Hallo
Kommt darauf an, wie man es auffasst. Es wurde mir am ersten
Arbeitstag gesagt, von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr wird gearbeitet,
Mo-Fr.
Was ist aber, wenn jetzt im Nachhinein festgelegt wird, dass
ich doch 7 Stunden taeglich, aber dafuer auch Samstags haette
arbeiten sollen? Kann mein AG einfach einen anderen Zeitraum
nennen
Ja
und sich dann darauf berufen, ich haette Arbeitszeit
versaeumt?
Nein, versäumen kannst Du es ja nicht, denn er teilt Dir die Änderung ganz bestimmt vorher mit. Wenn er Dir Montags sagt, Du hättest Samstag kommen sollen, wäre das ein wenig spät, hm? Außerdem sagst Du doch, der Betrieb sei Samstags zu?
Aber: ich habe
mir letztens einen Freitag frei genommen und es wurden mir
dafuer 2 Urlaubstage abgezogen. Entschuldige meine naive
Frage, aber geht das auch so, oder nur bei vollen Wochen?
Da kann man drüber streiten, aber => zulässig.
Jein. Ich vergass §1: […][Der Arbeitnehmer] verpflichtet
sich ferner, über all seine Programme, die er für die Firma
erstellt, eine angemessene Dokumentation zu erstellen die
jeder Zeit dem Stand der jeweiligen Programmentwicklung
entspricht.
Kann aus dieser Floskel ein berechtigter Grund zur Kuendigung
entstehen?
Nein, es sei denn, Du beachtest sie einfach nicht.
Da ich keine Vergleichsmoeglichkeiten mit anderen
Arbeitnehmern in der Firma habe, kann ich selbst ja nicht
darauf schliessen, was „angemessen“ ist.
Dann machst Du einfach den Mund auf und fragst den Arbeitgeber, ob er das so oder so oder so oder doch lieber so haben will. Die Kollegen kannst Du bestimmt auch fragen. Außerdem wird es kein Gründ für eine Kündigung sein, wenn Du das nicht 100% nach den Vorstellungen des AG machst. Da wird er nach Ablauf der Wartezeit vorher abmahnen müssen und dann hast Du seine Vorstellungen detailliert vorliegen und kannst sie befolgen.
Es ist halt eher so, dass sich die Sachen in der Firma nicht
so entwickeln wie ich das erhofft habe. D.h. das betriebliche
Klima ist schon sehr rauh geworden. Nun moechte ich aber nicht
unter allen Umstaenden an diese Firma gebunden sein. Sollte es
hart auf hart kommen, kann es 9 Monate dauern, die ich in der
Firma gebunden bin in der ich keine Wahl habe, oder?
Es sei denn, Du vereinbarst mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag. Das geht aber eben nur, wenn er zustimmt.
Verweigere ich gewisse Arbeiten stehen mir hohe Kosten an.
Zurecht! Du hast ebensowenig das Recht, die Arbeit einfach zu verweigern, wie der AG das Recht hat, Dir einfach keinen Lohn mehr zu zahlen.
Meine Angst geht einfach in die Richtung, dass ich keinerlei
„Freiheiten“ habe. Was waere z.B., wenn meine Freundin in
einen Verkehrsunfall geraet, ich dann vom Krankenhaus
benachrichtigt werde, aber nicht zu Ihr darf, weil mein Chef
grad mal die betriebliche Arbeitszeit auf 8.00 bis 23.00
aendert? Theoretisch koennte er das doch, oder?
Wegen Verstosses gegen das ArbZG kann das nicht sein, aber wir können jetzt hunderte von Konstellationen durchspielen mit hätte wenn und aber. Letztendlich hast Du einen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Das ist bei diesem Arbeitgeber nicht anders als bei jedem anderen auch. Regressforderungen können auch ohne Vereinbarung einer Vertragsstrafe folgen. Zudem muß der Arbeitgeber im Streitfalle erst einmal nachweisen, daß die Vertragsstrafe tatsächlich fällig ist und du den Grund der Kü zu verantworten hast. Konzentriere dich lieber auf das Arbeiten und nicht auf alle Horrorvisionen möglicher Zukunftserlebnisse.
weiss auch nicht, welche Angaben fuer euch zwingend
notwendig sind.
Deine Angaben scheinen in meinen Augen ausreichend.
Auch die Tatsache, dass ich hier in der
dritten Person schreiben soll erleichtert mir die Sache nicht.
Dazu halte ich jetzt besser mal den Mund. Ich finde es manchmal schon ein wenig bizarr, wie vehement hier auf dem „Diskussionsstatus“ rumgeritten wird, aber Artikel zur Löschung freigegeben sind, die etwas „off topic“ sein könnten. Manchmal fragt man sich, … Halt! Ich wollte ja den Mund halten :o)
Wie man oben lesen kann habe ich es in dieser Antwort auch
nicht so eingehalten.
Ich verklag Dich nicht.
Gruß,
LeoLo