Prodefacto -> ComputerBILD - Hilfe!

Hallo zusammen,

mir hat heute wieder etwas sehr auf den Magen geschlagen!
Ich habe vor wenigen Stunden einen Brief vom Inkassounternehmen erhalten. Darin wird mitgeteilt:

„Die gerichtliche Geltendmachung gegen Sie wird in den nächsten Tagen durch Rechtsanwälte angeleitet.“

Zur Vorgeschichte:
Die ComputerBILD (mit CD) hatte ich über längere Zeit als ABO bezogen.
Am 28.09.2004 habe ich gekündigt mit der Angabe, dass man mir bitte die noch offenenen Beträge in Form einer Rechnung an meine Umzugsadresse zuschickt. (Da ich einige Ordner mit alten Rechnungen entsorgt habe und leider auch die unbezahlte von CB!) Die Kündigungsbestätigung habe ich am 08.10.2004 erhalten.

Allerdings ist seit meinem Kündigungsschreiben bisher „keine“ einzige Rechnung o. Angabe der Höhe des noch offenen Betrags gekommen! Nun erhalte ich heute, am 12.01.2005 vom Inkassounternehmen „Prodefacto Inkasso“ eine „letztmalige Aufforderung“ meinen Schuldbetrag bis zum 21.01.2005 zu zahlen.

Das witzige an der Sache ist, ich habe vor, bald einen 5-stelligen Kreditbetrag für meine berufliche Situation von meiner Hausbank in Anspruch nehmen!! Nur wie soll das funktionieren, wenn wegen eines lächerlichen Betrags i.H.v. 52,32 € (24,20 ABO + 28,12 Inkasso) meine Kreditwürdigkeit den Bach runtergeht???

Ich bin am verzweifeln! Früher als Jugendlicher habe ich schonmal verpennt etwas zu zahlen und auch schon letzte Mahnungen bekommen, aber seit Jahren verhalte ich mich schon nicht mehr so. Jederzeit hätte ich diesen Betrag zahlen können, wenn ich die Angaben gehabt hätte bzw. nicht blöderweise den Rechnungsordner entsorgt hätte!!!

Das schöne ist, im Inkassoschreiben wird behauptet, es liegen Rechnungen vor… aber ganz bestimmt nicht seit meinem Kündigungsschreiben vom 28.09.04!!!

Was soll ich jetzt tun? Sie schreiben, dass die gerichtliche Geltendmachung in den nächsten Tagen durch Rechtsanwälte eingeleitet wird. An einer Eintragung in das amtliche Schuldenverzeichnis bin ich ganz bestimmt nicht interessiert… ABER wenn ich zahle, bekommen sie eine Bestätigung… obwohl CB meiner Bitte nicht nachgekommen ist, nach meinem Schreiben, mir eine Rechnung zuzuschicken!!

Bin für jede Auskunft dankbar,
Oliver

Vielen Dank für die Antwort. Leider wusste ich nicht, ob dies das richtige Forum war. Für mich ist nur fraglich, ob sich ein Rechtsanwalt bei dieser Summe lohnt, sonst würde ich zu einem gehen…

  1. Ich gestehe ein, dass ComputerBILD noch Geld zu bekommen hat.
  2. CB ist meiner Bitte im Kündigungsschreiben, eine Rechnung mit dem noch offenen Betrag zu schicken, allerdings nicht nachgekommen.
  3. Da ich nur die K.bestätigung erhalten habe und keine Rechnung, habe ich natürlich gewartet, bis die Rechnung eintrifft und ich sie bezahlen kann.
  4. Anstelle der erwarteten Rechnung kam heute ein Inkassoschreiben! (+ 28,12 €)

Ist das Schreiben gerechtfertigt, oder hätten sie auf meine Bitte „mir eine (weitere) Rechnung zuzuschicken“ eingehen müssen?

Danke,
Oliver

Moien,

an Deienr Stelle würde ich die Hauptforderung begleichen - nicht aber die forderung des Inkassounternehmens.

Da der Zeitung deine Zahlungsbereitschaft bekannt war - was durch die Kündigungsbestätigung ja indirekt bestätigt ist - bist du zu weiteren Zahlungen nicht verpflichtet.

Schreibe dies dann kurz dem Inkassounternehmen. Ab da würde ich jeglieche Schreiben von denen in Ablage P einordnen!

Gruß

Bernd

Danke für deine Antwort.

Da der Zeitung deine Zahlungsbereitschaft bekannt war - was
durch die Kündigungsbestätigung ja indirekt bestätigt ist -
bist du zu weiteren Zahlungen nicht verpflichtet.

Ich habe gehofft, dass dies von denen nicht ganz berechtigt war.

Schreibe dies dann kurz dem Inkassounternehmen. Ab da würde
ich jeglieche Schreiben von denen in Ablage P einordnen!

Werde ich sofort machen. Nochmals vielen Dank!

