wie ist das eigentlich, wenn jemand zwei vollkommen unterschiedliche Unternehmen (Personengesellschaften) betreibt und dafür vom Finanzamt zwei Steuernummern zugewiesen bekommt.
Stimmt es, dass umsatzsteuertechnisch quasi eine einzige Unternehmerperson gilt und daher eine einzige Umsatzsteuererklärung mit den Salden der beiden Unternehmen abgegeben wird?
Und wie ist das dann bei den Jahreserklärungen wie Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer? Wird auch hier über alles ein Saldo gebildet und eine einzige Erklärung abgegeben?
wie ist das eigentlich, wenn jemand zwei vollkommen
unterschiedliche Unternehmen (Personengesellschaften) betreibt
und dafür vom Finanzamt zwei Steuernummern zugewiesen bekommt.
wie sind denn die beteiligungsverhältnisse bei diesen personengesellschaften ?
Stimmt es, dass umsatzsteuertechnisch quasi eine einzige
Unternehmerperson gilt und daher eine einzige
Umsatzsteuererklärung mit den Salden der beiden Unternehmen
abgegeben wird?
ja
Und wie ist das dann bei den Jahreserklärungen wie
Umsatzsteuer,
s.o. - wurde ja selbst erklärt
Einkommensteuer
der gewinn wird für jede unternehmung separat festgestellt und dann in der veranlagung einzeln berücksichtigt
das UStG stellt auf den Unternehmer ab. Jeder Unternehmer hat nur eine USt-Erklärung abzugeben, unabhängig davon, ob er mehreren unternehmerischen Tätigkeiten nachgeht.
Bei einer Personengesellschaft wird diese selbst als Unternehmer gesehen. Folglich hat jede Personengesellschaft für sich selbst eine eigene Erklärung abzugeben.
Die Gewinne der Personengesellschaft sind nicht von ihr, sondern von den jeweiligen Gesellschaftern zu besteuern. Hierfür wird eine sog. Feststellungserklärung angefertigt. Die sich daraus ergebenden Gewinnanteile werden vom Finanzamt automatisch bei der jeweiligen Einkommensteuerfestsetzung des Gesellschafters berücksichtigt.