Procedere bei einer Leibrente ?

Wenn jemand eine Immobilie anstatt gegen (z.B) 110.000 € für eine mtl. Leibrente von 915 € verkaufe, die auf das Leben des längstlebenden Ehepartners gezahlt werden soll, längstens aber nur 15 Jahre, dann STOTTERT der Käufer den Kaufpreis so quasi ab!

Den Nachteil den er hat, weil er u.U. bei 15 Jahren Zahlungsdauer auch mehr als die 110.000 € aufbringen muss bekommt er dadurch ausgeglichen, weil er ja auch den Vorteil hat, u.U. die Immobilie für nur ein paar Monatsrenten bekommen zu können.

Demzufolge desweiteren, dass hier kein Ertragsanteil anfällt und dann auch keinen solcher dem Finanzamt zu melden brauche, ODER DOCH ???

Hat da jemand wasserdichte Argumente parat?

Mit Dank für die Mühe und einem freundlichen Gruß, Helmut

Hallo,
die Veräusserung eines Hauses gegen gleich bleibend wiederkehrende Bezüge in Geld (oder vertretbare Sachen) stellt eine Rente dar.
Da die Rente bis zum Ableben des Bezugsberechtigten, höchstens jedoch 15 Jahre läuft, handelt es sich um eine sog. Höchstzeitrente.
Diese ist gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Einkommensteuergesetz einkommensteuerpflichtig.
Bei einer Höchstzeitrente wird der Ertragsanteil gem. § 55 Abs. 2 EStDV nach der Lebenserwartung unter Berücksichtigung der zeitlichen Begrenzung ermittelt.
(Dürfte so um die 16 % sein, hab leider keine Tabelle zu § 55 Abs. 2 EStDV vorliegen).

Gruss