen“ ist.

Dann machst Du einfach den Mund auf und fragst den Arbeitgeber, ob er das so oder so oder so oder doch lieber so haben will. Die Kollegen kannst Du bestimmt auch fragen. Außerdem wird es kein Gründ für eine Kündigung sein, wenn Du das nicht 100% nach den Vorstellungen des AG machst. Da wird er nach Ablauf der Wartezeit vorher abmahnen müssen und dann hast Du seine Vorstellungen detailliert vorliegen und kannst sie befolgen.

Es ist halt eher so, dass sich die Sachen in der Firma nicht
so entwickeln wie ich das erhofft habe. D.h. das betriebliche
Klima ist schon sehr rauh geworden. Nun moechte ich aber nicht
unter allen Umstaenden an diese Firma gebunden sein. Sollte es
hart auf hart kommen, kann es 9 Monate dauern, die ich in der
Firma gebunden bin in der ich keine Wahl habe, oder?

Es sei denn, Du vereinbarst mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag. Das geht aber eben nur, wenn er zustimmt.

Verweigere ich gewisse Arbeiten stehen mir hohe Kosten an.

Zurecht! Du hast ebensowenig das Recht, die Arbeit einfach zu verweigern, wie der AG das Recht hat, Dir einfach keinen Lohn mehr zu zahlen.

Meine Angst geht einfach in die Richtung, dass ich keinerlei
„Freiheiten“ habe. Was waere z.B., wenn meine Freundin in
einen Verkehrsunfall geraet, ich dann vom Krankenhaus
benachrichtigt werde, aber nicht zu Ihr darf, weil mein Chef
grad mal die betriebliche Arbeitszeit auf 8.00 bis 23.00
aendert? Theoretisch koennte er das doch, oder?

Wegen Verstosses gegen das ArbZG kann das nicht sein, aber wir können jetzt hunderte von Konstellationen durchspielen mit hätte wenn und aber. Letztendlich hast Du einen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Das ist bei diesem Arbeitgeber nicht anders als bei jedem anderen auch. Regressforderungen können auch ohne Vereinbarung einer Vertragsstrafe folgen. Zudem muß der Arbeitgeber im Streitfalle erst einmal nachweisen, daß die Vertragsstrafe tatsächlich fällig ist und du den Grund der Kü zu verantworten hast. Konzentriere dich lieber auf das Arbeiten und nicht auf alle Horrorvisionen möglicher Zukunftserlebnisse.

weiss auch nicht, welche Angaben fuer euch zwingend
notwendig sind.

Deine Angaben scheinen in meinen Augen ausreichend.

Auch die Tatsache, dass ich hier in der
dritten Person schreiben soll erleichtert mir die Sache nicht.

Dazu halte ich jetzt besser mal den Mund. Ich finde es manchmal schon ein wenig bizarr, wie vehement hier auf dem „Diskussionsstatus“ rumgeritten wird, aber Artikel zur Löschung freigegeben sind, die etwas „off topic“ sein könnten. Manchmal fragt man sich, … Halt! Ich wollte ja den Mund halten :o)

Wie man oben lesen kann habe ich es in dieser Antwort auch
nicht so eingehalten.

Ich verklag Dich nicht.

Gruß,
LeoLo