Wenn ich eine Immobilie anstatt gegen (z.B) 110.000 € für eine mtl. Leibrente von 915 € verkaufe, die auf das Leben des längstlebenden Ehepartners gezahlt werden soll, längstens aber nur 15 Jahre, dann meine ich, STOTTERT der Käufer den Kaufpreis so quasi ab!
Den Nachteil den er hat, weil er u.U. bei 15 Jahren Zahlungsdauer auch mehr als die 110.000 € aufbringen muss bekommt er –so meine ich- dadurch ausgeglichen, weil er ja auch den Vorteil hat, u.U. die Immobilie für nur ein paar Monatsrenten bekommen zu können.
Demzufolge meine ich desweiteren, dass hier kein Ertragsanteil anfällt und ich auch keinen solchen dem Finanzamt zu melden brauche, ODER DOCH ???
Hat da jemand wasserdichte Argumente für mich parat?
Mit Dank für die Mühe und einem freundlichen Gruß, Helmut
Hallo Hekmut,
welche Angaben das Finanzamt von dir erwartet ist in diverse Gesetze geregelt, und unterliegt, meiner Meinung nach, nicht immer der Gesetze der Logick. Ich fürchte, um deine Frage zu klären, bedarf es einen Steuerberater… und da ich kein solcher bin, kann ich dir leider da nicht weiterhelfen.
Was mir aus der Praxis aber dazu einfällt ist: was, wenn der Käufer in das Haus einzieht und seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, also nicht monatlich zahlt? Jemanden aus einem Haus zu bekommen ist unter Umständen langwierig und kann mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Zum Ertragsanteil: die Frage kann dir am ehesten ein Steuerberater beantworten. Dazu fällt mir nichts ein.
Viel Erfolg noch bei der Geschichte und schöne Grüße von Rüdiger.
leider kann ich nichts zur Steuer bei Leibrente sagen
weil ich das noch nicht hatte.
Allerdings ist ein nicht genannter wichtiger Grund für eine Leibrente, daß der Käufer keine Kredit aufnehmen muß (den er evtl nicht bekäme), daß der keine Zinsen zahlen muß (die evtl. teuer/hoch wären) dafür bezahlt er halt länger…
ich empfehle dir, mit dieser Frage einen Steuerberater aufzusuchen, auch wenn Du etwas dafür zahlen musst. Du kannst telefonisch vorab fragen, wieviel seine (einmalige) Beratung für eine Kaufpreis-Rentenfall ausmachen würde. Die Materie ist nicht unkompliziert.
Nach österreichischem Recht gab es einen sog. Veräußerungsgewinn, der im Falle von Rentenzahlungen zum Zeitpunkt des Rentenzuflusses jeweils fällig wurde, ABER einen 50%igen Steuernachlass bei Veräußerung ausschliesslich gegen Rente (also nur Rentenzahlungen, keine zusätzliche Einmalzahlung).
ABER: es geht um die Versteuerung des VeräußerungsGEWINNES. Dich hat die Immobilie ja auch etwas GEKOSTET. Falls das, was du max. 15 Jahre lang bekommst, den Betrag übersteigt, den Du vorher für die Immobilie bezahlt hast, dann wäre nur die Differenz nach österr. Recht versteuerbar, und davon nur die Hälfte. Oder du hast sie geerbt und damals besteuert.
Außerdem muss der Wert mit einem dynamischen Verfahren berechnet werden, um feststellen zu können, wieviel die monatlichen 915 auf 15 Jahre tatsächlich wert sind, vielleicht hast du mit dieser Regelung kein richtiges Geschäft gemacht, das könnte ja auch sein. Dann hättest du gar keinen Gewinn zu versteuern.
Wenn der Käufer die Zahlungen, die er monatlich leistet, dem Finanzamt meldet (weil er z.B. Unternehmer ist und eine Buchhaltung führt; oder weil er das Geld als private Sonderausgaben steuergeltend machen will, da es ihm einen Steuernachlass bringt), dann wird das Finanzamt dich sicherlich zu einem Jahresausgleich auffordern.
Fazit: die Investition in einen Steuerberater zahlt sich aus, weil du sonst nicht weißt, ob du überhaupt eine Steuer abliefern musst. Ich bin schon drei Jahre in Pension und da sich auf diesem Sektor rasend schnell vieles ändert und ich mir den Bezug entsprechender Steuerliteratur nicht mehr leiste, kann ich dir auch keine bombensicheren Tipps geben.
Ich wünsche dir alles Gute und herzliche Grüße aus Salzburg
Barbara