Grüße,
Oliver

Ich würde das nicht tun, ab dem Zeitpunkt, ab dem die Zahlung fällig ist, können die einen Anwalt oder auch ein Inkassobürö damit beauftragen.
Wenn Du nur die Hauptforderung begleichst nicht aber die Kosten dann werden die wegen der Kosten kommen und Zwangsmaßnahmen ergreifen. (Mahnverfahren) denn davon leben Die !!!

Damit entstehen weitere Kosten auch die musst Du tragen.
Du hst zwar das recht etwas zu erbitten das war´s dann auch.
Die sind deiner Bitte nicht nachgekommen also gemäß den AGB (Vertragsbestandteil) zahlen auch wegen der Kosten.
Jakob

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Hallo!

Also da es hier nur um allgemeine Rechtsfragen geht, kann ich allgemein nur das sagen:

Wenn man ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommt, dann macht es erstmal Sinn, sich die Vollmacht des Inkassobüros vorweisen zu lassen.

Sonst gilt: die berechtigte Forderung zahlen plus maximal die Mahnkosten in Höhe des Anwaltstarifes. Am besten dies dem Inkassobüro auch schriftlich so klar mitteilen. Wenn der Gläubiger nach dieser Zahlung mehr will, würde ich mich auf einen Gerichtsprozess über die den Anwaltstarif übersteigenden Mahnkosten mit relativ kleinem Risiko einfach einlassen. Erfahrungsgemäß ziehen das die Gläubiger meist nichteinmal bis zu einer Verhandlung durch (also ist mir in der Praxis noch nie untergekommen).

Gruß
Tom

  1. Ich gestehe ein, dass ComputerBILD noch Geld zu bekommen
    hat.
  2. CB ist meiner Bitte im Kündigungsschreiben, eine Rechnung
    mit dem noch offenen Betrag zu schicken, allerdings nicht
    nachgekommen.
  3. Da ich nur die K.bestätigung erhalten habe und keine
    Rechnung, habe ich natürlich gewartet, bis die Rechnung
    eintrifft und ich sie bezahlen kann.
  4. Anstelle der erwarteten Rechnung kam heute ein
    Inkassoschreiben! (+ 28,12 €)

Hallo Oliver,
wie es rechtlich aussieht,hast du von Fachleuten schon gesagt bekommen.
Nur ist es sehr dreckig von ComputerBild auf ein Schreiben einfach
nicht zu antworten und kommentarlos ein Inkasso-Unternehmen zu
beauftragen.Wie kann man einfach eine Anfrage eines Kunden „unterschlagen“.Was zählt bei ComputerBild der Kunde?

Ist das Schreiben gerechtfertigt, oder hätten sie auf meine
Bitte „mir eine (weitere) Rechnung zuzuschicken“ eingehen
müssen?

Rechtlich, siehe die anderen Antworten,Moralisch verwerflich.
Ich bin CB-Leser seit es diese gibt(kein Abo ,nur Käufer)
Wenn CB so mit den Kunden umgeht,überlege ich mir,welche Computer-
zeitschrift für mich nun in Frage kommt.
Auserdem mache ich wie schon in anderen Fällen,davon Gebrauch,im Kunden-
dienst,in dem ich tätig bin,auf solche Fälle zu sprechen zu kommen.
So sind mehr Leute vor solchen gewarnt.

Mir ist es so mal mit Quelle gegangen.
Hier ist irgendwie untergegangen,dass ich eigendlich immer mit
Bankeinzug bezahlen will.
Daher kam eine Zahlungserinnerung.
Ich also,habe sofort kopien aller Unterlagen gemacht,abgeschickt.
Keine Reaktion darauf,aber kommentarlos die nächste Erinnerung,
wie,wenn ich nichts getan hätte.
Die zwei Sachbearbeiter habe ich mir gemerkt.

Du siehst,rechtlich und moralisch gibt es ein Unterschied,den manche
schamlos ausnutzen.
Gerade wollte ich die Jahres-CD-Rom von CB über Internet bestellen,
wie ich es schon mehere Jahre mache,nun warte ich mal ab,wie sie
Dir gegenüber handeln.Auserdem habe ich wieder Gesprächsstoff
bei den Kunden.

Gruss Gerhard

Danke,
Oliver

Rehi,

ignorier Johannes alias Jakob einfach - ihm wurde nicht umsonst verboten hier zu posten!

Gruß

Bernd

Viele verwechseln einen schlechten Ruf mit Berühmtheit und fallen lieber durch Untugenden und Torheiten auf als gar nicht. (Harry S. Truman)
Das ist auch für Sie gültig Herr Winnemöller.(Hauptberuflicher Frühchenvater) wenn´s denn stimmt.

Sie sind und bleiben hier mangels Wissen der Forumstroll.
Dummheit ist keine Schande, solange man die Klappe hält.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

feed the troll…
… und das sagt jemand, dem hier schon verboten wurde zu posten und dies nicht nur wegen ständiger niveauloser Pöbeleien sondern auch noch absoluter Inkompetenz…